Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - kostenfreier Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich - Pflegebox bestellen

So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel gratis!

  • Ist ein Pflegegrad vorhanden?
  • Findet die Pflege zu Hause statt?
  • Möchten Sie die Hygiene verbessern?

Jetzt beantragen und gesetzlichen Anspruch nutzen!

Schon gewusst?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 jeden Monat. Diesen Anspruch finden Sie in § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch XI.

Nutzen Sie diese Hilfe und beantragen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse. Dazu können Sie ein Formular nutzen. Das Beste dabei ist: Der Service ist komplett kostenfrei, sehr einfach und wird genau erklärt!

Zum Verständnis: Es entstehen keine Kosten. Auch nicht für den Versand der Pflegehilfsmittel. Im Schlimmsten Fall lehnt die Pflegekasse ab und man erhält keine Pflegehilfsmittel. Wenn die Plegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt werden, erfolgt die komplette Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern. Allgemein werden technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterschieden.

Definition – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

„Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind solche Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Material oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können, also zum Einmalgebrauch gedacht sind (…)“

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, Fingerlinge

Beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ganz bequem online!

 

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Die Vorteile

  • Kostenersparnis: Sie erhalten regelmäßig nützliche und wichtige Pflegehilfsmittel und sparen im Jahr bis zu 480 Euro. Es entstehen auch für den Postversand keine Kosten. Alles wird von der Pflegekasse übernommen.
  • Verbesserung der Hygiene im Haushalt: Durch die Nutzung von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verbessern Sie nachhaltig die hygienische Situation im Haushalt. Vor allem Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel sollten bei der Pflege von Angehörigen in keinem Haushalt fehlen.
  • Einfache Bestellung: Sie füllen nur einen Antrag aus. Um den Rest kümmert sich der Anbieter des Services – Wir empfehlen den größten Anbieter in Deutschland. Die Curabox.
  • Zeitersparnis: Die Pflegehilfsmittelbox geht direkt zu Ihnen nach Hause oder an den ambulanten Pflegedienst. Sie müssen sich die Hilfsmittel nicht selbst besorgen und sparen Zeit.
  • Qualität: Die Curabox verwenden ausschließlich hochwertige Markenartikel aus Deutschland, z.B. von der Firma Hartmann.

Was sagen pflegende Angehörige zu dem Anspruch?

★★★★★

„Die Curabox ist wirklich praktisch. Die Hilfsmittel sind kostenlos und sinnvoll. Wir verwenden vor allem die Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Wir können es empfehlen. Man muss nichts tun außer das Formular ausfüllen. Den Rest übernimmt die Curabox.“

Heike W. (pflegende Angehörige)

„Wir als Angehörige haben eine große Belastung mit der täglichen Pflege. Der Service der Curabox ist eine kleine Hilfe. Wenn wir zu viel Materialien haben, rufen wir kurz an und setzen eine Box aus oder nehmen anderen Pflegehilfsmittel. Das geht unkompliziert. Toll, dass es nichts kostet.“

Volker K. (Angehöriger)

„Wir haben vor kurzem unsere erste Box mit Pflegehilfsmittel für meine Mutter erhalten und sind mit dem Service zufrieden.“

Heidrun D. (pflegende Angehörige)

Unterschied Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Inkontinenzmaterial

Oft verstehen pflegende Angehörige nicht direkt den Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und Inkontinenzmaterial. Sie denken, dass mit der Pflegehilfsmittelbox auch Windeln und Einlagen verschickt werden können. Das geht so aber nicht. Inkontinenzmaterialien gehören nicht in die Produktgruppe 54. Viele Pflegekassen haben direkt Kooperationspartner für den Bezug von Inkontinenzmaterial. Es ist daher ratsam, sich direkt bei der Pflegekasse zu erkundigen, wie und wo Windeln und Einlagen bezogen werden können.

Hinweis: Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und der Anspruch auf Inkontinenzmaterial von der Pflegekasse werden nicht miteinander verrechnet. Man kann also beide Dinge gleichzeitig beziehen, wenn es die Pflegekasse genehmigt.

Sonderthema: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Viele Angehörige kennen den Anspruch auf wiederverwendbare Bettschutzeinlagen nicht. Diese Pflegehilfsmittel zählen zur Produktgruppe 51 und sind keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sondern für die Mehrfachverwendung.

Viele Pflegekassen übernehmen die Kosten für zwei bis vier Bettschutzeinlagen pro Jahr. Es schont die Umwelt und verursacht weniger Müll. Außerdem sind die Bettschutzeinlagen in einer besseren Qualität als Einlagen zur Einmalverwendung.

Tipp: Wenn Sie über unser Antragsormular die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen, können Sie direkt mit angeben, dass Sie gerne auch wiederverwendbare bettschutzeinlagen hätten. Die Pflegekasse entscheidet, dann ob der Anspruch bestätigt wird.

Häufige Fragen

Nach § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro jeden Monat, wenn:

  • Es liegt an anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) bzw. ehemals Pflegestufe vor.
  • Die pflegebürftige Person lebt zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-WG.
  • Bei der Pflege wird durch eine*n Angehörige*n unterstützt (Familie, Freund oder Bekannter).

Ja! Sollte Sie zeitweise genug Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, usw.) haben, können Sie sich auch für eine andere Zusammenstellung in der Pflegehilfsmittelbox entscheiden, oder sogar zeitweise aussetzen. Geben Sie dem Team der Curabox einfach einen Hinweis.

Nein, es handelt sich bei einer Pflegehilfsmittelbox nicht um einen verbindlichen Vertrag. Durch den Antrag auf Pflegehilfsmittel wird lediglich die Dienstleistung und Belieferung geregelt. Sie können die Curabox jeder Zeit „abmelden“ und es besteht keine Mindestlaufzeit. Folglich entstehen keine Kosten.

Schrittt 1: Gehen Sie auf den Bereich „Hier zum Formular“ und geben lediglich Ihr Daten ein. Wir empfehlung direkt das Online – Formular.

Schritt 2: Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, wird es automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet. DIe Pflegekasse prüft den Anspruch und erteilt am Ende eine Bestätigung oder Ablehnung. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird in der Regel der Antrag bestätigt.

Schritt 3: Am Ende erhält man ganz automatisch und ohne bürokratischen Aufwand die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch jeden Monat direkt nach Hause geliefert.

Wichtig: Es entstehen dabei keine Kosten. Auch nicht für den Versand. Die 40 Euro werden niemals überschritten. Im Schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt von der Pflegekasse, aber auch dann entstehen keine Kosten. Die Dienstleistungen ist für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden komplett gratis!

Ja! Viele wissen nicht, dass der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in erster Linie für die pflegebedürftige Perosn und den Angehörigen ist. Es soll zur Untertsützung der Hygiene und Pflege zu Hause dienen. Der Pflegedienst bringt seine Pflegehilfsmittel normalerweise selbst mit.

Wenn der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI, zahlt die Pflegekasse alle Kosten bis zu 40 Euro jeden Monat.

Die Dienstleistung für die Antragsstellung, die Zusammenstellung der Pflegebox, den Versand usw. übernimmt dann der Dienstleister. Er rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entstehen keine Kosten. Auch nicht für den Versand. Außerdem geht man keine vertragliche Bindung ein. Wenn man die Pflegehilfsmittel nicht mehr braucht, muss man lediglich Bescheid geben und die Lieferung hört auf.

Privatversicherte Pflegebedürftige bzw. deren Angehörigen erhalten die Rechnung für die monatlichen Pflegehilfsmittel, die dann direkt an die private Pflegeversicherung weitergeleitet wird und erstattet wird. Personen, die Beihilfe berechtigt sind, können sich das Geld über den Beihilfebemessungssatz voll erstatten lassen.

Wenn der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abgelehnt wird, erhalten Sie keine Pflegehilfsmittel. Es entstehen aber auch bei einer Ablehnung keine Kosten.

Eventuell macht es Sinn, sich bei der Pflegekasse persönlich nach dem Grund der Ablehnung zu erkundigen.

Nein. Wenn die Pflegekasse einen Antrag bewilligt, dann läuft er ohne eine Frist. Es muss nicht jeden Monat ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn keine Pflegehilfsmittel aufgrund des Todes oder einer anderen Pflegesituation benötigt werden, kann sie einfach und ohne Verpflichtungen abbestellt werden.

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch und überzeugen sich selbst!

Um die Pflegehilfsmittelbox jeden Monat kostenfrei zu erhalten, müssen Sie lediglich ein Formular für die Pflegekasse ausfüllen. Die Formalitäten übernimmt danach komplett der Anbieter des Services.

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