Auf den Punkt
Befreit ein Pflegegrad vom Rundfunkbeitrag (GEZ)?
Viele glauben, ein Pflegegrad befreie automatisch vom Rundfunkbeitrag (früher GEZ). Das stimmt so nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Befreiung oder Ermäßigung tatsächlich möglich ist – und was speziell für Rentnerinnen und Rentner mit Pflegegrad gilt.
Befreit der Pflegegrad vom Rundfunkbeitrag?
Nein. Der Rundfunkbeitrag richtet sich nicht nach dem Pflegegrad, sondern nach dem Bezug bestimmter Sozialleistungen oder einem besonderen Merkzeichen. Ein Pflegegrad allein – egal ob 1, 2, 3, 4 oder 5 – führt nicht zur Befreiung. Auch der frühere Begriff „Pflegestufe“ ändert daran nichts.
GEZ-Befreiung bei Pflegegrad 1 bis 5
Weil immer wieder konkret nach den einzelnen Pflegegraden gesucht wird, hier die klare Einordnung: In allen Pflegegraden – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 – gilt dieselbe Regel. Nicht der Pflegegrad entscheidet, sondern ob Sie eine anerkannte Sozialleistung beziehen oder das Merkzeichen RF haben. Wer also „GEZ-Befreiung bei Pflegegrad 2“ oder „Pflegegrad 3“ sucht, kommt nur über diese beiden Wege zum Ziel.
Wann gibt es eine vollständige Befreiung?
Vom Rundfunkbeitrag befreit werden Sie, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Blindenhilfe
Rentner mit Pflegegrad: Was gilt?
Gerade Rentnerinnen und Rentner mit Pflegegrad fragen oft nach einer Befreiung. Entscheidend ist auch hier nicht der Pflegegrad, sondern das Einkommen: Wer eine kleine Rente bezieht und ergänzend Grundsicherung im Alter erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Liegt das Einkommen nur knapp über der Grundsicherungsgrenze, ist auf Antrag eine Befreiung in einem besonderen Härtefall möglich.
Ermäßigung mit dem Merkzeichen RF
Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von rund 6,12 € im Monat. Das Merkzeichen RF erhalten unter anderem taubblinde Menschen, hörgeschädigte oder sehbehinderte Personen sowie Schwerbehinderte (GdB ab 80), die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Gilt das auch im betreuten Wohnen oder Pflegeheim?
Im vollstationären Pflegeheim ist die Unterbringung in der Regel beitragsfrei – der Heimplatz gilt nicht als beitragspflichtige Wohnung. Im betreuten Wohnen haben Sie dagegen meist eine eigene Wohnung und sind beitragspflichtig; eine Befreiung gibt es nur über Sozialleistung oder Merkzeichen RF.
So beantragen Sie Befreiung oder Ermäßigung
Den Antrag stellen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – online oder per Formular. Legen Sie den Nachweis über die Sozialleistung oder den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF bei.
