Betreuungsvollmacht / Betreuungsverfügung
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Ebenso wichtig wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ist die Betreuungsvollmacht (oder Betreuungsverfügung). Die wichtigsten Informationen, die Sie rund um die Betreuungsvollmacht wissen müssen, finden Sie hier.
Wofür benötige ich eine Betreuungsvollmacht?
Die Betreuungsvollmacht ist eine Willenserklärung, mit der Sie entscheiden können, wie und von wem Sie gepflegt und betreut werden möchten, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind. Damit stellt die Betreuungsvollmacht eine Absicherung für Sie da, falls Sie schwer erkranken und sich nicht mehr selbstständig um Ihre Belange kümmern können – sei es aufgrund einer schicksalhaften Erkrankung, einem Schlaganfall oder einem schweren Autounfall. Wie bei jeder Vollmacht gibt es gewisse Dinge zu beachten, die wir Ihnen gerne aufzeigen möchten.
Wann ist eine Bereuungsvollmacht gültig?
Die Gültigkeit der Bereuungsvollmacht ist im BGB unter § 1896 geregelt. Eine Betreuung ist allgemein dann notwendig, wenn der folgende Zustand zu Grunde liegt:
Sobald eine Person, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat, aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann, stellt das Betreuungsgericht ihr auf ihren Antrag hin oder von Amts wegen ausgeführt einen Betreuer zur Seite.
Haben Sie die Vollmacht einmal schriftlich verfasst und beglaubigen lassen, so ist diese gültig. Sie verliert erst ihre Gültigkeit, wenn Sie selbst wieder in der Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten persönlich zu kümmern.
Welche Aufgaben kann mein Betreuer für mich übernehmen?
Das Aufgabengebiet umfasst die verschiedensten Aufgaben, die Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr selbstständig bewältigen können. Zum Beispiel können diese Aufgaben die Vermögensverwaltung, Postabwicklung oder Gesundheitsfürsorge beinhalten. Im Rahmen der Betreuung ist Ihre bevollmächtigte Person Ihre gesetzliche Vertretung in allen Belangen, die Sie nicht selber erledigen können. Für die Betreuungsperson wiederum, ist zu beachten, dass sie vom Amtsgericht in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft wird, ob sie ihren Aufgaben und Pflichten den Vorstellungen der betreuten Person entsprechend nachkommt.
Darf ich jede Person als Betreuer benennen oder gibt es Voraussetzungen?
Es gibt in der Tat Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. Zum einen muss die Person, die die Betreuung übernehmen soll, volljährig und zudem geschäftsfähig sein. Vom Gericht wird geprüft, ob der Betreuer keine Vorstrafen oder Einträge im Schuldnerverzeichnis vorliegen hat. Außerdem sollte der Betreuer der deutschen Sprache mächtig sein. Beachten Sie auch, dass der Wohnort des Betreuers und der der hilfsbedürftigen Person nicht zu weit voneinander entfernt liegt.
Wichtig ist, dass Sie jemanden bestimmen, der für Sie als sehr vertrauenswürdig gilt und auf jeden Fall Ihre Wünsche in der Pflege und im Alltag umsetzt. Außerdem sollte diese Person immer in Ihrem Sinn handeln und auch Zeit für Sie haben. Sollte sich herausstellen, dass der benannte Betreuer nicht zu Ihrem Wohl handelt, so können Sie auch jeder Zeit einen neuen Betreuer bestimmen. Folgt das zuständige Amtsgericht dem Antrag der Betreuungsverfügung, so muss die ernannte Person nur noch zustimmen. Möchte niemand aus dem sozialen Umfeld die Betreuungsfunktion übernehmen, so bestimmt das Gereicht einen gesetzlichen Betreuer.
Wo reiche ich meine Betreuungsverfügung ein und wann endet sie?
Tritt eine Situation ein, in der Sie auf einen Betreuer angewiesen sind, so muss das Original dem Amtsgericht vorgelegt werden. Die Vollmacht der betreuenden Person endet, sobald Sie selbst wieder in der Lage sind, die Aufgaben eigenständig zu übernehmen. Verstirbt die vollmachtgebende Person, so endet die Betreuungsverfügung mit dem Tod.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Eine Betreuungsvollmacht bzw. -verfügung muss notariell beglaubigt werden. Wenn die Vollmacht von Ihnen selbst verfasst wurde, so entsteht für die Beglaubigung ein durchschnittlicher Kostenfaktor von rund 50€. Möchten Sie die Vollmacht rechtssicher vom Anwalt aufsetzen lassen, so kommen deutlich höhere Kosten auf Sie zu. Diese sind aber von Fall zu Fall unterschiedlich, sodass Sie bei Ihrem Anwalt oder Notar nachfragen sollten, wie hoch die Kosten für Beratung und Beglaubigung ausfallen.
Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht
Der Unterschied zwischen einer Betreuungsvollmacht und einer Vorsorgevollmacht ist, dass man mit einer Betreuungsvollmacht dem Gericht einen Vorschlag unterbreitet, welchen das Gericht zunächst prüft. Das heißt, Sie können das Amtsgericht mi Ihrer gültigen Betreuungsvollmacht zu Ihren Gunsten beeinflussen. Die Betreuungsvollmacht ist also nicht sofort gültig. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist sofort gültig und der bevollmächtigten Person wird sogleich gestattet, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.