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Pflegegrad Begutachtungsverfahren


Pflegegrad Begutachtungsverfahren

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gibt es seit dem 01. Januar 2017 fünf Pflegegrade. Welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person erhält wird in einer Pflegegrad Begutachtung ermittelt. Bei gesetzlich Versicherten kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) und bei privat Versicherten kommt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von dem Unternehmen Medicproof. Insgesamt gibt es rund 3.500 Gutachter/innen. Im Rahmen der Begutachtung geht es um folgende Frage: Wie selbstständig ist die pflegebedürftige Person und in welchen Bereichen des Alltags wird Unterstützung benötigt?

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    Inhaltsverzeichnis

    • Die Module
    • Der Ablauf
    • Beratung während der Begutachtung
    • Berechnung des Pflegegrades
    • 5 Tipps für Angehörige

    Pflegegrad Begutachtung – die Module

    Im Begutachtungsverfahren zum Pflegegrad werden sechs unterschiedliche Lebensbereiche bewertet. Diese Module werden unterschiedlich gewichtet und durch 64 Einzelpunkte untersucht. Es sind:

    1. Mobilität (10%)
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
    3. Verhaltensweisen und psychische Probleme (15%)
    4. Selbstversorgung – Ernährung und Körperpflege (40%)
    5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang von therapeutischen und ärztlichen Behandlungen (20%)
    6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)

    Pflegegrad Begutachtung – der Ablauf

    Die Bewertung und Vergabe von Punkten ist davon abhängig, wie gut bestimmte Dinge gemacht werden können und wie selbstständig die pflegebedürftige Person dabei ist. Alle sechs Module werden im neuen Begutachtungsverfahren zum Pflegegrad „geprüft“. Der Gutachter oder die Gutachterin bittet z.B. darum, sich hinzusetzen, aufzustehen oder Treppen zu steigen. Es wird eine Unterhaltung geführt, bei der vermerkt wird, wie gut die pflegebedürftige Person dem Gespräch folgen kann. Gehören Aggressionen und Anschreien zur Verhaltensweise? Dann wird es vermerkt. Klappt das Essen ohne Hilfe? Dann gibt es keine Punkte. Ist die Nahrungsaufnahme jedoch ohne Unterstützung überhaupt nicht mehr möglich, gibt es die volle Punktzahl für diesen Bereich. Wenn Medikamente oder Spritzen verabreicht werden müssen, wird geprüft, ob und inwieweit dies noch eigenständig durchgeführt werden kann. Am Ende der Begutachtung geht es um die Frage, ob der Alltag noch selbst gestaltet werden kann und soziale Kontakte bestehen, oder nicht.

    Beratung während der Begutachtung

    Die Begutachtung ist keine reine Fragestunde. Der Gutachter oder die Gutachterin soll auch zur Pflege beraten. Sollte festgestellt werden, dass eine präventive Maßnahme, eine Reha oder andere Hilfsmittel (z.B. ein Rollator) eine Verbesserung der Pflegesituation bringen können, soll und wird dies im Gutachten dokumentiert. Dies ist dann direkt ein Antrag bei der Kranken- bzw. Pflegekasse. Sie können es während der Begutachtung auch direkt ansprechen.

    Berechnung des Pflegegrades

    Je mehr Punkte im Bewertungsverfahren dokumentiert werden, desto höher ist der eingestufte Pflegegrad. Zuerst werden die Punkte in den einzelnen Modulen gezählt. Danach werden die Module gewichtet und im Anschluss ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Die Zuordnung ist:

    • Pflegegrad 1 = 12 bis unter 27 Punkte
    • Pflegegrad 2 = 27 bis unter 47,5 Punkte
    • Pflegegrad 3 = 47,5 bis unter 70 Punkte
    • Pflegegrad 4 = 70 bis unter 90 Punkte
    • Pflegegrad 5 = 90 bis 100 Punkte

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    5 Tipps für Angehörige

    1. Vorbereitung: Vereinbaren Sie einen passenden Termin und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zusammen! Das bedeutet: Notieren Sie sich im Vorfeld, was gut klappt und wo Hilfe benötigt wird. Haben Sie aktuelle Belege oder Atteste vom Hausarzt, einen aktuellen Medikamentenplan, oder gar ein Pflegetagebuch? Auf der Seite www.pflegebegutachtung.de unter Versicherte finden Sie eine Checkliste für den MDK-Besuch.
    2. Vorbereitung: Machen Sie sich mit den einzelnen Begutachtungskriterien vertraut und bereiten Sie ebenfalls die pflegebedürftige Person auf den Termin vor. Für die Begutachtung ist ein fester Frageklatalog definiert, den der Gutachter bzw. die Gutachterin vollständig beantworten muss. Je besser Sie die Module und Fragen kennen, desto besser können Sie auch reagieren und alle EInschränkungen erklären. Es ist während der Begutachtung sehr wichtig, dass der Alltag realistisch abgebildet wird.
    3. Begutachtung: Es macht Sinn, wenn bei der Begutachtung mindestens eine angehörige Person vor Ort ist. Einerseits ist es für den oder die Antragssteller/in oft angenehmer und andererseits kann bei der Beantwortung der Fragen geholfen werden. Oft dauert die Begutachtung nicht länger als eine Stunde. Lassen Sie sich daher bei der Beantwortung der Fragen nicht hetzen. Jede einzelne EInschränkung muss besprochen werden.
    4. Begutachtung: Beschönigen Sie nichts! Der Gang auf die Toilette oder die Treppe hinauf muss Realistisch sein. Achten Sie darauf, dass sich nicht aus falscher Scham besonders „angestrengt“ wird.
    5. Abschluss: Suchen Sie ein kurzes Gespräch alleine mit dem Gutachter oder der Gutachterin. Als Hauptpflegeperson steht ihnen ein Gespräch unter vier Augen zu. Nutzen Sie dieses Gespräch um eventuell falsche Eindrücke klar zu stellen. Vor allem bei Demenzerkrankten kann es passieren, dass bei einzelnen Modulen eine falsche Wahrnehmung entstehen kann. Ein Notizzettel kann dabei helfen, keinen Punkt zu vergessen.

    Wir hoffen, dass Sie nun ein besseres Verständnis vom Begutachtungsverfahren zum Pflegegrad haben. Die 5 Tipps sollen ihnen eine zusätzliche Hilfe sein. Informieren Sie sich auch über andere Themen zur Pflege von Angehörigen und schauen sich unsere Empfehlungen an.

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