Wie wird ein Pflegebett beantragt?

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit müssen die Gegebenheiten zu Hause manchmal angepasst werden. Typische wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind Badanpassungen, wie z.B. eine bodengleiche Dusche, oder auch das Entfernen von Türschwellen. Ein Pflegebett beantragen kann auch dazu gehören.

Pflegebetten können für die pflegebedürftigen Person sowie deren Angehörigen eine gute Entlastung im Alltag sein. Dabei entstehen vorher natürlich Fragen: 1. Was genau ist ein Pflegebett? und 2. Wie wird ein Pflegebett beantragt?


Inhalt

  • Was ist ein Pflegebett?
    • Unterschied Pflegebett und Krankenbett
    • Arten von Pflegebetten
  • Wie wird ein Pflegebett beantragt?
    • Wer übernimmt die Kosten
    • Voraussetzungen für die Kostenübernahme
  • Pflegebett kaufen und selbst zahlen
  • Pflegebett mieten
  • Zubehör für ein Pflegebett

Was ist ein Pflegebett?

Das Pflegebett ist ein besonderes Bett für Personen, die dauerhaft oder vorrübergehend aufgrund einer Pflegebedürftigkeit in Ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung steht: „Pflegebetten sind Bettsysteme, die durch besondere Vorrichtungen (z. B. motorisch betriebene Einstellung des Neigungswinkels und der Verstellbarkeit der Liegefläche) die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern und die Verwendung von erforderlichem Pflegebettenzubehör (Bettverlängerung, Bettverkürzungen, Seitengitter, Bettgalgen, Aufrichthilfen, Seitenpolster, Fixiersysteme) ggf. ermöglichen.“


Nützliche Alltagshilfen


Unterschied Pflegebett und Krankenbett

Ein Pflegebett und ein Krankenbett sind von der Art des Bettes identisch. Beide Betten sind so konzipiert, dass sie den Anforderungen für pflegebedürftige und kranke Personen gerecht werden.

Einen Unterschied in Bezug auf Pflege- und Krankenbetten gibt es im Prinzip nur bei den Kosten und Zuständigkeiten. Bei Krankenbetten ist die Krankenkassen für die Kostenübernahme zuständig und bei Pflegebetten ist die Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig.

Arten von Pflegebetten

Neben dem „klassischen“ Pflegebett in einer normalen und einfachen Ausführung, gibt es auch weitere Varianten, wie zum Beispiel:

  • Aufstehbett: Es lassen sich Teile des Pflegebettes so absenken, das man leichter Aufstehen kann.
  • Stehbett: Das Fußende des Pflegebettes kann abgesenkt werden, dass man leichter Aufstehen kann.
  • Seitenlagerungsbett: Die Liegefläche des Pflegebettes kann in unterschiedliche Positionen eingestellt werden. Eine pflegebedürftige Person kann so das Gewicht regelmäßig verlagern und so Druckbelastungen verringern. Das hilt vor allem beim Thema Dekubitus. Außerdem kann sich die Pflegeperson dann oftmals besser um die Körperpflege kümmern.
  • Niederflurbett: Das sind Pflegebetten, die sehr niedrig sind, damit die Gefahr bei einem Sturz reduziert wird. Das kann zum Beispiel bei Menschen mit Demenz Sinn ergeben.
  • Schwerlastbetten:  Hierbei handelt es sich um Pfegebetten, die eine sehr große Liegefläche haben und für übgerwichtige Personen bis zu 300 kg geeignet sind, zum Beispiel bei Adipositas (Fettleibigkeit).
  • Pflegebetten „4.0:“ Sehr moderne Pflegebetten sind mit Sensoren ausgestattet und digitaler Unterstützung ausgestattet. Sie können per APP mit dem Smartphone verbunden werden. Darüber können dann Einstellungen vorgenommen werden, oder ein Notrufsignal ausgelöst werden.

Wie wird ein Pflegebett beantragt?

Vor der Beantragung eines Pflegebettes ist zu klären, ob die Krankenkasse oder Pflegekasse im jeweiligen Fall zuständig ist. Denn je nach Situation kann die Krankenkasse oder die Pflegekasse für eine Kostenübernahme zuständig sein. Vorranrig muss die Krankenkasse zahlen. Diese Orientierung kann helfen:

  1. Krankenbett – Gespräch mit dem Arzt: Der Arzt kann im Bedarfsfall eine Verordnung (ähnlich we ein Rezept) ausstellen. Auf dieser Verordnung sollte dann vermerkt werden, dass ein „behindertengerechtes Bett“ benötigt wird.
  2. Pflegebett – Gespräch mit dem MDK oder Pflegekasse: Pflegebedürfige Personen können das Thema Pflegebett bereits bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ansprechen und vermerken lassen. Wenn der MDK befürwortet, dass ein Pflegebett eine Entlastung im Pflegealltag ist, kann das die Beantragung bei der Pflegekasse erleichtern. Ansonsten kann auch die Ansprechperson bei der Pflegekasse befragt werden.

Bevor ein Pflegebett angeschafft wird, ist also zu klären ob und wenn ja wer die Kosten übernimmt – Krankenkasse oder Pflegekasse. Diese Bestätigung sollte vorliegen, damit man am Ende nicht eventuell doch auf den Kosten sitzen bleibt.

Tipp: Stellen Sie den Antrag auf ein Pflegebett gerne über ihren ambulanten Pflegedienst. Dieser weiß in der Regel, wie der Antrag richtig gestellt wird und die Pflegekasse geht dann eher von einer Notwendigkeit des Bettes aus.

Wer übernimmt die Kosten für ein Pflegebett?

Einfache Pflegebetten erhält man ab 600 Euro. Das ist sogar günstiger als ein Einlegerahmen für ein „normales“ Bett, welches rund 800 Euro kosten. Pflegebett der Mittelklasse beginnen bei ungefähr 1.000 Euro. Die Preise können dann auch bis zu 3.000 Euro für Pflegebetten mit sehr guter Austattung und Qualität.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse und Pflegekasse

Die Kosten für Pflegebetten bzw. Krankenbetten können erstattet werden, weil sie als technische Hilfsmittel eingestuft sind. Die Kostenübernahme wird zuerst vorrangig von der Krankenkasse geprüft.

Erst wenn die Kostenerstattung des Pflegebettes bzw. Krankenbettes von der Krankenkasse abgelehnt wird, kann die Pflegekasse eine Kostenübernahme prüfen. Bei der Erstattung durch die Pflegekasse ist es aber notwendig, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt wird der Antrag geprüft und es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.

Pflegebett beantragen

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Pflegekasse genehmigt die Kostenübernahme nur unter gewissen Voraussetzungen. Diese sind im § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI genau geregelt. Als Pflegehilfsmittel muss ein Pflegebett:

  • die Pflege erleichtern
  • zur Linderung von Beschwerden der pflegebedürftigen Person beitragen, oder
  • einen selbstständigeren Alltag ermöglichen

Pflegebett kaufen und selbst zahlen

Wer keine ärztliche Verordnung erhält oder keine Genehmige durch die Pflegekasse erhält, kann ein Pflegebett natürlich auch kaufen und selbst zahlen. Eine Recherche zu unterschiedlichen Angeboten im Internet kann sich lohnen. Auch gebrauchte Pflegebett werden teilweise angeboten.

Pflegebett mieten

Es gibt Angebote, die sich auf die Vermietung von Pflegebetten spezialisiert haben. Die Kosten für die Vermiete betragen je nach Art und Ausstattung rund 800 Euro pro Jahr. Eine neue Matratze für das Pflegebett kann direkt dazu gebucht werden. Wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, kann man es einfach zurückgeben und muss nicht selbst für die Entsorgung aufkommen.

Zubehör für ein Pflegebett

Es gibt zahlreiches Zubehör für Pflegebett. Wenn die Pflegekasse einer Kostenübernahme zugestimmt hat, können auch die Kosten für das Zubehör übernommen werden. Zum Zubehör und Sonderaustattung zählen zum Beispiel:

  • Galgen bzw. Bettgalgen
  • Bettleiter
  • Aufstehhilfe und Aufrichthilfen
  • Pflegetische
  • spezielle Pflegebett-Matratzen, z.B. für die  Dekubitusprophylaxe
  • Schutzeinlagen für Matratzen bzw. Inkontinenzauflagen (gibt es auch kostenlos mit einer Pflegehilfsmittel-Box)
  • speziellen Fußstützen
  • Seitengitter und -polster für ein Pflegebett
  • Fixierbandagen, die aber nur nach ärztlichen Versorgt und gemäß Anleitung genutzt werden dürfen

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Wir wollen ein Pflegebett beantragen. Interessant, dass es verschiedenen Arten von diesen Pflegebetten gibt. Wir hätten nach dieser Definition gerne ein Niederflurbett. Mehr dazu: https://www.sanitaetshaus-oberpfalz.de/rehatechnik/pflegebett

    Antworten
  • Die Unterscheide zwischen Pflegebett und Krankenbett sind ja wirklich minimal. Trotzdem kommt es auf die Feinheiten an. Es ist wichtig bei der Bestellung eines Pflegebetts darauf zu achten.

    Antworten
  • Fatma meric
    22. August 2023 0:05

    Ich brauche dringend Hilfe fur Mutter pflegebedürftig demenz große Probleme beim aufstehen von Bett i h habe Bandscheiben Probleme bekommen sie braucht neue Matratze und aufstehen hilfe bitte kommen sie schauen sie das an .

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.