Landespflegegeld: Zuschüsse der Bundesländer im Überblick

Landespflegegeld

Auf den Punkt

Was ist Landespflegegeld?

Landespflegegeld ist eine zusätzliche Leistung einzelner Bundesländer für Menschen mit schwerer Behinderung – meist mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder H (hilflos). Es wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt, ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und wird beim Versorgungsamt beantragt, nicht bei der Pflegekasse.

Neben dem Pflegegeld der Pflegekasse zahlen einige Bundesländer ein zusätzliches Landespflegegeld. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Länder zahlen und wie der Antrag läuft.

Was ist Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld ist eine landesrechtliche Leistung für Menschen mit schwerer Behinderung – in der Regel mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis. Es wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und nicht darauf angerechnet.

Welche Bundesländer zahlen?

Landespflegegeld zahlen unter anderem Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Die Höhe variiert deutlich; Bayern zahlt das höchste Landespflegegeld. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie beantrage ich Landespflegegeld?

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt, Sozialamt oder Landesamt gestellt – nicht bei der Pflegekasse. Benötigt werden meist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, der Pflegegrad-Bescheid und je nach Land ein Einkommensnachweis.

Pflegegeld 2026 im Überblick Die bundesweite Geldleistung der Pflegekasse – Höhe, Anspruch und Antrag. Zum Pflegegeld

Häufige Fragen zum Landespflegegeld

Wird Landespflegegeld auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Das Landespflegegeld wird zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse gezahlt und nicht angerechnet.
Welche Bundesländer zahlen Landespflegegeld?
Unter anderem Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je Land.
Wo beantrage ich Landespflegegeld?
Beim Versorgungsamt, Sozialamt oder Landesamt Ihres Bundeslandes – nicht bei der Pflegekasse. Nötig sind meist Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad-Bescheid und ggf. Einkommensnachweis.

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