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Beihilfe im Pflegefall – Pflegeleistungen für Beamte

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von Yannick Kupferschmidt, Gründer von derPflegefuchs.de
Beihilfe im Pflegefall - Pflegeleistungen für Beamte - beihilfeberechtigt

In Deutschland gilt seit 1995 die Pflegeversicherungspflicht. Gesetzlich und privat Krankenversicherte müssen sich seitdem bei ihren Krankenkassen zusätzlich pflegeversichern. Für Beamte gelten spezielle Regelungen. Bei ihnen greift die sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es sich um ein finanzielles Unterstützungssystem, das vom jeweiligen Dienstherrn übernommen wird. Zusätzlich zu dieser Unterstützung sind Verbeamtete dazu verpflichtet, eine private Restkostenversicherung abzuschließen. Hier erfahren Sie alles, was sie über das System wissen müssen, sollte der Pflegefall eintreten.

Was ist Beihilfe und wer ist behilfeberechtigt?

Es handelt sich hierbei um die finanzielle Unterstützung für Beamte durch den Dienstherrn in Krankheits,- Todes- und Pflegefällen. Dienstherrn sind öffentliche Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese übernehmen mindestens 50 Prozent der dafür aufgewendeten Kosten für verbeamtete Angestellte. Teilweise kann die Höhe der Beihilfe auch bis zu 70 Prozent der Leistungen abdecken. In seltenen Fällen kommt es zu hundertprozentiger Kostenübernahme. Dies ist abhängig von der genauen Berufsbezeichnung, dem Dienstgrad, oder ob es sich um Verbeamtete auf Lebenszeit oder Beamtenanwärter handelt.

Beihilfeberechtigt sind alle Beamten. Auch pensionierte und diejenigen auf Probe, auf Zeit, und auf Widerruf. Angehörige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind ebenfalls beihilfeberechtigt. Besondere Berufsgruppen wie Soldaten und Polizisten sind nicht beihilfeberechtigt. Bei ihnen greift aber die sogenannte Heilfürsorge. Diese funktioniert nach demselben Alimentationsprinzip, nur werden hier in der Regel mindestens 80 Prozent aller Kosten übernommen.

Beihilfe im Pflegefall

Für die restlichen Kosten muss eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die sogenannte Restkostenversicherung. Im Pflegefall greifen dann beide Systeme zusammen. Im Pflegefall beihilfeberechtigt ist aber nur, wer zunächst einen Pflegegrad ermitteln lässt. Diese Einstufung wird bei der privaten Versicherung beantragt und durch Gutachter der Medicproof GmbH nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Unterstützung durch den Dienstherrn richtet sich nach dem so ermittelten Pflegegrad.

Kriterien zur Berechnung der Beihilfe im Pflegefall

Bei der Berechnung werden je nach Form der Pflege unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt und danach die Höhe der Beihilfe bestimmt. Für häusliche und stationäre Pflege gibt es je unterschiedliche Regelungen. Im Falle der häuslichen Pflege durch Angehörige wird je nach Pflegegrad ein Pflegegeld berechnet. Für die Unterstützung durch Pflegedienste werden dagegen Pflegesätze ermittelt. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen dazu. Der Bund hat eine Beihilfeverordnung eingerichtet. Viele Bundesländer richten sich danach, einige weichen aber auch davon ab.

Grundsätzlich fällt das Pflegegeld für Angehörige niedriger aus, als die Pflegesätze für die Leistungen eines Pflegedienstes. In beiden Fällen sind von den Bundesländern auch jeweilige Höchstgrenzen vorgesehen. Es werden also nur Beträge bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.

Nicht beihilfefähige Leistungen

Es sind jeweils nur die Kosten für die tatsächliche Pflege beihilfefähig. Nicht beihilfefähig sind bei stationärer Pflege zum Beispiel die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Nur bei bestimmten Einkommensgrenzen müssen diese nicht privat getragen werden. Diese unterscheiden sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Für die Kosten der Unterbringung bei stationärer Pflege gibt es bei privaten Krankenkassen daher spezielle Module.

Formen der privaten Restkostenversicherung

Für alle prozentualen Anteile, die im Pflegefall nicht vom Dienstherrn übernommen werden, greift die private Restkostenversicherung. Private Krankenkassen bieten dazu spezielle Pflegetarife für beihilfeberechtigte Versicherte an. Diese sind in der Regel an die Beihilfe angepasst und entsprechend günstig. Hierbei werden drei Formen unterschieden.

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung werden Leistungen für die tatsächlich anfallenden Pflegekosten gezahlt. Diese sind jeweils zu bestimmen und einzeln nachzuweisen.

Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird abhängig vom ermittelten Pflegegrad ein Tagessatz bestimmt, der pauschal in monatlichen Abständen ausgezahlt wird. Es wird also jeder Pflegetag an sich versichert.

Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung wird eine monatliche Rentenzahlung ermittelt, die pauschal in Abhängigkeit vom Pflegegrad geleistet wird.

Der Pflegegrad zählt

Ist ein Pflegegrad bestimmt, werden die finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn und die Leistungen aus der privaten Restkostenversicherung nach den landesspezifischen Regelungen gewährt. Die Einstufung in einen Pflegegrad bereitet allerdings häufig Probleme. Es müssen dabei viele Faktoren berücksichtigt werden. Betroffene sind mit den notwendigen Angaben häufig überfordert. Es ist daher ratsam, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

6 Antworten

  1. muss ich alle kosten die anfallen erst selbst bezahlen und warten bis eine bestimmt summe cirka 250€ erreicht ist um die Kosten für eine haushaltshilfe , monatlich 125€ abzüglich 30% oder die Kosten für den Haunotruf zu bekommen? Zudem noch die Hilfe einer Fachkraft für eine wöchendliche Korperpflege? Wenn das nähmlich so ist, kann ich mir die jeweilige Hilfe nicht leisten,

    1. Um die Kosten für Pflegeleistungen wie Haushaltshilfe, Hausnotruf und wöchentliche Körperpflege abzudecken, müssen Sie in der Regel nicht erst eine bestimmte Summe selbst bezahlen, bevor Sie Erstattungen von der Pflegeversicherung erhalten. Hier ist der übliche Ablauf:

      Pflegegrad beantragen: Stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird ein Pflegegrad zugewiesen.

      Leistungen der Pflegeversicherung: Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Beträge für Pflegeleistungen zur Verfügung. Diese beinhalten Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge.

      Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich kann für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter und ähnliche Dienstleistungen verwendet werden. Dieser Betrag muss nicht angespart werden, sondern steht Ihnen monatlich zur Verfügung.

      Pflegesachleistungen: Diese Leistungen können für die professionelle Körperpflege durch Pflegekräfte genutzt werden und werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

      Hausnotruf: Der Hausnotruf kann ebenfalls über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben.

      Sie sollten sich direkt bei Ihrer Pflegekasse informieren, welche konkreten Leistungen Ihnen zustehen und wie diese abgerechnet werden. Oftmals können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Eine Beratung durch einen Pflegedienst oder einen Pflegestützpunkt kann ebenfalls hilfreich sein, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

      Schnell und einfach erhalten Sie auch Hilfe von unserem Partner Familiara. Diese sind darauf spezialisiert einfach und unkompliziert Sie bei Ihrer Pflegegrad Beratung zu unterstützen. Rufen Sie gerne dort unverbindlich an: Tel. 030 96 53 55 46

  2. Peter-Elk Schwers gerichtl.best. Betreuer AG Meldorf wohnhaft Heide
    Mein Betreuter ist im Pflegeheim und bezieht Waisenrente 900 € über das Dienstleistungszentrum Land SH für Beamte ( die Mutter war Oberstudienrätin) Er hat Pflegerad 3
    Zahlt die Beihilfe auch das gesetzl. .zustehende Taschengeld für meinen Betreuten ?
    Konnte mir bisher niemand beantworten.
    Über eine Nachricht über angelika.schwers@yahoo.de würde ich mich sehr freuen.
    Mfg Peter Schwers

  3. Ich bin selbst Beamter und habe mich schon oft gefragt, wie ich im Pflegefall abgesichert bin. Der Beitrag hat mir einige Fragen beantwortet und mir Tipps gegeben, worauf ich achten sollte. Ich werde mich auf jeden Fall weiter informieren und eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Ich finde es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen und so meine Angehörigen im Ernst fall zu entlasten.

  4. Ich bin Beamter und ich mache mir Gedanken über meine Absicherung im Pflegefall und im Sterbefall. Der Artikel hat mir erklärt, wie die Beihilfe funktioniert und wer beihilfeberechtigt ist. Ich habe gelernt, dass die Beihilfe zusammen mit der privaten Pflegeversicherung 100 Prozent der zustehenden Ansprüche abdeckt. Ich finde das beruhigend, denn ich möchte im Alter gut versorgt sein und meinen Angehörigen keine Last sein. Ich plane, mich bei meiner privaten Pflegeversicherung über die genauen Leistungen zu informieren und einen Pflegegrad beantragen zu lassen, falls nötig. Hier habe ich auch noch mehr über die Vorsorge erfahren:

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