In Deutschland gilt seit 1995 die Pflegeversicherungspflicht. Gesetzlich und privat Krankenversicherte müssen sich seitdem bei ihren Krankenkassen zusätzlich pflegeversichern. Für Beamte gelten spezielle Regelungen. Bei ihnen greift die sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es sich um ein finanzielles Unterstützungssystem, das vom jeweiligen Dienstherrn übernommen wird. Zusätzlich zu dieser Unterstützung sind Verbeamtete dazu verpflichtet, eine private Restkostenversicherung abzuschließen. Hier erfahren Sie alles, was sie über das System wissen müssen, sollte der Pflegefall eintreten.

Was ist Beihilfe und wer ist behilfeberechtigt?

Es handelt sich hierbei um die finanzielle Unterstützung für Beamte durch den Dienstherrn in Krankheits,- Todes- und Pflegefällen. Dienstherrn sind öffentliche Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese übernehmen mindestens 50 Prozent der dafür aufgewendeten Kosten für verbeamtete Angestellte. Teilweise kann die Höhe der Beihilfe auch bis zu 70 Prozent der Leistungen abdecken. In seltenen Fällen kommt es zu hundertprozentiger Kostenübernahme. Dies ist abhängig von der genauen Berufsbezeichnung, dem Dienstgrad, oder ob es sich um Verbeamtete auf Lebenszeit oder Beamtenanwärter handelt.

Beihilfeberechtigt sind alle Beamten. Auch pensionierte und diejenigen auf Probe, auf Zeit, und auf Widerruf. Angehörige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind ebenfalls beihilfeberechtigt. Besondere Berufsgruppen wie Soldaten und Polizisten sind nicht beihilfeberechtigt. Bei ihnen greift aber die sogenannte Heilfürsorge. Diese funktioniert nach demselben Alimentationsprinzip, nur werden hier in der Regel mindestens 80 Prozent aller Kosten übernommen.


Nützliche Alltagshilfen


Beihilfe im Pflegefall

Für die restlichen Kosten muss eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die sogenannte Restkostenversicherung. Im Pflegefall greifen dann beide Systeme zusammen. Im Pflegefall beihilfeberechtigt ist aber nur, wer zunächst einen Pflegegrad ermitteln lässt. Diese Einstufung wird bei der privaten Versicherung beantragt und durch Gutachter der Medicproof GmbH nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Unterstützung durch den Dienstherrn richtet sich nach dem so ermittelten Pflegegrad.

Kriterien zur Berechnung der Beihilfe im Pflegefall

Bei der Berechnung werden je nach Form der Pflege unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt und danach die Höhe der Beihilfe bestimmt. Für häusliche und stationäre Pflege gibt es je unterschiedliche Regelungen. Im Falle der häuslichen Pflege durch Angehörige wird je nach Pflegegrad ein Pflegegeld berechnet. Für die Unterstützung durch Pflegedienste werden dagegen Pflegesätze ermittelt. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen dazu. Der Bund hat eine Beihilfeverordnung eingerichtet. Viele Bundesländer richten sich danach, einige weichen aber auch davon ab.

Grundsätzlich fällt das Pflegegeld für Angehörige niedriger aus, als die Pflegesätze für die Leistungen eines Pflegedienstes. In beiden Fällen sind von den Bundesländern auch jeweilige Höchstgrenzen vorgesehen. Es werden also nur Beträge bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.

Nicht beihilfefähige Leistungen

Es sind jeweils nur die Kosten für die tatsächliche Pflege beihilfefähig. Nicht beihilfefähig sind bei stationärer Pflege zum Beispiel die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Nur bei bestimmten Einkommensgrenzen müssen diese nicht privat getragen werden. Diese unterscheiden sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Für die Kosten der Unterbringung bei stationärer Pflege gibt es bei privaten Krankenkassen daher spezielle Module.

Formen der privaten Restkostenversicherung

Für alle prozentualen Anteile, die im Pflegefall nicht vom Dienstherrn übernommen werden, greift die private Restkostenversicherung. Private Krankenkassen bieten dazu spezielle Pflegetarife für beihilfeberechtigte Versicherte an. Diese sind in der Regel an die Beihilfe angepasst und entsprechend günstig. Hierbei werden drei Formen unterschieden.

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung werden Leistungen für die tatsächlich anfallenden Pflegekosten gezahlt. Diese sind jeweils zu bestimmen und einzeln nachzuweisen.

Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird abhängig vom ermittelten Pflegegrad ein Tagessatz bestimmt, der pauschal in monatlichen Abständen ausgezahlt wird. Es wird also jeder Pflegetag an sich versichert.

Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung wird eine monatliche Rentenzahlung ermittelt, die pauschal in Abhängigkeit vom Pflegegrad geleistet wird.

Der Pflegegrad zählt

Ist ein Pflegegrad bestimmt, werden die finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn und die Leistungen aus der privaten Restkostenversicherung nach den landesspezifischen Regelungen gewährt. Die Einstufung in einen Pflegegrad bereitet allerdings häufig Probleme. Es müssen dabei viele Faktoren berücksichtigt werden. Betroffene sind mit den notwendigen Angaben häufig überfordert. Es ist daher ratsam, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.


DerPflegefuchs.de – Newsletter


DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Alex Finsterbusch
    27. Mai 2023 13:33

    Ich bin Beamter und ich mache mir Gedanken über meine Absicherung im Pflegefall und im Sterbefall. Der Artikel hat mir erklärt, wie die Beihilfe funktioniert und wer beihilfeberechtigt ist. Ich habe gelernt, dass die Beihilfe zusammen mit der privaten Pflegeversicherung 100 Prozent der zustehenden Ansprüche abdeckt. Ich finde das beruhigend, denn ich möchte im Alter gut versorgt sein und meinen Angehörigen keine Last sein. Ich plane, mich bei meiner privaten Pflegeversicherung über die genauen Leistungen zu informieren und einen Pflegegrad beantragen zu lassen, falls nötig. Hier habe ich auch noch mehr über die Vorsorge erfahren: https://www.bestattungen-froitzheim.de/bestattungsvorsorge.html

    Antworten
  • […] Die Private Krankenkasse übernimmt die Kosten bei privat Versicherten und die jeweils zuständige Beihilfestelle übernimmt es bei Beihilfeberechtigten. Das Geld wird durch den Pflegedienst oder der […]

    Antworten
  • Thomas Reiniger
    25. Oktober 2023 17:15

    Ich bin selbst Beamter und habe mich schon oft gefragt, wie ich im Pflegefall abgesichert bin. Der Beitrag hat mir einige Fragen beantwortet und mir Tipps gegeben, worauf ich achten sollte. Ich werde mich auf jeden Fall weiter informieren und eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Ich finde es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen und so meine Angehörigen im Ernst fall zu entlasten.
    https://www.bestattungshaus-schlattmeier.de/wir-helfen-ihnen/bestattungsvorsorge/

    Antworten
  • Peter Schwers
    20. April 2024 10:13

    Peter-Elk Schwers gerichtl.best. Betreuer AG Meldorf wohnhaft Heide
    Mein Betreuter ist im Pflegeheim und bezieht Waisenrente 900 € über das Dienstleistungszentrum Land SH für Beamte ( die Mutter war Oberstudienrätin) Er hat Pflegerad 3
    Zahlt die Beihilfe auch das gesetzl. .zustehende Taschengeld für meinen Betreuten ?
    Konnte mir bisher niemand beantworten.
    Über eine Nachricht über angelika.schwers@yahoo.de würde ich mich sehr freuen.
    Mfg Peter Schwers

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.