Es gibt für Angehörige verschiedene Möglichkeiten, sich bei einem Pflegefall von der Arbeit vollständig oder teilweise freistellen zu lassen. Dabei variieren die Angebote in ihrer Dauer und den Leistungen, die Sie als pflegender Angehöriger beziehen können. Die Familienpflegezeit beantragen ist eine Möglichkeit.

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für pflegende Angehörige, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Januar 2015 wurde die Gesetzgebung im Bereich der Pflege reformiert. Die neuen Regelungen sorgen bei pflegenden Angehörigen für mehr Flexibilität.

Mit der neuen Gesetzesregelung können Angehörige ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren – für eine Dauer von maximal 24 Monaten. Für diesen Zeitraum der Pflege können Sie ein zinsloses Darlehen Anspruch nehmen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Freistellung.

Nach dem Ende der Freistellung arbeiten Sie wieder in vollem Umfang. Das Gesetz sichert Ihnen einen Rechtsanspruch auf Freistellung und sichert Ihnen umfangreichen Kündigungsschutz zu.

 

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Wie kann ich Familienpflegezeit beantragen?

Familienpflegezeit beantragen Sie schriftlich (eigenhändige Unterschrift) bei Ihrem Arbeitgeber.

  • Wen wollen sie pflegen (Verwandtschaftsverhältnis)?
  • Nachweis über Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) beifügen.
  • Von wann bis wann findet die Familienpflegezeit statt?
  • Wie ist die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit?

Der Arbeitgeber muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Freistellung informiert werden.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Wenn Sie Familienpflegezeit beantragen, haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Es wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgezahlt. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Internet. Angehörige können mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens15 Stunden/Woche) weiterarbeiten. Während dieser Zeit erhalten Sie Ihr Gehalt anteilig weiter. Um finanzielle Engpässe zu überbrücken, können Sie das Darlehen beantragen.

Das Darlehen bekommen Sie in monatlichen Raten ausgezahlt. Nach dem Ende der Pflegezeit wird es – ebenfalls in Raten – wieder zurückgezahlt.

In Härtefällen kann auf Antrag die Fälligkeit der Rückzahlung hinausgeschoben werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Darlehen teilweise zu erlassen. Sogar ein Erlöschen der Darlehensschuld ist in besonderen Fällen möglich.

 

Familienpflegezeit beantragen – die Voraussetzungen

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Freistellung, wenn Ihr Betrieb mindestens 26 Beschäftigte hat (Auszubildende werden nicht mitgezählt).

Sie pflegen einen nahen Angehörigen selbst in häuslicher Umgebung. Unterstützung durch Dritte – z. B. einen häuslichen Pflegedienst – ist selbstverständlich möglich.

Kündigungsschutz

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, besteht für Sie Kündigungsschutz – frühestens jedoch ab 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn. Bis zur Beendigung der teilweisen Freistellung kann Ihnen nicht gekündigt werden. Um das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis trotzdem zu kündigen, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung der für Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde. Nach der Beendigung der Freistellung besteht kein Kündigungsschutz mehr.

Wann endet die Familienpflegezeit?

Nach Ablauf der von Ihnen beantragten Zeit, spätestens mit Ablauf der 24 Monaten.

Wenn sich die Umstände ändern, kann die Auszeit vorzeitig enden: Der nahe Angehörige ist nicht mehr pflegebedürftig, die häusliche Pflege wird unmöglich oder unzumutbar oder der Angehörige stirbt. Dann endet die beantragte Zeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände.

Bitte informieren Sie unverzüg­lich Ihren Arbeitgeber, wenn sich die Umstände ändern.

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Was ist die Pflegezeit?

Ein Mitarbeiter kann – nach dem Pflegezeitgesetz – eine bis zu sechs Monate dauernde Auszeit nehmen, um nahe Angehörige selbst zu pflegen. In dieser Zeit kann er grundsätzlich in Teilzeit weiterarbeiten. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber er hat Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das beantragt er beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Der Arbeitgeber muss mindestens 16 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigen, damit ein Rechtsanspruch besteht. Auch während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz.

Wichtig: eine Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit mit einer von 30 Monaten ist nicht möglich. Wenn Sie die Freistellungen nach den beiden Gesetzen kombinieren, darf die Gesamtdauer 24 Monate nicht überschreiten.

Was passiert bei einem plötzlichen Pflegefall?

Tritt bei einer Familie plötzlich und unerwartet ein Pflegefall auf, dann können Angehörige sich bis zu 10 Arbeitstage frei nehmen. In dieser Zeit können sie eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder die pflegerische Versorgung für diesen Zeitraum sicherstellen.

Während dieser 10 Tage beziehen Angehörige keinen Lohn und erhalten stattdessen Pflegeu  nterstützungsgeld. Dieses zahlt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung den nahen Angehörigen des Pflegebedürftigen. Den Antrag müssen Sie unverzüglich stellen.

Dieses Recht besteht für Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe des Unternehmens.

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Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die letzte Lebensphase wurden neue Regelungen entwickelt. Angehörige können bis zu 3 Monate lang ihre Arbeitszeit reduzieren oder aussetzen. Das gilt auch wenn der Angehörige in einem Hospiz gepflegt wird. Der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen besteht unabhängig, ob der Pflegebedürftige daheim oder in einem Hospiz versorgt wird.

Der Arbeitgeber muss mindestens 16 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigen, damit ein Rechtsanspruch besteht.


 

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Martina Hoffmann
    16. April 2023 18:40

    Hallo, Ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst und gerade die sich häufig kurzfristig ändernden Arbeitszeiten (Früh, Mittag, frei, Einspringen) sind für mich sehr belastend. Dadurch ist es mir nahezu unmöglich Termine mit Ärzten, Physio … ab zu sprechen. Immer wieder muss ich Bekannte/Freunde bitten dies für mich zu übernehmen. Möchte ich mal kurzfristig frei haben oder tauschen geht das natürlich nicht.
    Ich fühle mich auch wirklich am Ende meiner Kräfte, da ich meine Mutter nun schon seid 6 Jahren zu meiner Vollzeitstelle (Überstunden werden einfach ausbezahlt, damit es nicht zu viele werden, obwohl ich wiederholt darum gebeten habe sie abfeiern zu können) betreue.
    Auf allen „Antragsfeldern“ für Familienpflegezeit finde ich, dass ich meine .gewünschte Arbeitszeit angeben soll.
    In wie weit sind diese Angaben für meinen Arbeitgeber bindend, hat er dadurch nur noch mehr Möglichkeit mich ständig um zu planen, bis zu einer Vollzeitstelle ein zu planen, ich aber nur noch das reduzierte Gehalt fest habe? Alles noch unsicherer wird?
    Am kommenden Mittwoch habe ich einen Gesprächstermin mit der Geschäftsführung bzgl. meines Antrags. Es wäre schön wenn ich vorher eine Antwort erhalten könnte.
    Vielen Dank
    Martina Hoffmann

    Antworten

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