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Was versteht man unter Behandlungspflege?

Was ist eine Pflegeperson?

Um die Begriffe und Inhalte der Grundpflege und Behandlungspflege zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was eigentlich eine Pflegeperson ist. Ist man eine Pflegeperson, wenn man pflegt? In Deutschland ist seit 2017 nicht nur der Begriff der Pflegebedürftigkeit, sondern auch der Begriff der Pflegeperson geändert. Allgemein stammt der Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht im §19 SBG XI.

Eine Pflegeperson ist eine Person, die „nicht erwerbsmäßig, das heißt ehrenamtlich, einen mindestens erheblich Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) regelmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflegetätigkeit gilt als nicht erwerbsmäßig, wenn die Pflegeperson für die Pflegetätigkeit als Vergütung maximal das Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades erhält.“

Pflegepersonen sind deshalb keine Arbeitnehmer/innen im klassischen Sinne. Sie müssen nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet werden und benötigen weder eine Arbeitserlaubnis, oder andere Genehmigungen. In der Regel sind Pflegepersonen daher Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn oder Bekannte der pflegebedürftigen Person. Pflegepersonen werden deswegen auch häufig pflegende Angehörige genannt.

Was versteht man unter Behandlungspflege?

Definition

Unter der Behandlungspflege versteht man alle medizinischen Tätigkeiten, die examinierte Pflegekräfte ausführen, sind Teil der Behandlungspflege. Auf Anweisung eines Arztes – in Form einer Verordnung – wird die Behandlungspflege entweder zu Hause oder im Pflegeheim durchgeführt, oder während der Kurzzeit- oder der Nachtpflege. Insbesondere die Versorgung von Wunden, ein Verbandswechsel, die Gabe von Medikamenten, eine Dekubitusbehandlung oder auch die Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers gehören zu diesen Tätigkeiten. Im Sozialgesetzbuch (SGB) V ist die Behandlungspflege gesetzlich geregelt


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Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Im Allgemeinen dürfen Verrichtungen aus dem Bereich der Behandlungspflege nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Helfer und Helferinnen im Pflegebereich

medizinische Behandlungspflege

In stationären Pflegeeinrichtungen und im Krankenhaus wird ein Patient rund um die Uhr versorgt und medizinisch überwacht. Bei einer Pflegebedürftigkeit ist jedoch auch in der häuslichen Umgebung oder im Pflegeheim eine Versorgung unter medizinischen Aspekten notwendig. Ein Arzt kann, wie er auch Medikamente verschreibt, weitere medizinische Leistungen verordnen, die anschließend vom Pflegepersonal vorgenommen werden, entweder von Mitarbeitern im Pflegeheim oder vom mobilen Pflegedienst zu Hause.

BehandlungspfflegeWird etwa ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen und muss nach einer schweren Operation länger im Bett bleiben, aber die Wunde muss weiter fachgerecht versorgt werden, übernimmt das der Pflegedienst. Ein Arzt kann eine Behandlungspflege auch verordnen, wenn dadurch eine Einweisung in ein Krankenhaus verhindert werden kann oder der Aufenthalt verkürzt wird. Dies wird als Krankenhausvermeidungspflege bezeichnet.

Oft kann es im Rahmen einer Therapie sinnvoll sein, den Patienten zu Hause auf gleiche Weise wie im Krankenhaus weiter zu versorgen, etwa durch das Anlegen von Infusionen oder durch Injektionen. Dann wird vom Arzt die sogenannte Sicherungspflege verordnet.

Dauer und Kosten der Behandlungspflege

Die Krankenkasse des Versicherten genehmigt die Behandlung und übernimmt anschließend die Kosten. Die Erstverordnung ist 14 Tage lang gültig. Für eine Folgeverordnung ist der Gesundheitszustand entscheidend; der Arzt muss die Folgeverordnung entsprechend begründen.

Die Krankenhausverhinderungspflege ist zunächst vier Wochen gültig. Wird dieser Zeitraum überschritten, wird der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, eingeschaltet. Möglicherweise wird dann für bis zu sechs Monaten ein Pflegegrad festgelegt.

Auch bei der Behandlungspflege gibt es Zuzahlungen. Versicherte, die älter sind als 18 Jahre, übernehmen 10 Prozent der anfallenden Kosten am Tag, aber nur bis zu maximal 28 Tagen im Jahr, und höchstens 10 EUR für jede Verordnung. Befreit sind chronisch Kranke und Empfänger der Grundsicherung im Alter. Wenn die Behandlungspflege während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt verordnet wird, entfällt die Zuzahlung ebenfalls.

Die Häusliche Krankenpflege nach SGB XI – Behandlungspflege, Grundpflege & hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt werden will, ist es mit der Behandlungspflege allein oft nicht getan. Denn man will auch seine Umgebung weiter gepflegt sehen, vieles ist eben nicht medizinischer Natur, was zum Dasein gehört. Die Angehörigen, wenn sie denn die Pflege übernehmen, sind zu manchen Tätigkeiten im Alltag nicht alleine in der Lage, oft auch aus zeitlichen Gründen.

Was versteht man unter Behandlungspflege – Leistungen nach SGB V

Die Häusliche Krankenpflege umfasst die schon beschriebene Behandlungspflege, außerdem die Grundpflege und die Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Beide Tätigkeitsfelder können vom Pflegedienst übernommen werden. Auch über die Verhinderungspflege können Leistungen abgerufen werden. Ein feststehender Betrag steht jährlich zur Verfügung, wenn die Sachleistungen nicht ausreichen. Die Verhinderungspflege kann auch kurzfristig genutzt werden, um etwa einen Urlaub des Angehörigen finanziell auszugleichen. Dann werden aus der Verhinderungspflege zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes finanzierbar.

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Die Leistungen der Grundpflege

Wenn nach einer Verletzung oder einer Operation die Beweglichkeit eingeschränkt ist und Grundverrichtungen nicht oder kaum noch möglich sind, kann der Pflegedienst im Rahmen der Grundpflege den Patienten unterstützen oder die notwendigen Maßnahmen übernehmen. Dazu gehört die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Trinken – auch die Verabreichung einer Sondennahrung – , die Körperflege, auch Baden oder Duschen, das Ankleiden und das Auskleiden. Aber auch die Verwendung von Inkontinenzprodukten, der Wechsel eines Katheterbeutels oder die Stomaversorgung gehören zu den Aufgaben der Pflegekräfte.

Auch die Aktivierende Pflege wird vom Pflegedienst durchgeführt. Bewegungsübungen zur Verminderung oder Vorbeugung möglicher Kontrakturen oder einer Lungenentzündung sind besonders bei immobilen Patienten oder bei drohender Bewegungsunfähigkeit eine absolute Notwendigkeit. Die Pflegekraft aktiviert und unterstützt ihren Patienten, damit er wieder in der Lage ist, seinen Alltag eigenständig zu bewältigen.

Die Hauswirtschaftliche Versorgung – Übersicht der Leistungen

Alle Aufgaben, die bei der Führung eines Haushaltes anfallen, kann der Pflegedienst übernehmen. Das Wechseln der Bettwäsche, Einkaufen, das Zubereiten der Mahlzeiten, das Geschirr spülen und auch das Heizen, den Müll rausbringen, Rezepte abholen oder der Gang zur Apotheke – die auch nach Hause liefert – , all das gehört zu den Aufgaben des Pflegedienstes. Dabei ist immer zu bedenken, dass nichts umsonst ist, auch nicht der Pflegedienst. Die Höhe der jeweiligen Pflegesachleistungen sind das Budget, das dem Patienten zur Verfügung steht, was darüber hinausgeht, muss selbst übernommen werden.

Die Verhinderungspflege

Die Hauswirtschaftliche Versorgung kann auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Gedacht sind die zusätzlichen Leistungen der Verhinderungspflege, wenn der Pflegende Angehörige selbst erkrankt oder Erholung braucht. Über die Verhinderungspflege sind besonders die dann entstehenden weiteren Leistungen der Grundpflege abzurechnen.

Insgesamt ist aber mit den Leistungen der Krankenkassen und Pflegekassen dafür gesorgt, dass ein Pflegebedürftiger in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann. Die Pflegenden finden für alle hauswirtschaftlichen Arbeiten die notwendige Unterstützung und Finanzierung, auch mit der Verhinderungspflege, damit sie die Zeit finden für die besonders in schwierigen Lebenssituationen wichtige Zuwendung für ihren Angehörigen.

Verzeichnis Grund- und Behandlungspflege

EIn Verzeichnis für die Grund- und Behandlungspflege finden Sie >>hier<<




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