Ambulante Pflege (Pflegedienst)

mehr Kosten oder mehr Nutzen?

Ambulante Pflege – Sobald die Pflegebedürftigkeit im Raume steht und ein neuer Lebensabschnitt beginnt, stellt sich in den meisten Fällen auch die Frage, ob ein mobiler Pflegedienst beauftragt werden soll.  Doch welche Leistungen erbringt der Pflegedienst? In welchem Umfang soll ein Pflegedienst engagiert werden? Und wieviel kostet ein Pflegedienst? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Definition – Was genau ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflegedienste bieten verschiedene Leistungen rund um die Verpflegung eines Pflegebedürftigen sowie die Betreuung der Hauswirtschaft, sodass der Pflegebedürftige trotz seiner Einschränkungen weiterhin in seinem gewohnten Umfeld verbleiben kann und fachmännisch versorgt wird. Damit muss der Pflegebedürftige nicht in einem Heim untergebracht werden und profitiert dennoch von der medizinischen Expertise der ausgebildeten Mitarbeiter des Pflegedienstes, ohne dass die Angehörigen in vollem Umfang mit der täglichen Pflege belastet werden.

Ambulante und stationäre Pflege – Wo ist der Unterschied?

Ambulante Pflege: Unter „ambulanter Pflege“ oder „häusliche Pflege“ versteht man die Pflege durch einen Pflegedienst und / oder durch Angehörige. Auch das klassische betreute Wohnen fällt unter dieses Modell. Sofern die Angehörige die Pflege im Sinne der häuslichen Pflege vollständig übernehmen, besteht der Anspruch auf Pflegegeld, das mit steigendem Pflegegrad höher angesetzt wird. Sollte der Pflegedienst die Pflege im Sinne der ambulanten Pflege vollständig übernehmen, so werden seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse über die Hebesätze der Pflegesachleistungen abgerechnet. Eine Kombination aus beiden Modellen (Kombileistung) ist ebenfalls möglich.

Vollstationäre Pflege: Dies meint die Pflege und Versorgung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. In diesem Falle stehen dem Versicherten keine Pflegegelder zu.

Teilstationäre Pflege oder auch „Tages- und Nachtpflege“ beschreibt die temporäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung. Für die restliche Zeit greift die häusliche Pflege.

Welche Leistungen übernimmt der Pflegedienst?Ambulante Pflege / Pflege zu Hause - pflegende Angehörige mit Rollator

Die Leistungen des Pflegedienstes richten sich nach dem Bedarf des Pflegebedürftigen. Besonders im Falle des Modells „Kombileistung“ unterstützt der Pflegedienst die Angehörigen und kompensiert ihre Kapazitäten. Grundsätzlich übernehmen die ambulanten Pflegedienste die Altenpflege, Krankenpflege sowie die gesamte Familienpflege. In der Regel sind die ambulanten Pflegedienste auch auf besondere Pflegefälle (mit beispielsweise psychischen Einschränkungen) spezialisiert.

Bei der ambulanten Pflege steht die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Vordergrund. Der Pflegedienst übernimmt die Aufgaben, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbst erledigen kann und verhilft ihm damit zu einer gesteigerten Lebensqualität und einer möglichst langen Aufrechterhaltung der eigenen Selbstständigkeit.

Welche Leistungen übernimmt ein Pflegedienst konkret? Die Leistungen werden in vier Kategorien unterteilt:

Leistungskategorie Einzelleistungen
Grundpflege Körperpflege, Duschen, Waschen, Mundhygiene, Hilfe beim Toilettengang, …

Hilfe beim An- und Ausziehen, Morgenroutine und Abendroutine, Stehen und Gehen.

Zubereitung sowie Hilfe beim Verzehr von Mahlzeiten

Hauswirtschaft Putzen sowie Aufräumen des Wohnraums, Mahlzeitenzubereitung, Einkäufe, …

 

Behandlungspflege (je nach Bedarf) Verabreichung von Medikamenten, Koordination der Therapiemittel, Verbandswechsel, Überprüfung von Blutzuckerwerten, Messung des Blutdrucks, …

 

Weitere Serviceleistungen Essen auf Rädern, erweiterte Reinigungsdienste, Haustierbetreuung, Koordination und Vermittlung von Beratungsbesuchen, …

 

 

Der Bedarf des Pflegedienstes ist je nach Einschränkung und Pflegegrad des Pflegebedürftigen individuell. In den meisten Fällen wird der Pflegedienst für 1-3 Mal pro Tag bestellt. Eine 24/7-Betreuung kann in besonderen Fällen jedoch ebenfalls notwendig sein.

Was kostet ein Ambulanter Pflegedienst?

Die Kosten der häuslichen Pflege werden von der Pflegeversicherung getragen und die häusliche Krankenpflege wird von der zuständigen Krankenversicherung übernommen.

Grundvoraussetzung für die Übernahme der Pflegedienst-Kosten durch die Pflegeversicherung ist ein bestätigter Pflegegrad 2 bis 5.

Für jeden Pflegegrad ist ein Budget festgesetzt, das für Pflegesachleistungen eingesetzt werde kann. Diese Pflegesachleistungen werden durch den Pflegedienst erbracht, der seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Kosten, die den Höchstbetrag übersteigen, muss der Versicherte selbst tragen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen vor Beauftragung eines Pflegedienstes ein schriftliches Angebot bzw. Preislisten anzufordern.

Darüber hinaus muss der Versicherte die Investitionskosten (Büromiete, Fahrtkosten, etc.) des Pflegedienstes tragen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Gebühren, denn nicht alle Pflegedienste stellen diese Kosten in Rechnung.

Der Pflegefuchs.de zum Thema: Pflegedienst – ja oder nein?

Ob ein Pflegedienst beauftragt wird oder nicht, obliegt in erster Linie der Entscheidung des Pflegebedürftigen und der Angehörigen. In vielen Fällen überschneidet sich der Wunsch des Pflegebedürftigen in seinem gewohnten Zuhause betreut zu werden mit den beruflichen Einschränkungen und anderen Verbindlichkeiten der Angehörigen. An dieser Stelle kommt in den meisten Fällen der Pflegedienst ins Spiel, der zeitweise oder vollständig Entlastung schafft.

DerPflegefuchs empfiehlt Ihnen Ihre Kapazitäten auszuloten und einen familieninternen Kompromiss zu finden.

 

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