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Was ist die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist streng gekoppelt an die häusliche Pflege / ambulante Pflege durch Angehörige und / oder einem Pflegedienst. In der Regel ist die vollstationäre Pflege (Unterbringung in einem Pflegeheim) das Gegenteil zur ambulanten Pflege. Wer sich vollstationär pflegen lässt, erhält keine Pflegegelder. Dennoch gibt es eine Ausnahme: die Kurzzeitpflege. Sie beschreibt die temporäre Unterbringung eines normalerweise ambulant gepflegten Versicherten in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann zur kurzzeitigen Entlastung der Angehörigen dienen, oder auch andere Gründe haben.
Die zeitliche Begrenzung beträgt maximal acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr und darf nicht überschritten werden.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – wo ist der Unterschied?
Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung wird die Verhinderungspflege zu Hause vorgenommen. Beide Modelle gelten als Ausnahmeregelung zur Entlastung der pflegenden Personen und können innerhalb eines Jahres beansprucht werden.

- Freie Auswahl nach Wunsch
- Lieferung bequem nach Hause
- Einfache Beantragung
Folgende Unterschiede gelten
Beide Modelle können Sie innerhalb eines Jahres in Anspruch nehmen. Somit sind Sie für jegliche Ausnahmesituationen gewappnet und können auf jene Alternativen zurückgreifen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzzeitpflege ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 2 und 5. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zuvor ein Antrag an die zuständige Pflegekasse gesendet werden. Im Anschluss beurteilt ein Gutachter über das Ausmaß der Einschränkungen des Antragsstellers in verschiedenen Bereichen. Für die einzelnen Bereiche werden Punkte vergeben, die nach der Auszählung über den Pflegegrad entscheiden.
Mehr Informationen zum Thema Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 finden Sie hier.
Wie hoch sind die Kosten einer Kurzzeitpflege?
Die Pflegeversicherung bezahlt die reinen Pflegekosten der Pflegeeinrichtung, kommt jedoch nicht für die Unterbringungskosten und Investitionskosten auf. Hierfür muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen, kann jedoch die Unterbringungskosten unter Umständen mit den nicht beanspruchten Betreuungsleistungen verrechnen.
Kosten für die Kurzzeitpflege – das Wichtigste im Überblick:
- Zuzahlung: Bei einer Kurzzeitpflege gewähren die Pflegekassen eine Pauschalzahlung in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr. Voraussetzung hierfür ist ein Pflegegrad 2 bis 5.
- Eigenleistungen: Außerhalb des Kostenzuschusses muss der Versicherte für Investitionskosten sowie Unterbringungskosten aufkommen.
- Pflegegeld: Während einer vierwöchigen Kurzzeitpflege hat der Pflegebedürftigen Anspruch auf 50 % des Pflegegeldes.
Aufgrund der teilweise hohen Eigenleistungen empfehlen wir Ihnen im Vorfeld Listenpreise verschiedener Pflegeeinrichtungen einzuholen und entsprechende Ausgaben zu kalkulieren.
Welche Leistungen werden geboten?
Die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung dient zur kurzzeitigen Entlastung der Angehörigen. Dabei bietet die Pflegeeinrichtung das Standard-Leistungspaket für Pflegebedürftige sowie weitere Angebote:
- Unterkunft
- Grundpflege
- Behandlungspflege (Verbandswechsel, Messung des Blutdrucks, …)
- Beschäftigungsprogramm, Gymnastik, Kaffeerunde, Gehirnjogging, …
Informieren Sie sich im Vorfeld über die einzelnen Leistungen der Pflegeeinrichtung.