Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind gemäß § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch Pflegedienstleistungen, die von ambulanten Pflegediensten angeboten werden und durch den Versicherten in Anspruch genommen werden können – eigenständig oder in Kombination mit dem Pflegegeld. Pflegesachleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes betreut wird.