Wie lassen sich Erwerbstätigkeit und die häusliche Pflege im Alltag miteinander vereinbaren? Eine solche Frage beschäftigt viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen spätestens mit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Dabei ist eine Unterstützung bei der Pflege für pflegende Angehörige häufig sehr hilfreich. Dieser Artikel gibt Angehörigen einen Überblick über die Möglichkeiten der Tagespflege und Nachtpflege.
Was genau ist Tagespflege und Nachtpflege?
Die teilstationäre Tagespflege und Nachtpflege meint eine temporäre Betreuung des Versicherten in einer Pflegeeinrichtung. Je nach Bedarf kann die Ausgliederung der Betreuung für die Nacht (Nachtpflege) und tagsüber (Tagespflege) beansprucht werden. Die Grund- und Behandlungspflege wird durch die Pflegekasse regulär übernommen, wobei die Verpflegungskosten und Investitionskosten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen.
Für wen eignet sich das Modell der Tages- und Nachtpflege?
Das Modell der Tages- und Nachtpflege eignet sich besonders zur Entlastung der Angehörigen. Darüber hinaus kann im Falle von besonderen Einschränkungen des Pflegebedürftigen eine Tages- und Nachtpflege sinnvoll sein, wie z.B. für Demenzerkrankte, die unter nächtlicher Orientierungslosigkeit leiden und besonders in der Nacht kontrolliert werden müssen.
Tages- und Nachtpflege: Idee & Konzept
Das Modell der Tagespflege und Nachtpflege ist ein Angebot für Pflegebedürftige, die beispielsweise über das Maß der bisherigen Besuche durch den Pflegedienst hinaus (ambulante Pflege) eine dauerhafte Aufsicht benötigen. In den meisten Fällen beschränkt sich die gesteigerte Pflegebedürftigkeit sowie der dauerhafte Aufsichtsbedarf bei Betroffenen, die die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, auf die Tages- oder Nachtzeit, sodass eine vollständige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung noch nicht zwingend notwendig ist.
Wer nimmt die Tagespflege oder Nachtpflege in Anspruch?
In den meisten Fällen wird die Nachtpflege von Demenzerkrankten in Anspruch genommen. Durch die kognitive Beeinträchtigung kommt es häufig zu Orientierungslosigkeit und nächtlicher Unruhe, sodass eine dauerhafte Versorgung und Aufsicht während der Nacht erforderlich ist.
Eine Tagespflege wird häufig von Alleinstehenden, älteren Menschen in Anspruch genommen, um in Kontakt mit gleichaltrigen Betroffenen zu kommen. Durch die Einsamkeit wächst in den meisten Fällen der Wunsch nach regelmäßigem Austausch und der Teilnahme an Aktivitäten.
Die Tagespflege wird in vielen Fällen ebenfalls in Anspruch genommen, wenn sich die Pflege durch etwaige Verbindlichkeiten der pflegenden Angehörigen tagsüber nicht darstellen lässt. Gleiches gilt für die Nachtpflege bei Schichtarbeitern.
Sollte der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage sein regelmäßig an Trinken und Essen zu denken, ist eine Tagespflege eine sinnvolle Möglichkeit, um die Grundversorgung zu gewährleisten.
Eine wichtige Voraussetzung für die Tages- und Nachtpflege ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 2 und 5. Für die Aufnahme in einer entsprechenden Einrichtung ist mindestens eine Beweglichkeit des Pflegebedürftigen in einem Rollstuhl Voraussetzung. Die Aufnahme von bettlägerigen Pflegebedürftigen ist in der Regel nicht vorgesehen.
Tages- und Nachtpflege: Die Leistungen im Überblick
Die Tagespflege bzw. Nachtpflege findet in einer speziellen Pflegeeinrichtung statt. Dabei bieten die verschiedenen Einrichtungen unterschiedliche Leistungen an, wie z.B.:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Workshops, Spiele und Ausflüge
- Gehirnjogging und kognitive Übungen
- Trainingsübungen und Gymnastikübungen
- Ergotherapie
- Unterhaltungs- und Gesprächsrunden
Sie möchten sich vorab über die angebotenen Leistungen informieren? Lassen Sie sich Listen und Infoblätter Ihrer präferierten Einrichtung geben.
Was kostet eine Tages- und Nachtpflege?
Die Tages- und Nachtpflege ist eine geeignete Möglichkeit für pflegende Angehörige zeitweise Entlastung zu schaffen. Die Kosten für eine Tagespflege erstrecken sich über die Kosten für die eigentliche Betreuung sowie die medizinische Pflege. Diese Kosten werden von der zuständigen Pflegeversicherung übernommen. Kosten für Essen, reine Unterbringungskosten und Investitionskosten müssen vom Versicherten selbst getragen werden.
Sollten die Ausgaben für die Tagespflege oder Nachtpflege den Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads übersteigen, so muss der Pflegebedürftige den Überschuss ebenfalls selbst tragen. Aus diesem Grund sollten Sie vorab die Preislisten bzw. ein schriftliches Angebot der Pflegeeinrichtung einholen, um die Kosten rechtzeitig kalkulieren zu können.
Die geltenden Höchstbeträge der jeweiligen Pflegegrade setzen sich wie folgt zusammen:
Pflegegrad | Maximale Leistung der Pflegekasse pro Monat |
Pflegegrad 1 | 125€ über den Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |