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Barrierefreies Umbauen


Barrierefreies Umbauen

Welchen Zuschuss gibt es?

Barrierefreies Umbauen kann sehr plötzlich zum Thema werden, wenn ein Lebenspartner oder Angehöriger pflegebedürftig wird und sich nicht weiterhin eigenständig im Haus oder in der Wohnung bewegen kann. Es muss schnell eine Lösung gefunden werden, um dem Betroffenen das Leben zu Hause wieder zu ermöglichen. Mit diesem Beitrag möchten wir Sie mit Informationen rund um das Thema des barrierefreien Wohnens versorgen und Ihnen mitteilen, wo Sie eventuelle Ansprüche geltend machen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist Barrierefreies Wohnen
  • Welche Kosten werden übernommen
  • Worauf muss ich bei der Beantragung achten
  • An wen wende ich mich

Was ist barrierefreies Umbauen / Wohnen?

Barrierefreies Umbauen Zuschuss – Welchen gibt es?

Sobald ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) vorliegt, gewährt die Pflegekasse für barrierefreies Wohnen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000€ um die Räumlichkeiten besser an den zu Pflegenden anzupassen.

Es werden folgende Kosten erstattet:

* Gebühren für Baugenehmigungen

* Kosten für die Beratung

* Material- und Rohstoffkosten

* Lohnentgelt (auch bei Arbeitsleistung von Freunden und Bekannten)

* Neubauten, die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beinhalten, wie z.B. eine ebene Dusche oder breitere Türen etc.

Außerdem gibt es weitere Förderungen durch die KfW Bank und die Bundesregierung. So fördert die KfW Bank im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen, die zu einem (teilweise) barrierefreien Wohnen führen. Zum einen ist dies die Förderung 455 („Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“) und zum anderen das Kreditprodukt 159 („Altersgerecht Umbauen – Kredit“). Durch den Investitionszuschuss 455 werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu dienen, in seiner Umgebung wohnen bleiben zu können. Der Kredit 155 hingegen, bietet günstige Rahmenbedingungen um den Umbau finanziell stemmen zu können. Gefördert werden:

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Überwindung von Treppen
  • Badumbau
  • Umgestaltung der Raumaufteilung
  • Mehrgenerationenwohnen
Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“
  • Barrierearme Umbaumaßnahmen
Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
  • Barrierearmer Umbau von Nicht-Wohnflächen zu Wohnflächen
Kauf von barrierearmen Wohnraum
  • Kauf einer barrierearmen Immobilie
Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz

Tipp: Zurzeit können bei der KfW keine Anträge für Zuschüsse zur Barriere-reduzierung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass voraussichtlich im Sommer, nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2018, wieder Bundesmittel zur Verfügung stehen. Sobald eine Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren. Auch in diesem Fall gilt: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. (Quelle: KfW-Bank)

 

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Worauf muss ich bei der Beantragung achten?

Es lässt sich sagen, dass es besser ist, den Zuschuss von der Pflegekasse im Vorhinein zu beantragen. Das heißt, dass Sie vor dem barrierefreien Umbau zur Verbesserung der häuslichen Pflege den „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ §40 Absatz 4 SGB XI bei Ihrer Pflegekasse einreichen und danach mit den Umbaumaßnahmen beginnen sollten. So können Sie eine große finanzielle Belastung verhin-dern. Beantragen Sie den Zuschuss erst nachdem Sie den Umbau gestartet haben, so müssen die Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ungewiss bleibt allerdings die Höhe des tatsächlichen Zuschusses.

Das Formular können Sie telefonisch oder online bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Maximal wird ein Zuschuss in Höhe von 4.000€ pro Pflegebedürftigem erstattet. Leben mehrere Personen in einer Hausgemeinschaft die einen Pflegegrad besitzen, so ist der maximale Zuschuss für barrierefreies Wohnen auf 16.000€ beschränkt.

Achten Sie bei der Einreichung des Kostenvoranschlages darauf, dass Sie keine Hilfsmittel mit aufführen. Hilfsmittel werden von der Krankenkasse und nicht von der Pflegekasse erstattet. Hilfsmittel könnten bei einem barrierefreien Badezimmer etwa ein Haltegriff in der Badewanne oder der Dusche sein. Ebenfalls stellt eine Toilettenerhöhung ein Hilfsmittel dar und sollte nicht mit aufgeführt werden. Wie Hilfsmittel beantragt werden, haben wir Ihnen in einem Leitfaden „Hilfsmittel beantragen“ zusammen gestellt.

Wenn Sie im Rahmen des barrierefreien Wohnens auch über einen Treppenlift nachdenken, so lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Treppenlifte.

An wen wende ich mich?

Die Pflegekasse bzw. die Krankenkasse wird Sie rund um Ihre Fragen informieren.

Zusammenfassend noch einmal die Vorteile des barrierefreien Wohnens:

  • Weiterhin Zuhause wohnen können
  • Eigenständigkeit
  • Weniger Stolperfallen
  • Mehr Komfort
  • Für alle Personen im Haushalt nutzbar