Urlaub mit Pflegebedürftigen

Urlaub mit Pflegebedürftigen im Pflegehotel

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Urlaub mit Pflegebedürftigen– sorgenfrei und gut vorbereitet

Auch Pflegebedürftige möchten in den Urlaub – und warum auch nicht. Die Herausforderungen einer Reise können für alle Beteiligten mittlerweile gut gemeistert werden. Dazu gehört auch die richtige Auswahl des Hotels bzw. Pflegehotels mit der problemlosen Bewältigung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung. Passende Pflegehäuser in den jeweiligen Urlaubsdomizilen halten für Angehörige und Pflegebedürftige attraktive Angebote bereit. So ist es möglich, einfach mal gemeinsam aus der Routine des Pflegealltags auszubrechen. „Erholung und Zusammen Neues erleben!“ heißt die Devise. Was gilt es bei einem Urlaub mit Pflegebedürftigen zu beachten? Lesen Sie weiter …

 


 

Was ist ein Pflegehotel?Urlaub mit Pflegebedürftigen im Pflegehotel

Ein gutes Pflegehotel bietet beste Voraussetzungen dafür, damit Pflegende Entlastung finden und die alltäglichen Aufgaben in die Hände ausgebildeter Pflegefachkräfte geben können. Der Begriff „Pflegehotel“ ist  nicht geschützt. Man kann aber sagen, dass ein authentischer Hotelservice verbunden mit optimaler Pflege ein empfehlenswertes Pflegehotel kennzeichnet. Es bietet den Pflegebedürftigen und ihren Laienpflegern sowie Freunden den Service eines bekannten klassischen Hotels mit Rundum-Verpflegung, Wellness-Angeboten und Veranstaltungen sowie Aktivitäten in der Urlaubsregion. Darüber hinaus bietet ein gutes Hotel auch all die Leistungen an, die bei einem Urlaub mit Pflegebedürftigen wichtig sind. Beispielsweise den professionellen Service eines Pflegedienstes und eine barrierefreie Ausstattung des Hauses. Hilfsmittel sollten vorhanden sein, wie Rollatoren und Notrufsysteme und eventuell auch Angebote einer Intensivpflege.

Pflegehotels liegen voll im Trend, da wir Deutsche immer älter werden und damit auch meist pflegebedürftig. Wichtig ist bei der Suche nach einer guten Unterbringmöglichkeit darauf zu achten, dass die Kombinationen stimmen. Passen der gewünschte Urlaubsort, das Freizeitangebot mit dem Hotel und Pflege zusammen? Sind alle Reisenden mit den Angeboten und ihren Bedürfnissen sowie Wünschen zufrieden? Manche Häuser sind eine Kombi aus Kurhotel mit integrierter Pflegeeinrichtung, sodass auch eine bestehende Pflegebedürftigkeit, die sehr pflegeaufwendig ist, kein Ausschlusskriterium für die Urlaubsreise ist.

 


Nützliche Alltagshilfen


 

Was gilt es noch zu beachten bei einem Urlaub mit Pflegebedürftigen?

Dem erholsamen Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen steht nichts im Weg, wenn sich das Personal des Hotels gut auf die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Angehörigen und die des Begleiters einstellen kann. Als Voraussetzungen sollte die bereits erwähnte Barrierefreiheit vorhanden sein und die Zimmer bzw. Apartments von der Größe und Ausstattung her individuell auf die speziellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten sein. Ein Pflegebett, Patientenlifter und Aufstehhilfen, vielleicht auch Elektrorollstühle, sind mit Sicherheit gute Hilfen. Weiter sind Angebote für gemeinsame Veranstaltungen wichtig. Ist ein ambulanter Pflegedienst immer verfügbar, das heißt auch an den Wochenenden und am Feiertag. Können auch Dienstleistungen wie beispielsweise Ergo- oder Physiotherapien gebucht werden? Gibt es Angebote in puncto Tages- oder Kurzzeitpflege, damit die Begleitperson auch mal alleine etwas unternehmen kann? In diesem Fall würde dann die sogenannte Verhinderungspflege greifen. Das heißt, Anspruch auf eine Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen, die mit den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft wurden. Voraussetzung ist, dass der pflege- und hilfebedürftige Mensch, beispielsweise der Vater, bereits sechs Monate in der pflegerischen Obhut des sich kümmernden Angehörigen, Verwandten, Freundes oder Nachbarn befindet.

 

 

Pflegehotel für Demenzkranke

Auch für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, ist ein Urlaub in einem Pflegehotel möglich. Es gibt Häuser, die sich genau auf dieses Klientel spezialisiert haben. Hier werden fachlich kompetente Betreuungskonzepte für die Demenzkranken angeboten und zahlreiche Erholungsmöglichkeiten für die pflegenden Angehörigen. So ist es möglich praktisch täglich ein paar Stunden Auszeit für die Laienpfleger zu nehmen in dem Wissen, dass der Partner oder die Eltern gut versorgt werden.

Alle pflegende Angehörigen sollten sich vielleicht einmal mit dem Gedanken befassen, wie wichtig es für sie ist, mal Urlaub zu machen, eine Auszeit zu haben! Und warum nicht regelmäßig, wenn alles passt und stimmig ist? Die Kräfte müssen oftmals lange reichen … Ein gemeinsamer Erholungsurlaub kann beiden Seiten dabei helfen, guter Dinge weiter zu machen. Die Entlastungs- und Verhinderungspflege ist da ein attraktiver Wegbereiter.

Kosten und Finanzierung – Welche Leistungen gibt es für den Urlaub mit Pflegebedürftigen

Grundsätzlich gilt: Zuschüsse von der Pflegekasse gibt es nur, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt! Haben Sie noch keinen Pflegegrad beantragt? Dann klicken Sie >>hier<<. Die Leistungen und Zuschüssen orientieren sich immer anteilig am Pflegegeld / den Pflegesachleistungen oder der Verhinderungspflege.

Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen

Ihr Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen bleibt auch im Urlaub erhalten. Wenn Sie Kombinationspflege, also eine Kombination auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten, muss man im Urlaub auf 50% des Pflegegeldes verzichten. Die Pflegesachleistungen bleiben dabei aber gleich. Das heißt, dass Sie die Leistungen über einen Pflegedienst am Urlaubsort erbringen lassen können.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist der Anspruch auf eine Auszeit für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige Personen, die von Ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, können Verhinderungspflege erhalten, wenn die pflegenden Angehörigen eine Auszeit oder Vertretung benötigen. Die Pflege und Betreuung kann dann von Pflegekräften, Angehörigen, Verwandten, Freunden oder anderen umgsetzt werden. Dabei gilt:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad 1
  • Bei einem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, erhalten Versicherte 1,612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr für die Verhinderungspflege
  • Zusätzlich können bis zu 50 % der nicht-genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden
  • Bei einem Urlaub mit Pflegebedürftigen: Der Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro können auch Pflegehotel verwendet werden, wenn dort Dienstleistungen wie z.B. Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Nachtpflege angeboten werden

Vollständige und Umfangreiche Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Pflegekasse. Erkundigen Sie sich gerne bei Ihren Ansprechpersonen.

Checkliste für den Urlaub mit Pflegebedürftigen

  • eine gute Beratung ist Pflicht! Zum Beispiel von Ihrem Pflegedienst oder einem Pflegestützpunkt in der Nähe.
  • Checken Sie, ob der Urlaubsort und das Pflegehotel gute Pflege und Betreuung auch im Notfall leisten kann.
  • Gibt es einen An- & Abreiseservice vom Pflegehotel.
  • Klären Sie, ob Sie am Urlaubsort alle notwendigen Hilfsmittel (z.B. Leihweise) zur Verfügung haben.
  • Denken Sie an die rechtzeitige Beantragung der Leistungen der Pflegekassen und planen Sie deshalb langfristig.
  • Wählen Sie einen Urlaubsort nach Ihren Vorlieben, auch klimatisch. Alle sollen sich wohlfühlen.

 

Pflegehotels in Deutschland Liste

Eine gute und umfangreiche Liste für alle Pflegehotels in Deutschland haben wir leider nicht. Das hat auch was damit zu tun, dass der Begriff „Pflegehotel“ nicht geschützt ist und es daher Hotels mit unterschiedlichen Leistungen gibt.

Wir können in diesem Zusammen die Suche mit Runa Reisen empfehlen. Dieser Anbieter ist spezialisiert auf Rollstuhlurlaub, Pflegehotels und Betreutes Reisen.

 

 

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Wolfgang Spiecker
    13. April 2022 17:20

    Ich betreue meine demenskranke Frau Pflegestufe 5 rund um die Uhr.Um gemeinsam Urlaub zu machen suche ich ein Hotel wo meine Frau tagsüber betreut und gepflegt wird und ich zeit für mich habe. ich möchte meine Frau nicht so einfach abschieben.Abends und in der Nacht würde ich mich gerne wieder um Sie kümmern.Bitte senden Sie mir ein Angebot und Informationsmaterial Mit freundlichen Grüssen Wolfgang Spiecker

    Antworten
    • Das würde mich auch interessieren für mich und meine Mutter. Ich pflege sie seit Mai 2022 ohne einen Tag Pause und würde auch gerne solch einen kombinierten Urlaub mit Pflege in Anspruch nehmen. Danke für eine Empfehlung wo ich mich da hinwenden kann. Runa bietet leider nichts in der Nähe unseres Wohnortes an (Sachsen / Brandenburg/ Thüringen). Mfg

      Antworten
  • Elfriede Klein
    22. Februar 2024 21:00

    Ich betreue meinen Demenzkranken Mann. Pflegestufe 4.
    Möchte gemeinsamen Urlaub mit ihm verbringen, daher suche ich ein Hotel wo mein Mann über Tag Betreuung hat .Abends und Nacht möchte ich mich um ihn kümmern. Bitte senden sie mir Angebote und Info material von Pflegehotels
    in dem ich auch Anwendungen usw. bekommen kann
    Im voraus Herzlichen Dank Elfriede Klein

    Antworten

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