fbpx

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind gemäß § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch Pflegedienstleistungen, die von ambulanten Pflegediensten angeboten werden und durch den Versicherten in Anspruch genommen werden können – eigenständig oder in Kombination mit dem Pflegegeld. Pflegesachleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes betreut wird.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Mit den Pflegesachleistungen werden die Aufwendungen des zuständigen Pflegedienstes bezahlt.

Das Pflegegeld wird dem Versicherten ausgezahlt, sodass dieser seine selbst organisierten Pflegehilfen finanzieren kann. Dabei handelt es sich um eine reine Geldpauschale, die der Versicherte selbst einsetzen kann.

Weitere Informationen zum Thema „Pflegegeld“ finden Sie hier >>

Wann bekommt man Pflegesachleistungen?

Die Voraussetzungen für Pflegesachleistungen sind den Bedingungen für die Auszahlung von Pflegegeld sehr ähnlich:

  • für die Beantragung von Pflegesachleistung muss ein bestätigter Pflegegrad 2 – 5vorliegen
  • die Versorgung und Pflege des Versicherten muss im häuslichen Bereich vorgenommen werden. Zum „häuslichen Bereich“ gehören jedoch auch weitere Örtlichkeiten, die sich zur Pflege eignen (Wohnung der Angehörigen, Mehrgenerationshaus, Betreutes Wohnen,…)
  • Es darf keine häusliche Krankenpflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) über die gesetzliche Krankenkasse stattfinden. Sollten Sie in einem Pflegeheim betreut werden, so stehen Ihnen keine Pflegesachleistungen zu.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen.

Wo und wie werden Pflegesachleistungen beantragt?

Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird an die zuständige Pflegekasse gesendet. Hierbei ist anzugeben, welche Leistungen in Form der häuslichen Pflege selbst erbracht werden und welche Leistungen (wie z.B. Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegesachleistungen usw.) als ergänzende Leistungen beantragt werden.

Des Weiteren müssen folgende Informationen im Antrag vermerkt werden:

  • Wird nur Pflegegeld beantragt? Und ist damit die alleinige Pflege durch Angehörige gewährleistet?
  • Werden nur Pflegesachleistungen beantragt und damit die Pflege in die Hände eines Pflegedienstes übergeben?
  • Oder wird eine Kombileistung beantragt, die die Pflege durch die Angehörigen und den Pflegedienst vorsieht?

Können Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld bezogen werden?

Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, dass die Pflege einerseits durch Angehörige übernommen wird und in Ergänzung hierzu die Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird – kurzum, eine Kombileistung.

Dennoch dürfen die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, um weiterhin einen Teil des Pflegegeldes zu beziehen. 

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Die Höhe der Pflegesachleistungen steht – wie beim Pflegegeld – in Abhängigkeit zum Pflegegrad:

Pflegesachleistung (Pflegegrad 1) Kein Anspruch
Pflegesachleistung (Pflegegrad 2) 689 €
Pflegesachleistung (Pflegegrad 3)  1.298 €
Pflegesachleistung (Pflegegrad 4)  1.612 €
Pflegesachleistung (Pflegegrad 5)  1.995 €

Die Zuteilung eines Pflegegrades muss beantragt werden. Anschließend erfolgt eine Beurteilung der Selbstständigkeit durch einen Gutachter.

Mehr zum Thema Pflegegrade und die Beantragung finden Sie hier >> Pflegegrad beantragen, aber wie?

Wie werden Pflegesachleistungen bezahlt?

Die Pflegesachleistungen werden ab dem Datum der Antragstellung von der Pflegekasse bezahlt. Sofern nur Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und auf Pflegegeld verzichtet wird, übernimmt die Pflegekasse die Leistungen bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades und rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Alle weiteren Leistungen, die den Höchstbetrag übersteigen, sind vom Versicherten selbst zu tragen.

Wenn Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragt wurden, erfolgt die Abrechnung der Leistungen des Pflegedienstes ebenfalls mit der Pflegekasse. Der restliche Betrag wird dem Versicherten in Form von anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.

Wie hoch ist der Eigenanteil an den Pflegesachleistungen?

Je nach Pflegegrad wird ein bestimmter Höchstbetrag für Pflegesachleistungen angesetzt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher der Höchstbetrag. Dennoch können mit steigender Pflegebedürftigkeit die Ausgaben steigen, sodass der Versicherte einen Teil selbst bezahlen muss. Dennoch begrenzt sich die Eigenleistung auf zwei Bereiche:

  • Überschreitung des Höchstbetrags
  • Investitionskosten des Pflegedienstes (Abschreibungen für Büromiete, Inventar, Reparaturen, etc.), die jener in Rechnung stellen darf

Hinweis: Sie haben den Eindruck, dass Sie in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft wurden oder bemerken eine gesteigerte Pflegebedürftigkeit? Beantragen Sie eine Neubegutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit oder legen Sie Widerspruch im Falle eines aktuellen Gutachtens ein. Weitere Informationen finden Sie hier >> Widerspruch zum Pflegegrad

Wer darf Pflegesachleistungen erbringen?

Pflegesachleistungen können nicht von jeder beliebigen Person erbracht werden, sondern ausschließlich von Einzelpersonen oder Pflegediensten, die von Ihrer Pflegekasse anerkannt werden. Weitere Voraussetzungen:

  • ambulanter Pflegedienst: Zulassung der Pflegekasse muss vorliegen, sodass eine Abrechnung möglich ist
  • Einzelperson (Pflegefachkraft): Zulassung muss ebenfalls vorliegen

Der Pflegedienst unterstützt Sie im Alltag bei der Körperpflege, Hauswirtschaft, Mahlzeitenzubereitung, Einkauf sowie bei evtl. medizinischen Maßnahmen, wie z.B. Medikamenteneinnahme oder Verbandswechsel.

Die Pflege durch Ihre Angehörigen steht nur in Verbindung mit dem klassischen Pflegegeld. Pflegesachleistungen können nicht von Privatpersonen oder Ihren Angehörigen übernommen werden!

DerPflegefuchs.de – alle wichtigen Infos zum Thema „Pflege durch Angehörige“

Auf DerPflegefuchs.de finden Sie alle wichtigen Ratgeber, Fachartikel, Tipps und Empfehlungen zum Thema „Pflege“. Unser Infoportal begleitet Sie auf dem Weg von der Beantragung eines Pflegegrades bis hin zur akuten Pflegesituation. Bei uns finden Sie sowohl praktische Tipps, als auch fachliche Informationen zu geltenden Gesetzen und Antragsinformationen.

Besuchen Sie unseren Pflege-Blog für weitere Tipps zum Thema „Pflege durch Angehörige“! >>