Auf den Punkt
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch ist für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend – aber vor allem eine wertvolle Unterstützung. Hier das Wichtigste.
Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?
- Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr
Was passiert beim Besuch?
Eine Pflegefachkraft (vom Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle) kommt nach Hause, gibt praktische Tipps zur Pflege, prüft die Versorgung und beantwortet Fragen. Der Besuch wird der Pflegekasse bestätigt.
Was, wenn der Besuch versäumt wird?
Wird der verpflichtende Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz einstellen. Vereinbaren Sie den Termin daher rechtzeitig.
