In Deutschland gilt seit 1995 die Pflegeversicherungspflicht. Gesetzlich und privat Krankenversicherte müssen sich seitdem bei ihren Krankenkassen zusätzlich pflegeversichern. Für Beamte gelten spezielle Regelungen. Bei ihnen greift die sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es sich um ein finanzielles Unterstützungssystem, das vom jeweiligen Dienstherrn übernommen wird. Zusätzlich zu dieser Unterstützung sind Verbeamtete dazu verpflichtet, eine private Restkostenversicherung abzuschließen. Hier erfahren Sie alles, was sie über das System wissen müssen, sollte der Pflegefall eintreten.
Was ist Beihilfe und wer ist behilfeberechtigt?
Es handelt sich hierbei um die finanzielle Unterstützung für Beamte durch den Dienstherrn in Krankheits,- Todes- und Pflegefällen. Dienstherrn sind öffentliche Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese übernehmen mindestens 50 Prozent der dafür aufgewendeten Kosten für verbeamtete Angestellte. Teilweise kann die Höhe der Beihilfe auch bis zu 70 Prozent der Leistungen abdecken. In seltenen Fällen kommt es zu hundertprozentiger Kostenübernahme. Dies ist abhängig von der genauen Berufsbezeichnung, dem Dienstgrad, oder ob es sich um Verbeamtete auf Lebenszeit oder Beamtenanwärter handelt.
Beihilfeberechtigt sind alle Beamten. Auch pensionierte und diejenigen auf Probe, auf Zeit, und auf Widerruf. Angehörige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind ebenfalls beihilfeberechtigt. Besondere Berufsgruppen wie Soldaten und Polizisten sind nicht beihilfeberechtigt. Bei ihnen greift aber die sogenannte Heilfürsorge. Diese funktioniert nach demselben Alimentationsprinzip, nur werden hier in der Regel mindestens 80 Prozent aller Kosten übernommen.
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Beihilfe im Pflegefall
Für die restlichen Kosten muss eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die sogenannte Restkostenversicherung. Im Pflegefall greifen dann beide Systeme zusammen. Im Pflegefall beihilfeberechtigt ist aber nur, wer zunächst einen Pflegegrad ermitteln lässt. Diese Einstufung wird bei der privaten Versicherung beantragt und durch Gutachter der Medicproof GmbH nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Unterstützung durch den Dienstherrn richtet sich nach dem so ermittelten Pflegegrad.
Kriterien zur Berechnung der Beihilfe im Pflegefall
Bei der Berechnung werden je nach Form der Pflege unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt und danach die Höhe der Beihilfe bestimmt. Für häusliche und stationäre Pflege gibt es je unterschiedliche Regelungen. Im Falle der häuslichen Pflege durch Angehörige wird je nach Pflegegrad ein Pflegegeld berechnet. Für die Unterstützung durch Pflegedienste werden dagegen Pflegesätze ermittelt. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen dazu. Der Bund hat eine Beihilfeverordnung eingerichtet. Viele Bundesländer richten sich danach, einige weichen aber auch davon ab.
Grundsätzlich fällt das Pflegegeld für Angehörige niedriger aus, als die Pflegesätze für die Leistungen eines Pflegedienstes. In beiden Fällen sind von den Bundesländern auch jeweilige Höchstgrenzen vorgesehen. Es werden also nur Beträge bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
Nicht beihilfefähige Leistungen
Es sind jeweils nur die Kosten für die tatsächliche Pflege beihilfefähig. Nicht beihilfefähig sind bei stationärer Pflege zum Beispiel die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Nur bei bestimmten Einkommensgrenzen müssen diese nicht privat getragen werden. Diese unterscheiden sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Für die Kosten der Unterbringung bei stationärer Pflege gibt es bei privaten Krankenkassen daher spezielle Module.
Formen der privaten Restkostenversicherung
Für alle prozentualen Anteile, die im Pflegefall nicht vom Dienstherrn übernommen werden, greift die private Restkostenversicherung. Private Krankenkassen bieten dazu spezielle Pflegetarife für beihilfeberechtigte Versicherte an. Diese sind in der Regel an die Beihilfe angepasst und entsprechend günstig. Hierbei werden drei Formen unterschieden.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung werden Leistungen für die tatsächlich anfallenden Pflegekosten gezahlt. Diese sind jeweils zu bestimmen und einzeln nachzuweisen.
Pflegetagegeldversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird abhängig vom ermittelten Pflegegrad ein Tagessatz bestimmt, der pauschal in monatlichen Abständen ausgezahlt wird. Es wird also jeder Pflegetag an sich versichert.
Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung wird eine monatliche Rentenzahlung ermittelt, die pauschal in Abhängigkeit vom Pflegegrad geleistet wird.
Der Pflegegrad zählt
Ist ein Pflegegrad bestimmt, werden die finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn und die Leistungen aus der privaten Restkostenversicherung nach den landesspezifischen Regelungen gewährt. Die Einstufung in einen Pflegegrad bereitet allerdings häufig Probleme. Es müssen dabei viele Faktoren berücksichtigt werden. Betroffene sind mit den notwendigen Angaben häufig überfordert. Es ist daher ratsam, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
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