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Wohnumfeld verbessern

Machen Sie sich das Leben zu Hause leichter!

Es gibt viele Möglichkeiten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Barrierefreies Bad
  • Bodengleiche Dusche
  • Handgriffe & Handläufe
  • Barrierefreies WC
  • Türanpassungen
  • Rampe & rutschfester Boden
  • und mehr …

Jetzt kostenlose Beratung und 4.000 € Zuschuss sichern!

Nehmen Sie direkt Kontakt auf und lassen sich kostenlos & unverbindlich beraten:

Gesetzlicher Anspruch: Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.000 € Zuschuss

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor? Dann gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschuss für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ von bis zu 4.000 € laut § 40 SGB XI.

Wenn mehrere pflegebedürfitge Personen in einer Wohnung gemeinsam leben, kann der Anspruch noch höher sein. Dann kann eventuell sogar jede einzelne Person bis zu 4.000 € Zuschuss von der Pflegekasse erhalten.

Außerdem gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Pflegebedürftige und Angehörige oft nicht kennen. Dazu zählen ein Investitionszuschuss der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW), regionale Förderprogramme, Kostenübernahme durch die Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft oder die Unterstützung durch das Sozialamt.

Die Vorteile

  • individuelle Beratung: In einer Beratung kann auf die individuelle Pflegesituation und örtlichen Gegebenheiten konkret eingegangen werden.
  • kostenlose & unverbindliche Beratung: Für die Beratung entstehen keine Kosten.
  • kompetent & professionell: Sie werden professionell von Personen beraten, die bereits langjährige Erfahrung im Pflegebereich haben.
  • einfacher & kompletter Service: Testen Sie die Beratung zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei Bedarf kann ein Komplettservice geboten werden: Beratung, Beantragung, Planung, Umsetzung, Abrechnung und Erstattung

Zuschüsse und Förderungsmöglichkeiten

§ 40 SGB XI Gesetzlicher Zuschuss der Pflegekasse

Wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, gibt es einen gesetzlichen Anspruch gemäß §40 SGB XI auf einen Zuschuss von bis zu 4.000€ für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Den Zuschuss trägt die Pflegekasse.

Einen Zuschuss kann es dabei für alle baulichen Maßnahmen geben, die die häusliche Pflege erleichtern und ein selbstständigeres Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen. Dazu zählen viele Möglichkeiten: Treppenlift, Oriegntierungshilfen, Türanpassungen, Badumbau, bodengleiche Dusche, Beseitigung von Stolperfallen, Absenkung von Geräten f´zur besseren Bedienung und vieles mehr.

Es werden dabei jegliche Kosten von der Beratung, bis zu den Materialien, Arbeitsstunden und zum Teil Gebühren für Genehmigungen übernommen.

Zusätzliche Hinweis: Wenn sich die Pflegesituation ändern und z.B. ein höherer Pflegegrad anerkannt wird, kann der Anspruch wieder beantragt werden. In einem Haushalt mit mehreren pflegebedürftigen Personen können mehrere Anträge gestellt werden. Der Zuschuss ist dann aber auf bis zu 16.000 Euro begrenzt.

 

Staatliche Förderung der KfW-Bank

Die staatliche Kreditbank für Wideraufbau (KfW) unterstützt den bedarfsgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern. Dafür gibt es einen sogenannten Zuschuss 455-B oder Förderkredit 159.

Der Zuschuss 455-B ist speziell für Einzelmaßnahmen des verbesserung des Wohnumfeldes. Es wird ein Zuschuss von 10% bzw. maximal 5000 Euro gewährt. Wenn alle Räume nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ angepasst werden sollen, kann sogar 12,5% bzw. maximal 6250 Euro bezuschusst werden.

Mit dem Förderkredit 159 bietet die KfW ein Angebot zum altersgerechten Umbauen, bei dem bis zu 50000 Euro mit einem effektivem Jahreszins in Höhe von 0,75% beantragt werden können.

 

Kostenübernahme- und Beteilung der Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Wenn Sie während der beruflichen Laufbahn ein Unfall oder eine berufsbedingte Krankheit erlitten haben, kann der Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft geprüft werden.

Im Gegensatz zur Pflegekasse gilt dann ein sogenanntes Sachleistungsprinzip. Die Umbaumaßnahme muss vom Arzt vorordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Falls eventuelle Festbeträge überschritten werden, muss die Differenz selbst gezahlt werden.

 

Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Kommune bieten regionale Fördermöglichkeiten an. Oftmals ist es schwer Kenntnis von diesen Förderung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten. Das kann in einer indivudellen Beratung je nach Standort geklärt werden. 

 

Unterstützung durch das Sozialamt

Für Personen, die Sozialhilfe erhalten, kann das Sozialamt finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geben. Diese Unterstützung greift dann, wenn andere Fördermittel nicht genehmigt werden oder nicht ausreichen. Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt werden. Außerdem muss in der Regel geklärt werden, dass keine andere barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht.

Häufige Fragen

Nach der kostenfreien und unverbindlichen Beratung erhalten Sie bei Bedarf ein Angebot. Der Umbau oder die Anpassungen werden dann mit zertifizierten Handwerksmeisterbetrieben durchgeführt.

Das hängt von der Maßnahme ab. Das Anbringen von Haltegriffen dauert bis zu 8 Stunden. Der Umbau einer Wanne zur Dusche kann bis zu 3 tage dauern.

Eine spezielle Vorbereitung vor Anpassungen oder Umbaumaßnahmen ist nicht notwendig. Der Handwerksbetrieb muss lediglich einen Zugang zu den Räumen haben, in denen die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen umgesetzt werden. Speziell im Bad können im Vorfeld natürlich alle Utensilien (Seife etc.) des täglichen Bedarfs entfernt werden.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben erhält man eine Gewährleisteigung für mindestens 4 Jahre.

Ja, das ist möglich. Nahezu jedes Badezimmer kann komplett auf die individuellen Wünsche angepasst werden – natürlich entsprechend der örtlichen Gegebenheiten. Je aufwendiger der Einbau bzw. Umbau, desto teuer kann die wohnumfeldverbessernde Maßnahme werden. Das sollte in der Beratung vorher geklärt werden.

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch und überzeugen sich durch eine kostenlose und unverbindliche Beratung!

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