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Todesfall – Was tun?

Tritt ein Todesfall im persönlichen Umfeld ein, kann dies schnell zu Überforderung führen. Viele Menschen kommen eher selten mit einer solchen Ausnahmesituation in Kontakt. Es müssen gleichzeitig die emotionale Belastung durch den Verlust sowie alle Formalitäten, die rund um die Bestattung notwendig sind, gemeistert werden. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der Ihnen alle wichtigen Schritte im Todesfall erleichtern soll.

Was muss unmittelbar nach einem Sterbefall beachtet werden?Todesfall was tun

Ein Todesfall erfordert schnelles Handeln. Stirbt ein Mensch in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, wird die Ausstellung eines Totenscheins durch das dortige Personal organisiert. Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist der zuständige Hausarzt oder ein Notarzt die erste Anlaufstelle. In jedem Fall muss der Tod offiziell festgestellt und ein entsprechender Totenschein ausgestellt werden. Wird bei der Leichenschau eine unnatürliche Todesursache festgestellt, meldet der zuständige Arzt dies der Polizei. Es erfolgt eine Autopsie und eine kriminologische Ermittlung wird eingeleitet.

 

Bestattungsunternehmen kontaktieren und Dokumente zusammenstellen

Nach Erhalt des Totenscheins haben Sie je nach Bundesland ca. 36 Stunden Zeit einen Bestatter zu beauftragen. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und ein Bestattungshaus zu wählen, das Ihre und die Wünsche des Verstorbenen in geeigneter Weise umsetzen kann. Der Bestatter kümmert sich dann um die Überführung des Verstorbenen und um die Organisation der Bestattung. Üblicherweise werden auch sämtliche Behördengänge von dem Bestattungshaus übernommen.

Prüfen Sie, ob möglicherweise bereits eine Sterbevorsorge besteht oder eine Sterbeverfügung existiert. Hat der Verstorbene bereits vorgesorgt, kann Ihnen das viel Arbeit ersparen.

Für die Bestattung werden verschiedene Dokumente benötigt. Diese sollten Sie vor dem Termin mit dem Bestattungshaus bereits zusammensuchen, damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist. Für die Beantragung der Sterbeurkunde sind Personalausweis, Geburtsurkunde, Totenschein sowie Belege über den Personenstand notwendig. Bei ledigen Personen reichen die ersten drei Dokumente aus. Sollten einige der Papiere nicht auffindbar sein, können diese auch erneut beim Standesamt beantragt werden.

 

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Angehörige informieren und Verträge kündigen

Die Familie und Freunde zu informieren ist oftmals eine der schwersten Aufgaben nach dem Tod eines Angehörigen. Versuchen Sie, sich bei dieser Aufgabe Unterstützung zu holen. Oftmals reicht es, wenn Sie selbst die engsten Verwandten kontaktieren, die wiederum die traurige Nachricht verbreiten können. Auch bei allen weiteren organisatorischen Aufgaben ist es sehr hilfreich Unterstützung zu haben und die anfallenden Aufgaben auf mehrere Personen aufzuteilen.

Im nächsten Schritt müssen Versicherungen und Vertragspartner informiert werden. Für die Kündigung vieler Versicherung reicht oftmals der Versicherungsbeleg in Kombination mit der Sterbeurkunde aus. Es empfiehlt sich, bestehende Lebensversicherungen und Unfallversicherungen möglichst schnell zu kontaktieren. Möglicherweise kann eine Versicherungssumme ausgezahlt werden.

 

Organisation der Beisetzung und TrauerfeierTodesfall was tun

Zusammen mit dem Bestatter können Sie nun konkrete Details rund um die Bestattung planen. Einzelheiten hinsichtlich Bestattungsort und organisatorische Abläufe werden besprochen. Dienstleistungen von Drittanbietern können nun detailliert geplant werden und somit wichtige Entscheidungen über gestalterische Elemente wie beispielsweise den Grabstein getroffen werden.

Auch den Ablauf der Trauerfeier gilt es in diesem Rahmen zu organisieren. Im Anschluss müssen Einladungen verfasst und, falls gewünscht, auch eine Traueranzeige inseriert werden. Bei all diesen Entscheidungen steht Ihnen das Bestattungshaus unterstützend zur Seite.

 

Nach der Beisetzung

Auch nach der Beisetzung müssen weitere Formalitäten erledigt werden. Es kommen ausstehende Vertragskündigungen und Regelungen der Bankangelegenheiten sowie die Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses auf Sie zu. Hinterlässt der Verstorbene ein digitales Erbe, so sollte sich auch um dieses gekümmert werden.

Zudem muss der Nachlass geregelt werden. Dazu wird ein Testament des Verstorbenen benötigt. Dieses wird beim Nachlassgericht eingereicht, um den Erbschein zu erhalten. Mit diesem können sich die rechtmäßigen Erben gegenüber Dritter ausweisen und ihre Ansprüche geltend machen.

 

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