Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, wenn eine Angehörige oder nahestehende Person es für die nicht erwerbsmäßige Pflege erhält (§ 3 Nr. 36 EStG). Steuerfrei bleibt es bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes. Erst bei erwerbsmäßiger Pflege fallen Steuern an.
Viele pflegende Angehörige fragen sich, ob das weitergegebene Pflegegeld in der Steuererklärung angegeben werden muss. Die Antwort hängt davon ab, wer pflegt und warum.
Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei
Gibt die pflegebedürftige Person das Pflegegeld an pflegende Angehörige weiter, ist es nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – sofern die Pflege aus sittlicher Verpflichtung und nicht erwerbsmäßig erfolgt. Steuerfrei bleibt der Betrag bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes.
Wann wird Pflegegeld steuerpflichtig?
Steuerpflichtig wird es, wenn die Pflege erwerbsmäßig erbracht wird – etwa wenn eine Pflegekraft dafür bezahlt wird und damit Einnahmen erzielt. Auch wer mehrere nicht verwandte Personen gegen Entgelt pflegt, kann steuerpflichtig sein.
Muss ich weitergegebenes Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?
Nein. Wenn Angehörige das Pflegegeld für die nicht erwerbsmäßige Pflege erhalten, ist es steuerfrei und muss nicht angegeben werden.
Gilt das auch, wenn ich mehrere Personen pflege?
Solange die Pflege aus sittlicher Verpflichtung und nicht erwerbsmäßig erfolgt, bleibt das Pflegegeld steuerfrei. Bei erwerbsmäßiger Pflege gegen Entgelt kann Steuerpflicht entstehen.
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