Beratungsgespräch Pflege

Beratungsgespräch Pflege

Auf den Punkt

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Eine Pflegefachkraft berät zu Hause und sichert die Pflegequalität. Wird der Besuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Der Beratungsbesuch ist für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend – aber vor allem eine wertvolle Unterstützung. Hier das Wichtigste.

Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr

Was passiert beim Besuch?

Eine Pflegefachkraft (vom Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle) kommt nach Hause, gibt praktische Tipps zur Pflege, prüft die Versorgung und beantwortet Fragen. Der Besuch wird der Pflegekasse bestätigt.

Was, wenn der Besuch versäumt wird?

Wird der verpflichtende Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz einstellen. Vereinbaren Sie den Termin daher rechtzeitig.

Häufige Fragen zum Beratungsbesuch

Ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Bei Bezug von Pflegegeld ja – bei Pflegegrad 2/3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4/5 vierteljährlich. Wird er versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
Eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer anerkannten Beratungsstelle.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46