Nicht alle Pflegebedürftigen können sich die Hilfen leisten, die sie benötigen. Sie erhalten daher unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vom Staat. Um diese Unterstützung zu erhalten, muss die Person pflegebedürftig und auch finanziell bedürftig sein. Bevor es Geld vom Staat gibt, werden deshalb die Finanzsituationen der pflegebedürftigen Person und der Kinder geprüft.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Hilfen vom Staat angeboten werden.


Nützliche Alltagshilfen


Hilfe zur Pflege

Wenn Pflegebedürftige Ihre Hilfe nicht bezahlen können, kommt die Hilfe zur Pflege infrage. Wenn nötig, übernimmt das Sozialamt die Kosten der ambulanten Pflege. Wenn die Pflege zu hause nicht möglich ist, wird auch die teilstationäre oder stationäre Pflege finanziert.

Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad vor
  • Die Leistungen anderer Versicherungen decken die Kosten für die Pflege nicht oder nicht vollständig
  • Die pflegebedürftige Person und ihr Ehegatte verfügen über kein oder kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um die Kosten der Pflege zu tragen

Bei der Hilfe zur Pflege wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet, sondern nur ein bestimmter Anteil, der über der Einkommensgrenze liegt. Es ist also möglich die Hilfe zur Pflege er erhalten, ohne das gesamtes Einkommen für die Pflegekosten aufzuwenden, wenn es unterhalb dieser Einkommensgrenze liegt.

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Elternunterhalt

Wenn die Hilfe zur Pflege beantragt wird, überprüft das Sozialamt im ersten Schritt das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Danach werden alle nötigen Kosten übernommen. Das Sozialamt wendet sich aber auch an die erwachsenen Kinder und lässt prüfen, ob sie Pflegekosten teilweise oder vollständig übernehmen können. Je nach Prüfung werden auch bereits gezahlte Kosten zurückgefordert.

Definition Elternunterhalt

Reicht bei pflegebedürftigen Menschen das Geld für die Pflege nicht aus, können deren Kinder in die Pflicht genommen werden. Diese gesetzliche Verpflichtung der Kinder, die Eltern aus eigenen finanziellen Mitteln zu versorgen, nennt man Elternunterhalt.

Seit 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr. Verdienen die erwachsenen Kinder weniger, müssen sie keinen Elternunterhalt zahlen. IDann übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten.

Tipp: Unter www.elternunterhalt.org gibt es einen Online-Rechner für Elternunterhalt. Dort werden die Einnahmen sowie das Vermögen berücksichtigt.

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Grundsicherung im Alter

Wer auch den Lebensunterhalt nicht mehr zahlen kann, kann die Grundsicherung im Alter beantragen. Das Sozialamt übernimmt wenn nötig die Mietkosten, Kranken-, Pflege- und Zusatzkosten und zahlt zusätzlich einen Betrag für die Lebenshaltung. Aktuell liegt er bei 418 Euro pro Monat (Stand 2022). Ob jemand bedürftig ist, wird nach den gleichen Regeln geprüft, wie die Hilfe zur Pflege. Bei der Grundsicherung im Alter wird das Einkommen der Kinder aber erst ab einem Jahresgehalt von über 100.000 Euro anegrechnet.

In der Regel gilt, wer weniger als 773 euro pro Monat als Einkommen zur Verfügung hat und älter als 67 Jahre ist, kann den Antrag zur Grundsicherung im Alter stellen. Das eigene Vermögen muss bis auf 2.600 Euro aufgebraucht sein. Die Ersparnisse der Kinder spielen in den meisten Fällen keine Rolle. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Infos zur Grundsicherung im Alter.

Schwerbehindertenausweis

Durch einen Schwerbehindertenausweis können viele Vorteile genutzt werden. Der Staat ermöglich Schwerbehinderten sowohl finanzielle als auch praktische Vorteile im Alltag. So kann durch den Nachweis für eine Gehbehinderung oder Gehörlosigkeit beispielweise für 80 Euro im Jahr sämtliche öffentliche Verkehrsmittel aller Verkehrverbünde in Deutschland genutzt werden. Außerdem gibt es Steuererleichterungen.

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) vorliegen. Alterstypische Einschränkungen wie schlechtere Beweglichkeit oder ein schlechtes Gedächtnis gehören nicht dazu. Die Folgen von einer Pflegebedürftigkeit oder Krankheit aber schon, wie zum Beispiel Hörschäden, Gehbehinderung, Schmerzsymdrome oder Augenerkrankungen.

Ein Arzt muss diese Einschränkungen bestätigen, damit ein Schwerbehindertennnausweis ausgestellt werden kann. Dafür reicht ein formloser Antrag beim zuständigen Versorgungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Besonders Unterssuchungen sind in der Regel nicht notwendig, wenn das Attest vom Arzt aussagekräftig ist. Er muss in diesem Zusammenhang jedoch von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden. Dabei bleibt es aber jedem selbst überlassen, welche Info an das Amt übermittelt werden soll. Es besteht keine Pflicht, jede „Einschränkung“ anzugeben.

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Steuererleichterungen

TEinige Kosten, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für die Pflegebedürftigen, als auch für pflegende Angehörige. Achten Sie bei der Steuererklärung auf diese vier Kategorien:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen – zum Beispiel Haushaltshilfen, Handwerkerleistungen und niedrigschwellige Betreuungsleistungen
  • Außergewöhnliche Belastungen – zum Beispiel Pflegeleistungen, Heilbehandlungen, Elternunterhalt
  • Pauschbetrag für pflegende Angehörige
  • Unterhalt

Auch das Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die Berücksichtung der Steuer bei der Pflege von Angehörigen.


DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

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