Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – geht das?

Wenn eine private Pflegperson die Versorgung und Betreuung einer pflegebedürftigen Person für eine kurze Zeit (z.B. Urlaub oder Krankheit) nicht sicherstellen, gibt es zur Entlastung einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegekassen beteiligen sich jährlich dann mit bis zu 1.612 Euro Verhinderungspflegegeld bei den Kosten für die Ersatzpflege in dieser Zeit.

Jedes Jahr besteht der Anspruch auf Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen. Wenn dieser Anspruch und die finanzieller Unterstützung nicht komplett genutzt, dann kann Verhinderungspflege auch noch rückwirkend beantragt werden. Gemäß § 45 SBG I kann das Geld für Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre nach der tatsächlichen Inanspruchnahme beantragt werden. Nach 4 Jahren verfällt der Anspruch.

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen


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Wo wird Verhinderungspflege rückwirkend beantragt?

Der Antrag für die Verhinderungspflege (auch rückwirkend) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es empfiehlt sich die Verhinderungspflege nach Möglichkeit zu planen und es dann auch im Voraus zu beantragen. Notwendig ist es aber nicht.

Übersicht: Verhinderungspflege-Antrag von AOK, Barmer, TK, IKK und Knappschaft

Welche Voraussetzungen gelten für Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege kann erst in Anspruch genommen werden, wenn die die Pflegebedürftigkeit bereits mindestens sechs Monate vorliegt.

Die Ersatzpflege kann eine Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Es darf allerdings keine Verwandschaft (bis zum 2. Grad) bestehen.

Wie wird Verhinderungspflege ausgezahlt?

Damit es zur Auszahlung der Verhinderungspflege (auch rückwirkend) kommt, muss vorher ein der offizielle „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung der Pflegeperson“ bei der Pflegekasse gestellt werden. Außerdem ist ein Nachweis der erbrachten Leistunden der Ersatzpflege notwendig.

Wie genau berechnet sich die Verhinderungspflege?

Bei der Berechnung der Leistungen werden zwei Gruppen unterschieden:

  • Nicht verwandte Pflegepersonen: mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht im gleichen Haushalt leben und
  • Nahe Verwandte als Pflegeperson: Personen, die nahe Verwandte sind, in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
Nicht verwandte Pflegepersonen

Bei nicht verwandten Pflegepersonen können bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.

Nahe Verwandte als Pflegeperson

Nahe Verwandte Pflegepersonen können generell nur den 1,5-Fachen Betrag vom Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades erhalten (siehe Tabelle). Aber es können auch notwendige Aufwendungen wie z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden, sodass die in Anspruch zu nehmenden finanziellen Leistungen insgesamt bis zu 1.612 Euro betragen können. Dies gilt ebenso, wenn nahe Verwandte die Pflege erwerbsmäßig ausüben.

Leistungen der Verhinderungspflege im Überblick

Pflegegrad Nicht nahe Verwandte nahe Verwandte
Max. Leistungen für bis zu 6 Wochen im Jahr Max. Leistungen für bis zu 6 Wochen im Jahr
1
2 1.612 Euro 474 Euro (1,5-Faches von 316)
3 1.612 Euro 817,50 Euro (1,5-Faches von 545)
4 1.612 Euro 1.092 Euro (1,5-Faches von 728)
5 1.612 Euro 1.351,50 Euro (1,5-Faches von 901)

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Zusammengefasst:

  • Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden
  • Es werden nur Kosten erstattet, über mit Rechnungen genachwiesen werden können
  • Es gelten bestimmte Voraussetzungen
  • Die Verjährungsfrist für die Leistungen beträgt 4 Jahre (siehe § 45 Abs. I SGB I)
  • Gesetzlichen Vorschriften für Verhinderungspflege findet man in § 39 SGB XI.

Ähnliche Begriffe für Verhinderungspflege

  • Verhinderungspflege
  • Ersatzpflege
  • Urlaubsvertretung oder Urlaubspflege
  • Pflegevertretung

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10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Abeln Doris
    12. April 2021 16:40

    Ich möchte die Verhinderungspflege für meine Mutter , die am 1.3. 1 kurzfristig verstorben ist, einreichen.
    Seit 2 Jahren mache ich dies immer zweimal im Jahr. 1.1.- 31.07 und 1.8.- 31.12. Nun möchte ich den Zeitraum 1.1.21 – 28.2.21 abrechnen und die AOK weigert sich, die VHP auszuzahlen, weil die zu pflegende Person verstorben ist und ich den Antrag erst am 18.3.21 gestellt habe. Aber vor dem Tod konnte ich das doch noch gar nicht einreichen. Kann ich da was machen?

    Antworten
  • Doris Abeln
    12. April 2021 16:45

    Meine Mutter ist plötzlich am 1.3.21 verstorben und nun habe ich am 18.3.21 einen letzen Antrag auf VHP gestellt.- Ich mache dies seit 2 Jahren immer nur zweimal im Jahr von 1.1. – 31.7. und vom 1.8.-31.12. damit ich keine wöchentlichen oder monatlichen Anträge habe. Nun will die AOK mir den Zeitraum 1.1.21- 28.2.21 nicht anerkennen, weil die Pflegeperson verstorben ist. Gibt es da eine Möglichkeit, was zu machen?

    Antworten
  • Petra Jungmann
    29. April 2021 17:33

    Hallo, ich habe eine Frage, wie wird die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt. Man kann sie doch rückwirkend 4 Jahre in Anspruch nehmen. Des weiteren hätte ich gerne gewusst, warum Angehörige, wenn sie die Verhinderungspflege übernehmen, der Betrag gekürzt wird und ein Pflegedienst anders abrechnet, obwohl er nur vielleicht für insgesamt eine halbe Stunde bei dem zu pflegenden da ist. Wir , die die Angehörigen pflegen reichen Frühstück , Mittagessen, Abendbrot, einkaufen, denjenigen waschen, sauber machen und Wäsche waschen und auch noch Wege erledigen. Zum Arzt bringen usw. Dies würde mich interessieren.
    Vielen Dank

    Antworten
  • Hallo, unsere Nachbarn passen ab und zu auf unseren pflegebedürftigen Sohn (Pflegegrad 3) auf. Wie beantrage ich dafür Verhinderungspflege? Hierüber habe ich ja keine Rechnungen. Ich kann maximal einen Stundenzettel machen. Und welche Kosten setze ich dann an? Stundenlohn?
    LG Thorsten

    Antworten
  • Hallo, meine Mutter hat seit dem 29.8.23 den Pflegegrad 3. Die Pflege meiner Mutter besteht aber aufgrund Ihrer ganzen Krankheiten schon viele Jahre im Voraus. Ab wann kann jetzt genau ggf. auch Rückwirkend die Verhinderungspflege eingereicht werden?
    Danke

    Antworten
  • Margret Ebener
    4. Oktober 2023 15:01

    Hallo Pflegefuchs, unsere Tochter leistet die Ersatzpflege für meinen Mann, Pflegestufe 3.
    Es ist doch möglich einen Teilbetrag der Kurzzeitpflege, nämlich 806,-€, für die Ersatzpflege zu nutzen.
    Gilt das nur bei Nichtverwandtschaft, oder wäre es auch für uns zutreffend?
    LG Margret

    Antworten
  • Meine Nachbarin kocht täglich für mich, geht einkaufen unterstützt mich im Haushalt. Wie kann ich das abrechnen. Ich gebe ihr halt Gld dafür.

    Antworten
  • Angelika Stücken
    10. Dezember 2023 22:42

    Meine Tante und Onkel beide pflegebedürftig betreue ich schon länger und sie haben beide Pflegestufe 2. jetzt habe ich verhinderungspflege beantragt, weil ich durch einen Unfall es nicht mehr machen kann, es kommt jetzt ein Pflegedienst. Wie muß ich es ausfüllen?

    Antworten
  • Pomorin Christiane
    20. Januar 2024 7:03

    wenn ich 1 Monat eine andere Pflegeperson ersatzpflege in Anspruch nehme wieviel Geld
    kann ich dieser Person zahlen bei weniger als 8 Stunden

    Antworten
  • Hallo…. meine Mutter hat seit 15 Monaten Pflegestufe 3. Nun sollen wir lt einem Beratungsgespräch mit dem ambulanten Pflegedienst die Verhinderungspflege beantragen, obwohl wir keinen Dienst beansprucht haben.Ich pflege meine Mutter bis jetzt alleine.

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