Patientenverfügung

Wie gehe ich mit einer Pflegesituation um? Die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen sind oft enorm. Aber auch die Themen der rechtlichen Vorsorge und Absicherung sind wichtig und sollten frühzeitig geklärt sein. Hierzu zählt beispielsweise die Patientenverfügung. Die wenigstens Menschen besitzen eine solche Verfügung. Aber warum ist eine Patienverfügung so wichtig? Was ist eine Patientenverfügung? Hier finden Sie die Antwort.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung (PV) ist eine schriftliche Willenserklärung für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Krankheitsfall. Sie trifft Vorsorge für eine schwere Erkrankung und ist meistens auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt. Im Ernstfall können Ärzte und Angehörige erfahren, ob man bestimmte Behandlungen wünscht oder ablehnt. Ein Arzt muss vom Grundsatz her immer das Leben verlängern. Wenn Sie jedoch per PV eine andere Priorität setzen, dann muss der Arzt dies berücksichtigen und ist an den erklärten Willen des Patienten gebunden. Am Ende zählt nur eins – der Patientenwille.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.


Liegt keine Patientenverfügung vor?Verhinderungspflege, Patientenverfügung

Liegt sie nicht vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich – bei besonders folgenschweren Entscheidungen – Vertreterin oder Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.


Wo liegt das Problem?

Die Verfügung muss unmissverständlich formuliert sein. Und hier liegt das Problem: die meisten Formulare sind nicht eindeutig und fast immer besteht Klärungsbedarf. Nur eindeutige Erklärungen zu konkreten Situationen können umgesetzt werden.

Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie als Anregung und Formulierungshilfe die Textbausteine vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nutzen.


Kostenlose Vorlage als PDF

Der Wohlfahrtsverband Malteser stellt einen kostenlosen Download zur Verfügung. Klicken Sie einfach >>HIER<<.