Vorsorgevollmacht

Im Rahmen der Vorsorge oder ausgelöst durch einen Schicksalsschlag oder eine voranschreitende Krankheit kommt es vor, dass man persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dann wird es notwendig, dass bevollmächtigte Personen diese wichtigen Belange für Sie klären. Hierfür existiert die sogenannte Vorsorgevollmacht, mit der Sie Personen bestimmen können persönliche Angelegenheiten und Entscheidungen für Sie zu erledigen.

Alle wichtigen Infos und Tipps haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen in Ihrem Namen Entscheidungen für Sie zu treffen. In dieser Vollmacht haben Sie die Möglichkeit genau festzulegen auf welche Entscheidungen oder Aufgabenbereiche dies zutreffen soll. Es bestehet Ihnen also die Möglichkeit ausführliche Angeben zu den Befähigungen zu machen, oder festzulegen ob sich die bevollmächtigte*n Person*en um all Ihre Angelegenheiten kümmern soll*en. Gültig wird eine Vorsorgevollmacht erst, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, die benannten Aufgaben zu erledigen. In aller Regel sind diese Ereignisse in der Vollmacht festgelegt, sodass zu erkennen ist ab wann sie wirksam ist.

Was wird in der Vollmacht festgelegt?

Sie können durch eine bevollmächtigte Person in vielen verschiedenen Aufgaben bzw. Angelegenheiten vertreten werden, die Sie vorher dokumentiert haben. Zum Beispiel könnten Sie vertreten werden in / für folgende Situationen:

  • Bei Angelegenheiten die Ihre Finanzen und oder Rechtsgeschäfte betreffen
  • Bei einer Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung sowie bei der Gesundheitsvorsorge oder Pflegebedürftigkeit
  • Wenn es um Postangelegenheiten geht
  • Wenn Sie Behörden- oder Gerichtsangelegenheiten zu klären haben
  • Falls ein Todesfall eintritt

Natürlich können und sollten Sie alles sehr detailliert beschreiben, damit die bevollmächtigte Person gut in Ihrem Sinne handeln kann.

Wie Sie sicher merken, lassen sich viele wichtige Dinge mit dieser Vorsorgevollmacht klären, welche in einem Alltag von enormer Bedeutung sind.

Wie lange ist sie gültig?

Bis Sie ihre Vorsorgevollmacht widerrufen! Dies ist aber ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich. Widerrufen Sie diese, so ist es ratsam, dass Sie die ausgehändigten Originale von Ihren bevollmächtigten Personen zurückverlangen und ebenfalls Banken, Versicherungen sowie Gerichte über den Widerruf informieren. Da eine Vorsorgevollmacht nicht mit dem Tod endet, ist es ratsam exakte Regelungen für den Todesfall zu treffen.

Gibt es etwas zu beachten, wenn ich mehrere Personen bevollmächtige?

Nein eigentlich nicht. Möchten Sie nicht alle Angelegenheiten in einer Person bündeln, so achten Sie nur darauf, dass die bevollmächtigten Personen möglichst in Ihrer Nähe zu Hause sind, da mache Entscheidungen unter Zeitdruck gefällt werden müssen.

Was kann nicht geregelt werden?

Manche Rechte sind der bevollmächtigten Person untersagt. Das dient Ihrem Schutz. So ist es zum Beispiel nicht möglich, dass die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte tätig, welche ihm zu Gute kommen. Dieses sogenannte „Verbot des Selbstkontrahierens“ ist per Gesetz verborten und dient dazu, dass die Person sich nicht selber aus Ihrem Vermögen beschenkt. Möchten Sie Ausnahmen (bspw. Geburtstagsgeschenk) hinzufügen, so können Sie dies in einer „Innenvollmacht“ taggenau und in exakter Höhe festlegen. Des Weiteren benötigt Ihre bevollmächtigte Person für Bankgeschäfte meist eine Bankvollmacht. Diese können Sie bei Ihrer Bank unterschreiben. Natürlich muss der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne handeln. Ist dieses nicht der Fall, so ist es möglich einen sog. Kontrollbetreuer durch ein Betreuungsgericht einzusetzen, welcher Ihre Rechte vertritt.

Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht her?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellet ein kostenloses Formular zur Verfügung. Klicken Sie >> HIER <<. Damit gehen Sie sicher, dass an alles Wesentliche gedacht wurde. Nach dem Download und dem Ausfüllen überreichen Sie Ihrem vertrauten Bevollmächtigten die originale Vorsorgevollmacht und eine Kopie heften Sie zu Ihren Unterlagen. Dies ist wichtig, damit die bevollmächtigte Person handlungsfähig ist.

Tipps für Angehörige

  • Lassen Sie Ihre Vollmacht notariell beglaubigen, wenn Grundstücksangelegenheiten durch die bevollmächtigte Person geregelt werden sollen. Andernfalls ist eine notarielle Beglaubigung nicht zwingend notwendig.
  • Ernennen Sie eine bevollmächtigte Person der Sie vertrauen, z.B. aus dem Familienkreis
  • Eine bevollmächtigte Person allein kann meist besser handeln als mehrere bevollmächtigte Personen
  • Das Original der Vorsorgevollmacht bekommt immer die bevollmächtigte Person
  • Schreiben Sie die Vorsorgevollmacht so detailliert wie möglich