Pflegesachleistungen sind gemäß § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch Pflegedienstleistungen, die von ambulanten Pflegediensten angeboten werden und durch den Versicherten in Anspruch genommen werden können – eigenständig oder in Kombination mit dem Pflegegeld. Pflegesachleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes betreut wird.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Mit den Pflegesachleistungen werden die Aufwendungen des zuständigen Pflegedienstes bezahlt.
Das Pflegegeld wird dem Versicherten ausgezahlt, sodass dieser seine selbst organisierten Pflegehilfen finanzieren kann. Dabei handelt es sich um eine reine Geldpauschale, die der Versicherte selbst einsetzen kann.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel: Pflegegeld
Wann bekommt man Pflegesachleistungen?
Die Voraussetzungen für Pflegesachleistungen sind den Bedingungen für die Auszahlung von Pflegegeld sehr ähnlich:
- für die Beantragung von Pflegesachleistung muss ein bestätigter Pflegegrad 2,3,4 oder 5 vorliegen
- die Versorgung und Pflege des Versicherten muss im häuslichen Bereich vorgenommen werden. Zum „häuslichen Bereich“ gehören jedoch auch weitere Örtlichkeiten, die sich zur Pflege eignen (Wohnung der Angehörigen, Mehrgenerationshaus, Betreutes Wohnen oder ähnliche)
- Es darf keine häusliche Krankenpflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) über die gesetzliche Krankenkasse stattfinden. Sollten Sie in einem Pflegeheim betreut werden, so stehen Ihnen keine Pflegesachleistungen zu.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und daher auch keine Pflegesachleistungen.
Wo und wie werden Pflegesachleistungen beantragt?
Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird an die zuständige Pflegekasse gesendet. Hierbei ist anzugeben, welche Leistungen in Form der häuslichen Pflege selbst erbracht werden und welche Leistungen (wie z.B. Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegesachleistungen usw.) als ergänzende Leistungen beantragt werden.
Des Weiteren müssen folgende Informationen im Antrag vermerkt werden:
- Wird nur Pflegegeld beantragt? Und ist damit die alleinige Pflege durch Angehörige gewährleistet?
- Werden nur Pflegesachleistungen beantragt und damit die Pflege in die Hände eines Pflegedienstes übergeben?
- Oder wird eine Kombileistung beantragt, die die Pflege durch die Angehörigen und den Pflegedienst vorsieht?
Können Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld bezogen werden?
Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, dass die Pflege einerseits durch Angehörige übernommen wird und in Ergänzung hierzu die Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird – kurzum, eine Kombileistung.
Dennoch dürfen die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, um weiterhin einen Teil des Pflegegeldes zu beziehen.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?
Die Höhe der Pflegesachleistungen steht – wie beim Pflegegeld – in Abhängigkeit zum Pflegegrad:
Pflegesachleistung (Pflegegrad 1) | Kein Anspruch |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 2) | 761 € |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 3) | 1.432 € |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 4) | 1.778 € |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 5) | 2.200 € |
Sollte der Bedarf der Betreuung mit der Zeit zunehmen, so sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf „Höherstufung des Pflegegrades“ stellen. Nur mit einem höheren zugeteilten Pflegegrad erhalten Sie auch die höheren Leistungen.
Mehr zum Thema Pflegegrade und die Beantragung finden Sie in unserem Artikel: Pflegegrad beantragen, aber wie?
Wie werden Pflegesachleistungen bezahlt?
Die Pflegesachleistungen werden ab dem Datum der Antragstellung von der Pflegekasse bezahlt. Sofern nur Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und auf Pflegegeld verzichtet wird, übernimmt die Pflegekasse die Leistungen bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades und rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Alle weiteren Leistungen, die den Höchstbetrag übersteigen, sind vom Versicherten selbst zu tragen. Der Pflegedienst stellt dann eine entsprechende Rechnung.
Wenn Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragt wurden, erfolgt die Abrechnung der Leistungen des Pflegedienstes ebenfalls mit der Pflegekasse. Der restliche Betrag wird dem Versicherten in Form von anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.
Wie hoch ist der Eigenanteil an den Pflegesachleistungen?
Je nach Pflegegrad wird ein bestimmter Höchstbetrag für Pflegesachleistungen angesetzt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher der Höchstbetrag. Dennoch können mit steigender Pflegebedürftigkeit die Ausgaben steigen, sodass der Versicherte einen Teil selbst bezahlen muss. Dennoch begrenzt sich die Eigenleistung auf zwei Bereiche:
- Überschreitung des Höchstbetrags
- Investitionskosten des Pflegedienstes (Abschreibungen für Büromiete, Inventar, Reparaturen, etc.), die jener in Rechnung stellen darf
Hinweis: Sie haben den Eindruck, dass Sie in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft wurden oder bemerken eine gesteigerte Pflegebedürftigkeit? Beantragen Sie eine Neubegutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit oder legen Sie Widerspruch im Falle eines aktuellen Gutachtens ein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Widerspruch zum Pflegegrad
Wer darf Pflegesachleistungen erbringen?
Pflegesachleistungen können nicht von jeder beliebigen Person erbracht werden, sondern ausschließlich von Einzelpersonen oder Pflegediensten, die von Ihrer Pflegekasse anerkannt werden. Weitere Voraussetzungen:
- ambulanter Pflegedienst: Zulassung der Pflegekasse muss vorliegen, sodass eine Abrechnung möglich ist
- Einzelperson (Pflegefachkraft): Zulassung muss ebenfalls vorliegen
Der Pflegedienst unterstützt Sie im Alltag bei der Körperpflege, Hauswirtschaft, Mahlzeitenzubereitung, Einkauf sowie bei evtl. medizinischen Maßnahmen, wie z.B. Medikamenteneinnahme oder Verbandswechsel.
Die Pflege durch Ihre Angehörigen steht nur in Verbindung mit dem klassischen Pflegegeld. Pflegesachleistungen können nicht von Privatpersonen oder Ihren Angehörigen übernommen werden!
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen umfassen alle professionellen Pflege- und Betreuungsdienste, die durch zugelassene Pflegedienste erbracht und von der Pflegeversicherung finanziert werden. Dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person oder deren pflegende Angehörige ausgezahlt, damit sie selbst die Pflege organisieren können. Im Gegensatz dazu werden Pflegesachleistungen von professionellen Pflegediensten erbracht, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (2-5) haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 1 besteht leider kein Anspruch, da hier auch kein Anspruch auf Pflegegeld besteht.
Wie hoch sind die Beträge für Pflegesachleistungen in den Pflegegraden 1 bis 5?
Die Höhe der Pflegesachleistung variiert je nach dem anerkannten Pflegegrad. Hier finden Sie eine kurze Übersicht:
Pflegesachleistung (Pflegegrad 2) | 761 € |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 3) | 1.432 € |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 4) | 1.778 € |
Pflegesachleistung (Pflegegrad 5) | 2.200 € |
Was passiert, wenn Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen werden?
Wenn Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen werden besteht ganz normal ein Anspruch auf das Pflegegeld. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Betreuung des Pflegebedürftigen.
Was zählt alles zu den Pflegesachleistungen?
Fast alle Leistungen die durch einen Pflegedienst erbracht werden zählen zu den Pflegesachleistungen. Dazu gehören: Körperpflege, Ernährung und Mobilität, pflegerische Betreuung, Haushaltsarbeiten sowie die Gestaltung des Alltags.
Wie werden Pflegesachleistungen beantragt?
Diese können mit einem einfachen Antrag an die zuständige Pflegekasse beantragt werden. Das Formular finden Sie auf der Website Ihrer Pflegekasse bzw. der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Können Pflegesachleistungen auch im Ausland genutzt werden?
Dies ist nicht möglich, da Pflegesachleistungen grundsätzlich im Inland erbracht werden müssen. In einigen wenigen Fällen können hier jedoch Ausnahmen gelten (z.B. Grenzgebiete). Dafür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Wie oft können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden?
Pflegesachleistungen können flexibel entsprechend des individuellen Bedarfs und innerhalb der monatlichen Beträge beliebig genutzt werden. Daher gibt es keine festen Grenzen wie oft diese genutzt werden können.
Welche Pflegedienste sind für Pflegesachleistungen zugelassen?
Pflegesachleistungen dürfen nur von zugelassenen und anerkannten Pflegediensten erbracht werden. Diese Pflegedienste werden regelmäßig kontrolliert und müssen bestimmte Standards erfüllen.
Wie wird die Qualität der Pflegesachleistungen sichergestellt?
Die Qualität wird durch die regelmäßige Prüfung der Pflegedienste sichergestellt. Diese sollen sicherstellen, dass die Pflegedienste die gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards einhalten.