Bestattungskosten

Wer übernimmt die Kosten und mit welchen Summen müssen Sie rechnen?

Ein Todesfall ist oftmals ein schwerer Einschnitt für die Hinterbliebenen. Der Verlust eines geliebten Menschen stellt eine starke emotionale Belastung dar. Zusätzlich müssen alle notwendigen Formalitäten erledigt werden und es gibt vieles zu organisieren. Doch wer ist eigentlich für die Bestattung verantwortlich? Wer kommt für die anfallenden Bestattungskosten auf und mit welchem Kosten ist überhaupt zu rechnen?

Rechtlicher HintergrundBestattungskosten

Bei einer durchschnittlichen Bestattung im deutschen Bundesgebiet können schnell Kosten in Höhe von 7000 Euro entstehen. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass diese Kosten beständig steigen. Es häufen sich oftmals eine Vielzahl von einzelnen Positionen, die die Gesamtkosten der Bestattung ausmachen. Wer diese Kosten zu tragen hat, ist gesetzlich geregelt. Die rechtlichen Grundlagen variieren jedoch von Bundeland zu Bundesland und sind im jeweiligen Bestattungsgesetz verankert.

Grundsätzlich gilt, dass die nächsten Angehörigen in der Bestattungspflicht stehen. Sie sind also dafür verantwortlich, dass alle bürokratischen Notwendigkeiten erledigt werden und eine ordnungsgemäße Bestattung erfolgt. In den meisten Fällen sind Ehe- oder Lebenspartner die Bestattungspflichtigen. Dies bedeutet aber nicht zugleich, dass diese auch für die anfallenden Kosten aufkommen müssen. Da die Kostentragungspflicht direkt mit dem Nachlass einhergeht, sind es die Erben, die die Bestattungskosten übernehmen müssen. In den meisten Fällen sind jedoch die nächsten Familienmitglieder auch Nachlassempfänger und Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht fallen auf die gleichen Personen.

Erlaubt die finanzielle Situation des Erben keine Übernahme der Kosten, so kann ein Antrag auf eine Sozialbestattung gestellt werden. Dabei werden die Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen. In diesem Fall wird allerdings nur eine einfache Bestattung finanziert, welche die vorgeschriebenen Bestattungsleistungen beinhaltet. Im Wesentlichen umfasst diese die Kosten für den bürokratischen Aufwand, Transport- und Aufbewahrungskosten sowie die Kosten für den Sarg oder die Urne. Individuelle Wünsche können dabei nur begrenzt berücksichtig werden, so lange sie den finanziellen Rahmen nicht sprengen.

 

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Welche Kosten zählen zu den Bestattungskosten?

Die Gesamtkosten einer Bestattung sind oft unüberschaubar, da sich die Summe aus vielen einzelnen Posten zusammensetzt. Man kann diese grob in drei Bereiche einteilen.

Einen Großteil der Kosten bilden die direkten Leistungen des Bestattungsunternehmens. Sie sind stark abhängig von der gewünschten Bestattungsart und variieren je nach Region. Für Feuerbestattungen ist der Transport des Leichnams zum Krematorium erforderlich, wodurch zusätzliche Kostenpunkte entstehen. Auch die hygienische Grundversorgung spiegelt sich in den Kosten des Bestatters wieder, sowie die Kosten der Überführung und die Kosten für die Trauerfeier. Die Beantragung erforderlicher Dokumente kann in den meisten Fällen auch durch den Bestatter erfolgen und wird entsprechend in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Bestattungsart müssen zudem noch die Kosten für Sarg oder Urne eingeplant werden. Dabei ist zu beachten, dass die Sargpflicht auch bei einer Feuerbestattung einen Sarg vorschreibt.

Neben den direkten Leistungen des Bestatters fallen zusätzliche Kosten von Drittanbietern an. Diese beinhalten im Wesentlichen Kremationskosten, Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins. Bei besonderen Wünschen im Rahmen der Bestattung muss mit weiteren Kosten gerechnet werden. Zusätzliche Kosten können beispielsweise durch Trauerredner, musikalische Begleitung der Zeremonie, Trauerfloristik und Leichenschmaus entstehen.

 

FriedhofsgebührenBestattungskosten

Den dritten und oftmals größten Teil der Bestattungskosten macht die Bereitstellung der letzten Ruhestätte aus. Die Kosten variieren je nach Bestattungsart und unterscheiden sich zudem in Abhängigkeit von der Region. Urnengräber sind aufgrund des geringeren Volumens preisgünstiger. Jedoch haben viele Friedhöfe auf den Trend zur Feuerbestattung mit einer Anpassung der Preise reagiert. Ein signifikanter Unterschied zwischen Erdgrab und Urnengrab ist also nicht immer gegeben. Für Wahlgräber wird eine erhöhte Gebühr fällig. Haben die Angehörigen keine Kapazitäten um das Grab in Eigenleistung zu pflegen, kann eine Friedhofsgärtnerei zur Dauergrabpflege beauftragt werden. Die dabei anfallenden Kosten sollten gleichermaßen in die Bestattungskosten einkalkuliert werden. Eine Übersicht finden Sie >>HIER<<.

Je nach Art und Gestaltung des Grabsteins fällt auch dieser in der Gesamtkostenaufstellung ins Gewicht. Oftmals lohnt es sich hier, verschiedene Steinmetze zu vergleichen. Achten Sie jedoch darauf, dass es sich bei dem Material um fair produzierten Naturstein handelt. Billige Ware wird oftmals in Kinderarbeit in den Ländern des globalen Südens hergestellt.

Bei alternativen Bestattungsarten, die keine Grabstätte auf dem Friedhof erfordern, entfallen einige dieser Posten. Da Waldbestattungen oder Seebestattungen jedoch mit einer Reihe von anderen zusätzlichen Kostenfaktoren einher gehen, kann nicht pauschal von einem Kostenvorteil gesprochen werden. Es lohnt sich in jedem Fall, mehrere Angebote einzuholen und die einzelnen Posten zu vergleichen.

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