Mit der neuen Einstufung in den Pflegegrad 2 eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten. Doch was bedeutet dies konkret? Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 zu? Und wie wird Pflegegrad 2 überhaupt ermittelt?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen ausführlich in diesem Artikel von derPflegefuchs.de.
Definition Pflegegrad 2
Personen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit“ erhalten im Rahmen einer offiziellen Begutachtung den Pflegegrad 2.
Im Vergleich zum Pflegegrad 1 muss der Versicherte während des „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ zwischen 27 und 47,5 Punkte erreichen, um den Pflegegrad 2 zu erhalten. Erhält er mehr als 47,5 Punkte, so wird er direkt für Pflegegrad 3 oder einen höheren Pflegegrad eingestuft.
Voraussetzungen Pflegegrad 2
Die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 2 ist die Bewertung der Selbstständigkeit des Antragstellers. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse spezialisierte Gutachter, die die Selbstständigkeit des Versicherten in verschiedenen Bereichen prüfen und entsprechend Punkte vergeben.
- Bereich 1 Mobilität & Selbstständigkeit: Unter diesem Aspekt wird die Fortbewegung und Selbstständigkeit des Antragsstellers bewertet. Entscheidend sind Fragen wie z.B. „Ist eine selbständige Bewegung noch möglich?“ oder „Ist ein Treppen steigen und aufrecht sitzen möglich?“
- Bereich 2 Kognitive Fähigkeiten: Zusätzlich bewerten die Gutachter, inwiefern der Versicherte seine Bedürfnisse äußern und sich im Alltag orientieren kann. Dabei sind Fragen wie z.B. „Ist eine zeitliche und örtliche Orientierung möglich?“ oder „Können eigenständig Entscheidungen getroffen und Risiken erkannt und ab gewägt werden?“
- Bereich 3 Verhaltensweisen: Leidet der Antragsteller unter besonderen Verhaltensweisen, wie z.B. ängstlichem oder aggressiven Verhalten, sodass hieraus eine Hilfebedürftigkeit entsteht?
- Bereich 4 Selbstversorgung: In diesem Bereich wird bewertet, ob und in welchem Umfang sich der Antragsteller selbst versorgen und pflegen kann. Wichtige Fragen sind hier z.B. „Wie sehr sich der Antragstellende selbständig waschen, pflegen und auch ernähren kann?“
- Bereich 5 Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Einschränkungen: Unter diesem Punkt beurteilen die Gutachter, in welchem Umfang der Antragssteller durch besondere Umstände auf die Hilfe des medizinischen Fachpersonals angewiesen ist. „Sind Hilfen beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen nötig?“
- Bereich 6 Alltagsleben und soziale Kontakte: In diesem Bereich legen die Gutachter ein besonderes Augenmerk auf das soziale Umfeld des Antragstellers. „Ist es dem Antragssteller möglich seine Kontakte zu pflegen und am alltäglichen Leben teilzuhaben?“
Die sechs Module enthalten jeweils bis zu 16 spezifische Kriterien, die einzeln im Gutachten bewertet werden. Jede Bewertung ergibt eine Punktzahl für das jeweilige Modul. Diese Punktzahlen werden anschließend addiert, gewichtet und zur Gesamtpunktzahl zusammengeführt.
Unser Tipp: Führen Sie frühzeitig ein Pflegetagebuch und aktualisieren Sie es regelmäßig. So sind Sie optimal auf die Begutachtung durch den medizinischen Dienst vorbereitet und können eine gerechtere Bewertung unterstützen.
Leistungen Pflegegrad 2
Mit dem Pflegegrad 2 hat der Antragsteller Anspruch auf folgende Leistungen
Pflegegeld
- Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
- Höhe des Pflegegelds: monatliches 332 €
Ansprüche auf Pflegesachleistungen
- Die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen von maximal 761 Euro.
- Alle Pflegesachleistungen werden von den ambulanten Diensten direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.
Kombinationspflege
Bei der Pflege von Pflegebedürftigen ist eine Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Jedoch erhalten die Versicherten dann lediglich ein anteiliges Pflegegeld. Grundsätzlich wird dem Pflegebedürftigen das Pflegegeld um den Prozentsatz der in Sachleistungen bezogenen Leistungen durch ambulante Pflegedienste gekürzt.
Kurzzeitpflege
Für Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 1.774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
Verhinderungspflege
Bei Pflegegrad 2 können bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Krankheit oder Urlaub. Zusätzlich können bis zu 50% des Kurzzeitpflegebetrages (887 Euro) für Verhinderungspflege genutzt werden, wodurch sich der Gesamtbetrag auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr erhöht.
Tages- oder Nachtpflege
Für Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 689 Euro pro Monat für die teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung zur Verfügung. Diese Leistung kann genutzt werden, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten und die Betreuung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht ein einheitlicher Entlastungsbeitrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, wie z.B.:
- Betreuungsgruppen zur geistigen und körperlichen Aktivierung
- Reinigungs- und Haushaltshilfen
- Alltagsbegleiter für Gespräche, Spaziergänge, Unterhaltung
- Einkaufshilfe
Weitere Leistungen
Zusätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf folgende Leistungen:
- monatlich 40 Euro Pauschalförderung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Zuschüsse für ein Hausnotrufsystem: monatlich 25,50 Euro
- medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel laut Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalogliste (mit maximal 10% Eigenanteil)
- Zur altersgerechten Wohnraumanpassung können Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 2 einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 € von ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen
- Gemäß § 45 Pflegeversicherungsgesetz ermöglicht die Pflegekasse den Angehörigen des Versicherten die kostenlose Teilnahme an Pflegekursen
Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Mögliche Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen oder Senioren-WGs können in Anspruch genommen werden:
- 4.000 € Förderung für die altersgerechte Wohnraumanpassung (höchstens vier Versicherte mit Pflegegrad 2)
- einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro (maximal 4 Versicherte)
- monatlicher Zuschuss von jeweils 214 Euro zur Anstellung einer Organisationskraft (max. 4 Versicherte)
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Bis zu 770 Euro erhalten Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 wenn Sie vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden. Durch die Hohen Kosten die mit einem Pflegeheim verbunden sind werden meist jedoch eher die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen und der Pflegebedürftige wohnt weiterhin in den eigenen vier Wänden.
Kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige
Auch beim Pflegegrad 2 sind kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige möglich. Dadurch soll die Pflegesituation verbessert werden und den Angehörigen Tipps & Tricks an die Hand gegeben werden mit welchen Sie den Pflegealltag meistern können. Dafür Empfehlen wir unseren Partner der Ihnen kostenlose Pflegekurse anbietet und diese direkt für Sie mit der Pflegekasse abrechnet. Schauen Sie dafür hier auf unsere Themenseite für kostenlose Pflegekurse vorbei.
Optimierung durch kostenlose Beratung
Die Pflegekasse übernimmt für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad die Kosten für mögliche Beratung zur Optimierung der Pflege und des altersgerechten Wohnens. Dies gilt auch für regelmäßige Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte gem. § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz