In Deutschland gilt seit 1995 die Pflegeversicherungspflicht. Gesetzlich und privat Krankenversicherte müssen sich seitdem bei ihren Krankenkassen zusätzlich pflegeversichern. Für Beamte gelten spezielle Regelungen. Bei ihnen greift die sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es sich um ein finanzielles Unterstützungssystem, das vom jeweiligen Dienstherrn übernommen wird. Zusätzlich zu dieser Unterstützung sind Verbeamtete dazu verpflichtet, eine private Restkostenversicherung abzuschließen. Hier erfahren Sie alles, was sie über das System wissen müssen, sollte der Pflegefall eintreten.
Was ist Beihilfe und wer ist behilfeberechtigt?
Es handelt sich hierbei um die finanzielle Unterstützung für Beamte durch den Dienstherrn in Krankheits,- Todes- und Pflegefällen. Dienstherrn sind öffentliche Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese übernehmen mindestens 50 Prozent der dafür aufgewendeten Kosten für verbeamtete Angestellte. Teilweise kann die Höhe der Beihilfe auch bis zu 70 Prozent der Leistungen abdecken. In seltenen Fällen kommt es zu hundertprozentiger Kostenübernahme. Dies ist abhängig von der genauen Berufsbezeichnung, dem Dienstgrad, oder ob es sich um Verbeamtete auf Lebenszeit oder Beamtenanwärter handelt.
Beihilfeberechtigt sind alle Beamten. Auch pensionierte und diejenigen auf Probe, auf Zeit, und auf Widerruf. Angehörige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind ebenfalls beihilfeberechtigt. Besondere Berufsgruppen wie Soldaten und Polizisten sind nicht beihilfeberechtigt. Bei ihnen greift aber die sogenannte Heilfürsorge. Diese funktioniert nach demselben Alimentationsprinzip, nur werden hier in der Regel mindestens 80 Prozent aller Kosten übernommen.