fbpx

Der Entlastungsbetrag in der Pflege

Was ist der Entlastungsbetrag?

Mit dem sogenannten Entlastungsbetrag sollen alle Angehörigen, die Ihre Eltern, Schwiegereltern oder andere Pflegebedürftige pflege und umsorgen, eine kleine monatliche Unterstützung erhalten. Es werden mit diesem Geldbetrag in Höhe von 125 Euro alle Pflegebedürftigen selbst gefördert. So können diese, so lange es ihnen gut tut, im häuslichen Umfeld selbständig ihren Alltag bewältigen. Somit werden alle Pflegebedürftige unterstützt, die selbst ihre sozialen Kontakte in gewohnter Umgebung pflegen möchten.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Jeder Pflegebedürftige und alle Angehörigen dürfen eine ganze Menge an Leistungen abrechnen. Schließlich sind es die kleinen Summen im Alltag, die sich doch mit der Zeit ziemlich stark finanziell auswirken können.

Folgende Leistungen deckt der Entlastungsbetrag ab:

  • Die Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen für den Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen mit Pflegegrad
  • Leistungen vom Pflegedienst für die Körperpflege für Personen mit Pflegegrad 1
  • sowie niergridschwellige Angebote nach § 45a SGB XI, die teilstationär stattfindet, wird unterstützt.

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag

Wie ist die alte Regelung der Förderung? Bis 31.12.2016 waren die Entlastungsleistungen auf 104 bzw. 208 Euro (je nach Einschränkung der Kompetenz im Alltag) festgelegt.

Seit dem 01.01.2017 hat sich mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz die Förderung erheblich verbessert. So erhalten jetzt alle Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 1-5 genau 125 Euro pro Monat.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie bis Ende 2016 genau 208 Euro an monatlicher Förderung erhalten haben, dürfen Sie diese unter Umständen weiterhin monatlich beziehen.

Was ist die Besitzstandregelung?

Viele Menschen die pflegebedürftig sind, leiden unter einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz. Da sie durch die neue Regelung keinerlei finanzielle Einbußen hinnehmen dürfen, kann die sogenannte Besitzstandregelung greifen. Nach diesem Gesetz darf nach den Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes kein Mensch schlechter als zuvor gestellt werden. Insofern ist die neue Regelung der Unterstützungsleistung für Pflegebedürftige und allen Angehörigen auf alle Fälle ein großer Gewinn.

Wer darf von dem Betrag profitieren?

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Alle Personen mit der Pflegestufe von 1-5, die im eigenen häuslichen Umfeld gepflegt werden, können sich mit der Entlastungssumme monatlich unterstützen lassen. Was zählt zum häuslichen Umfeld?

  • Die eigene Wohnung des zu pflegenden Menschen
  • Der Wohnsitz, wo die Pflegeperson wohnt
  • Alle Wohnungen im betreuten Wohnen oder in der Altenwohnung

Sie sehen: Wenn Sie pflegebedürftig sind, werden Sie zumindest finanziell in einer kleinen Summe unterstützt, die natürlich nicht ausreicht, um große Kosten zu decken. Dennoch ist die neue gesetzliche Regelung des Entlastungsbetrages eine kleine Unterstützung, die Sie sich keinesfalls entgehen lassen dürfen.