Auf den Punkt
Welche Gehhilfen gibt es und was zahlt die Kasse?
Zu den Gehhilfen zählen Gehstock, Unterarmgehstützen, Gehgestell und Rollator. Verordnete Gehhilfen übernimmt die Krankenkasse als Hilfsmittel; Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 € (höchstens) pro Hilfsmittel.
Die richtige Gehhilfe gibt Sicherheit und erhält die Selbstständigkeit. Hier ein Überblick über die wichtigsten Modelle und die Kostenübernahme.
Welche Gehhilfen gibt es?
- Gehstock: leichte Unterstützung bei guter Standsicherheit
- Unterarmgehstützen: mehr Entlastung, z. B. nach Operationen
- Gehgestell/Gehbock: hohe Stabilität für die Wohnung
- Rollator: für längere Wege mit Sitzpause
Kostenübernahme
Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die passende Gehhilfe. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hilfsmittel; zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen nichts.
Rollator über die Krankenkasse Die beliebteste Gehhilfe für längere Wege – auf Verordnung von der Kasse. Zum RollatorHäufige Fragen zu Gehhilfen
Zahlt die Krankenkasse Gehhilfen?
Ja, verordnete Gehhilfen sind Hilfsmittel und werden übernommen. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 € pro Hilfsmittel.
