Die wichtigsten Infos zum Beratungsgespräch Pflege bzw. Beratungseinsatz nach § 37 Abs 3 SBG XI

Es gibt Pflegebedürftige, die nicht durch einen Pflegedienst gepflegt werden und deshalb nur Pflegegeld beziehen. In dieser Situation besteht die gesetzliche Pflicht, dass regelmäßig ein Beratungsgespräch Pflege stattfindet. Es ist auch unter dem Begriff Beratungseinsatz bekannt. Wenn diese regelmäßigen Beratungsgespräche zur Pflegesituation nicht stattfinden, hat die Pflegekasse ein Recht das Pflegegeld zu streichen oder zu kürzen.


Inhalt

  • Plegeberatung allgemein
  • Was ist ein Beratungseinsatz in der Pflege
  • Ablauf und Dokumentation des Beratungsgespräches in der häuslichen Pflege
  • Rückschlüsse der Pflegekasse nach dem Beratungsgespräch

Pflegeberatung allgemein

Grundsätzlich dient die Pflegebratung dazu, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen umfangreich über die Möglichkeiten der Pflege zu informieren.

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich proaktiv mit einer Pflegesituation und der Pflege von Angehörigen. Es ist eher ein unangenehmes Thema und tritt nicht selten plötzlich auf. Die Organisation der Pflege und Vereinbarkeit mit dem Beruf und der Familie ist oft nicht leicht. Dagegen ist das Pflegegesetz sehr umfangreich. Welche Ansprüche bestehen? Welche Leistungen kann man nutzen? Die Übersicht zu behalten ist schwierig.

Im Rahmen der Plegeberatung kann man wiefolgt unterscheiden:

  1. Kostenlose Pflegebratung zur Fragen der häuslichen pflege nach § 7 a SBG XI
  2. Beratungseinsatz für Empfänger*innen von Pfegegeld nach § 37 Abs. 3 SBG XI
  3. Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige nach § 45 SBG XI

Was ist ein Beratungseinsatz?

Eine regelmäßige Beratung bei Pflegebedürftigkeit ist vorgeschrieben. Warum eigentlich?

Die Pflege wird teilweise unterschätzt. Im konkreten Pflegealltag ist es notwendig, die richtigen Pflegetechniken und Umgangsweisen zu kennen. Außerdem sind oft nicht alle Möglichkeiten der Entlastung bekannt, z.B. die Nutzung von Verhinderungspflege, Kombinationspflege oder den Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Das Beratungsgespräch zur Pflege bzw. der Beratungseinsatz ist zwar verpflichtend, aber es sollte trotzdem als sinnvolle Hilfe bei der Pflege zu Hause gesehen werden. Mit dem Beratungseinsatz soll sichergestellt werden, dass pflegende Angehörige die richtigen Informationen erhalten, Ihnen Hilfe gezeigt werden und ein Ansprechpartner zu Pflegethemen vorhanden ist.


Nützliche Alltagshilfen


Anspruch und Verpflichtung zum Beratungseinsatz

Gemäß § 37 Abs. 3 SBG XI ist das Beratungsgespräche für Pflegebedürftige verplfichtend, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 haben und wenn sie ausschließlich Pflegegeld erhalten.

Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen oder Kombinationspflege nutzen, sind nicht zum Beratungseinsatz verpflichtet.

Beratungsgespräch bei Pflegegrad 1

Personen mit einem Pflegegrad 1 können jedes Jahr einmal pro Halbjahr ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Der Unterschied zum Pflegegrad 2 bis 5 ist, dass hier der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, sondern freiwillig ist. Man muss sich mit dem Pflegegrad 1 also nicht zwingend beraten lassen.

Wie oft und wo findet der Beratungseinsatz statt

Wie oft die Beratungssätze stattfinden müssen, ist genau geregelt:

  • Pflegegrad 1 = nicht verpflichtend, nur freiwillig 1x im Halbjahr
  • Pflegegrad 2 = 1x im Halbjahr
  • Pflegegrad 3 = 1x im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 = 1x im Quartal
  • Pflegegrad 5 = 1x im Quartal

Das Beratungsgespräch zur Pflege findet direkt im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt. Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin kann sich im eigenen zu Hause am besten einen Überblick über die Pflegesituation verschaffen. Hier kann sinnvoll und zielgerichtet beraten werden. Es wird zum Beispiel erkannt, ob die richtigen Pflegehilfsmittel vorhanden sind und richtig eingesetzt werden.

Welche Leistungen beinhalten die Beratungseinsätze

Grundsätzlich sollen die Beratungseinsätze auf die individuelle Pflegesituation abgestimmt sein. Folgende Bereiche können abgehandelt werden:

  • Pflegesituation allgemein: Findet eine ausreichende und vernünftige Pflege statt? Wie ist der allgemeine Zustand der pflegebedürftigen Person? Ist eine weitere Betreuung notwendig?
  • Besprechung von Pflegeproblemen im Alltag
  • Informationen über Unterstützungsangebote und Beratungen von Pflegestützpunkten
  • Erklärung welche Pflegehilfsmittel und allgemein Hilfsmittel sinnvoll sind
  • Möglichkeiten von Schulungen und gratis Pflegekursen
  • Prüfung, ob der aktuelle Pflegegrad richtig ist, oder eine Höherstufung nötig ist
  • Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten, wie z.B. Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege

Wer führt das Beratungsgespräch Pflege durch

Das Beratungsgespräche bzw. der Beratungseinsatz wird von einer anerkannten Beratungsstelle, einem ambulanten Pflegedienst oder durch eine anerkannte Pflegefachkraft durchgeführt.

Sinnvoll ist es, dass die regelmäßigen Beratungsgespräche zur Pflegesituation immer durch den gleichen Dienstleister oder durch die gleiche Person durchgeführt sind. So ist die Pflegesituation bereits bekannt. Außerdem kann im Laufe der Zeit noch besser und individuelle auf die Bedürfnisse eingegangen werden. Zudem lassen sich dadurch bessere Vergleiche zu den vorherigen Beratungseinsätzen ziehen. Man ist jedoch nicht gebunden und kann bei jedem Beratungsgespräch einen neuen Einsatz vereinbaren.

Was kostet das Beratungsgespräch

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SBG XI ist für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige kostenlos. Die Kosten für das Beratungsgespräch zur Pflegesituation werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse übernommen. Die Private Krankenkasse übernimmt die Kosten bei privat Versicherten und die jeweils zuständige Beihilfestelle übernimmt es bei Beihilfeberechtigten. Das Geld wird durch den Pflegedienst oder der Pflegefachkraft direkt abgerechnet. Man muss also nicht in Vorleistung gehen und es wird keine Rechnung gestellt.

Ablauf und Dokumentation des Beratungsgespräches in der häuslichen PflegeBeratungsgespräch Pflege Dokumentation

Der grobe Ablauf und die Dokumentation des Beratungseinsatzes sollte relativ gleich sein. Die Dokumentation ist auch für die Begutachtungen durch den MDK wichtig. Folgende Bereiche sollten das Beratungsgespräch beinhaltet und dokumentiert werden:

  • Datum und Thema der Beratung
  • teilnehmende Personen
  • Empfehlungen und konkrete Maßnahmen
  • Wurde ein Informationsblatt ausgehändigt
  • Welche Änderungen sind erwünscht und wurden besprochen
  • Unterschrift der beratenden Person

Rückschlüsse der Pflegekasse

Nach dem Beratungsgespräch Pflege wird die Dokumentation an die zuständige Pflegekasse geschickt und dort ausgewertet. Wenn es keine Auffälligkeiten gibt, bleibt vermutlich alles wie es ist. Sollte jedoch der Verdacht aufkommen, dass die Pflegesituation nicht ordnungsmäß ist, kann die Pflegekasse Maßnahmen einleiten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Falls die beratende Person der Meinung ist, dass ein höhrer Pflegegrad nötig ist, dann kann eine erneute Begutachtung durch den MDK erfolgen. Nun wird eine Höherstufung geprüft.
  • Falls die Pflege nicht ordnungsgemäß stattfindet, kann die Pflegekasse anweisen, dass ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung beauftragt wird.
  • Bei einem besonderer Bedarf, kann auch über ein Amtsgericht ein*e Betreuer*in bestellt werden.
  • Falls der Verdacht auf Gewalt oder Verwahrlosung besteht, wird gar eine Aufsichtsbehörder informiert.

Beratungseinsatz


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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Tyler Padleton
    16. März 2021 15:47

    Danke für diesen Beitrag über die Pflegeberatung. Da mein Vater mehr und mehr auf Pflege angewiesen ist, möchte ich mich demnächst auch beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt, ihm im Alltag zu helfen. Interessant, dass sobald der Verdacht aufkommen sollte, dass die Pflegesituation nicht ordnungsgemäß ist, die Pflegekasse Maßnahmen einleiten kann. https://www.paritaetischer.de/kreisverbaende/friesland/

    Antworten
  • Katrin Maier
    25. Juni 2021 15:01

    Meine Großmutter kommt noch einigermaßen selbst zurecht, aber auch wir überlegen schon, ob wir in Zukunft einen Pflegedienst für sie suchen sollen. Danke auch für den Hinweis, dass das Beratungsgespräch kostenlos ist. https://www.pflege-beeck.de/burg-dithmarschen

    Antworten
  • Vielen Dank für diesen Beitrag über das Beratungsgespräch vom Pflegedienst. Ich wusste gar nicht, dass dies sogar verpflichtend ist und die pflegenden Angehörigen so die richtigen Informationen erhalten sollen und einen Ansprechpartner haben. Wir wenden uns gerade an Unternehmen für Pflegedienste, um eine Hilfe für meine Oma zu organisieren und ich denke, dass ich durch das Beratungsgespräch auch noch viel hilfreiches lernen kann. https://www.pflege-hus-mannheim.de/

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  • Das ist genau das, was ich zum Pflege-Beratungsgespräch gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!
    https://www.duisburger-pflegedienst.de/

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  • Guten Abend. Führen Sie Beratungsgespräche durch . Bin auf der Suche für meinen Pflegebedürftigen.
    VG Sylvia Oehlert

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  • Gut zu wissen, welche Leistungen Pflege Beratungseinsätze beinhalten können. Selbstverständlich ist jeder Fall individuell. In jedem Fall sollte die Pflegesituation allgemein thematisiert werden. https://www.gnadentaler-pflegedienst.de/leistungen

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