Gehhilfen für Senioren – Ein Überblick

Gehhilfen für Senioren / Thromboseprophylaxe

Auf den Punkt

Welche Gehhilfen gibt es und was zahlt die Kasse?

Zu den Gehhilfen zählen Gehstock, Unterarmgehstützen, Gehgestell und Rollator. Verordnete Gehhilfen übernimmt die Krankenkasse als Hilfsmittel; Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 € (höchstens) pro Hilfsmittel.

Die richtige Gehhilfe gibt Sicherheit und erhält die Selbstständigkeit. Hier ein Überblick über die wichtigsten Modelle und die Kostenübernahme.

Welche Gehhilfen gibt es?

  • Gehstock: leichte Unterstützung bei guter Standsicherheit
  • Unterarmgehstützen: mehr Entlastung, z. B. nach Operationen
  • Gehgestell/Gehbock: hohe Stabilität für die Wohnung
  • Rollator: für längere Wege mit Sitzpause

Kostenübernahme

Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die passende Gehhilfe. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hilfsmittel; zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen nichts.

Rollator über die Krankenkasse Die beliebteste Gehhilfe für längere Wege – auf Verordnung von der Kasse. Zum Rollator

Häufige Fragen zu Gehhilfen

Zahlt die Krankenkasse Gehhilfen?
Ja, verordnete Gehhilfen sind Hilfsmittel und werden übernommen. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 € pro Hilfsmittel.

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