Pflegegrad Begutachtungsverfahren
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gibt es seit dem 01. Januar 2017 fünf Pflegegrade. Welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person erhält wird in einer Pflegegrad Begutachtung ermittelt. Bei gesetzlich Versicherten kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) und bei privat Versicherten kommt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von dem Unternehmen Medicproof. Insgesamt gibt es rund 3.500 Gutachter/innen. Im Rahmen der Begutachtung geht es um folgende Frage: Wie selbstständig ist die pflegebedürftige Person und in welchen Bereichen des Alltags wird Unterstützung benötigt?