Widerspruch zum Pflegegrad – die wichtigsten Infos
Pflegebedürftige haben nach dem Sozialgesetzbuch ein Recht auf Unterstützung und Hilfen. Ein offizieller Pflegegrad muss vorliegen, damit Sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten können. Vor allem das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige bei der Pflege zu Hause oder im Heim. Der Pflegegrad wird nach einem festegelegten Begutachtungsverfahren bestimmt. Nicht immer läuft die Einstufung oder Höherstufung reibungslos. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch zum Pflegegrad einlegen.