Das Testament

In einem Testament wird festgelegt, welchen Personen das Erbe überlassen werden soll. Was gibt es dabei zu beachten? Gibt es Unterschiede? Ist es überhaupt sinnvoll? Gerne Informieren wir Sie an dieser Stelle darüber.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die im Falle seines Todes Wirkung entfaltet.

Welche Arten gibt es?

Genau genommen wird zwischen zwei Testamenten unterschieden. Zum einen das sog. „ordentliche Testament“ und das sog. „außerordentliche Testament“. Das ordentliche Testament sind in der Regel notarielle oder selbstgeschriebene Testamente. Die außerordentlichen Testamente sind umgangssprachlich als Notfalltestamente bekannt und werden somit in einem Notfall ausgesprochen. Dazu zählen, das sog. Nottestament vor drei Zeugen oder vor dem Bürgermeister. Ebenfalls zählt das mündliche Aussprechen des Nottestamentes auf der See dazu.

Bei der Verfassung ordentlicher Testamente gibt es ebenfalls unterschiedliche Herangehensweisen. Hierfür zeigen wir Ihnen gerne die Vor- und Nachteile auf:

Verfassen von einem handschriftlichen Testament

Grundsätzlich ist ein handschriftlich verfasstes Testament ein Testament, welches nicht von einem Notar geprüft oder beglaubig worden ist. Wichtig dabei ist, dass es handschriftlich und von Ihnen persönlich verfasst wurde. Das Verwenden von elektronischen Geräten (PC, Tablet etc.) ist verboten und somit wäre ein Testament unwirksam. Wirksam ist es erst dann, wenn es mit der persönlichen Unterschrift abgeschlossen wurde, die Person über 16 Jahre alt und im Besitz der geistigen Kräfte ist. Möchte man das Testament vor einem Zeugen unterschreiben lassen, so bietet sich eine neutrale Person an, bspw. ein guter Freund der Familie.

Vorteile, die ein handschriftliches Testament bietet:

  • Das Verfassen ist an jedem Ort möglich
  • Sie müssen keine Gebühren an den Notar entrichten
  • Eine Änderung, bzw. eine Neuauflage des Testamentes ist jederzeit möglich

Nachteile, die ein handschriftliches Testament mit sich bringt:

  • Die Sicherstellung, dass das Testament nicht in falsche Hände gerät und somit vernichtet werden könnte
  • Ist eine klare Formulierung gewählt?
  • Wurde die juristische Erbfolge beachtet? Auch der sog. Pflichtanteil?

Verfassen von einem notariellen Testament

Mit dieser Variante können sich Erblasser sicher sein, dass die juristische Erbfolge sichergestellt ist und das Testament rechtssicher aufgestellt ist. Der Notar wird das Testament überprüfen und Sie genaustens beraten und belehren. Wenn der Notar ein gültiges Testament in Ihrem Sinne erstellt hat, wird die Urkunde dem zuständigen Nachlassgericht überreicht und dort für Sie verwahrt.

Vorteile, die ein notarielles Testament bietet:

  • Es ist rechtssicher
  • Das Testament wir sicher für Sie aufbewahrt
  • Der Notar stellt sicher, dass Sie in der Lage sind ein Testament aufzusetzen
  • Für die Erben bedarf es keinen Erbschein

Nachteile, die ein notarielles Testament mit sich bringt:

  • Das Anfallen von Notargebühren
  • Änderung ist nur möglich, wenn sie erneut einen Notar zu Rate ziehen

Verfassen von einem Ehegatten Testament

Dies ist ein Testament für Eheleute. Hierbei beschließt das Ehepaar sich gegenseitig als Erbe einzusetzen. Das heißt: kommt es zum Tod des einen Ehepartners, so erbt automatisch der andere Ehepartner das gesamte Erbe. Den Kindern steht erst nach dem Tod beider Ehepartner der Pflichtanteil am Erbe zu. Ein Widerruf des Ehegattentestamentes ist nur durch einen Notar möglich. Eine Veränderung ist ausgeschlossen, sobald ein Ehepartner verstorben ist.

Vorteile, die ein Ehegatten Testament bietet:

  • Es ist an jedem Ort erfassbar
  • Der Ehepartner ist finanziell und auch über den Tod des Partners hinaus abgesichert
  • Das Erbe wird nach dem Tod an die Schlusserben (gemeinsame Kinder) entrichtet

Nachteile, die ein Ehegatten Testament mit sich bringt:

  • Die Erbschaftssteuer für zweimal fällig. Einmal für den Ehepartner und einmal für die Schlusserben
  • Das Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr umgestaltet werden

Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wen Sie erben lassen möchten. Allerdings ist zu beachten, dass nahen Verwandten (eigene Kinder, Eltern und Ehepartner) ein sog. Pflichtanteil am Erbe zusteht. Dieser lässt sich wie Folgt ermitteln:

Wenn sie kein Testament verfasst haben

Dann wird die gesetzliche Erbfolge, berücksichtigt. Diese sieht wie Folgt aus und wird im BGB unter den Paragraphen 1924-1928 geregelt:

Zu allererst erben die Kinder und Enkel des Erblassers. Sie sind die Verwandten der ersten Ordnung. Existieren diese nicht, so steht den Verwandten der zweiten Ordnung das Erbe zu. Dies sind Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.  Hat der verstorbene auch keine Geschwister so haben die Verwandten der dritten Ordnung einen Anspruch auf das Erbe. Dies sind die Großeltern, Tanten und Onkel und deren Kinder. Die vierte Ordnung sieht vor, dass das Erbe an die Urgroßeltern beziehungsweise deren Kinder vererbt wird. Sind keine Erben ausfindig zu machen, so erbt de Staat das Vermögen.

Ist ein Erblasser verheiratet so steht dem Ehegatten mindestens ein Viertel des Erbes zu. Liegt kein Ehevertrag vor steht dem Ehepartner die Hälfte des Erbnachlasses zu.

Welche Kosten entstehen?

Kosten fallen nur für notariell ausgestellte Testamente an. Dabei richtet sich die Gebühr des Testamentes nach dem Vermögen. Lebt ein Erblasser in einer Ehe und es wird ein Gemeinschaftstestament erstellt so fällt die doppelte Gebühr an.

Vermögen Gebühr (exkl. Mehrwertsteuer)
10.000€ 75€
25.000€ 115€
50.000€ 165€
250.000€ 535€

Vorlagen und Muster

Handschriftliches / Privates Testament

Mein Testament

Ich berufe zu meinem Alleinerben / meiner Alleinerbin (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, wohnhaft). Sollte er/sie nicht mein/e Alleinerbe/in sein wollen oder können, berufe ich zu meinem Alleinerben / meiner Alleinerbin (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, wohnhaft).

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(Ort und Datum)

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(Unterschrift des Erblassers, Vor- und Nachname)

Berliner Testament

Unser Testament

Wir, die Eheleute (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort der Ehepartner) setzen uns gegenseitig als Alleinerben unseres gesamten Vermögens ein.

Der Überlebende von uns wird unsere gemeinsamen Kinder zu den alleinigen Schlusserben einsetzen. Die Kinder sollen zu gleichen Teilen erben.

Wir widerrufen alle älteren Verfügungen, die wir von Todes wegen bereits getroffen haben.

Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Verfügungen wirksam.

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(Ort und Datum)

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(Unterschrift des 1. Erblassers, Vor- und Nachname)

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(Ort und Datum)
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(Unterschrift des 2. Erblassers, Vor- und Nachname)