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Höheren Pflegegrad beantragen


Höheren Pflegegrad beantragen – Höherstufungsantrag richtig stellen

Haben Sie bereits einen anerkannten Pfegegrad beantragt oder erhalten? Sind Sie mit der Einstufung (mittlerweile) nicht mehr einzustanden oder haben Zweifel, ob der Übergaben von Pflegestufe zu Pflegegrad gepasst hat? Hat sich die Pflegesituation bzw. der Grad der Selbstständigkeit geändert? Dann kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob Sie einen höheren Pflegegrad beantragen können. Eine professionelle Pflegegrad Beratung kann Ihnen dabei helfen.

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Wann lohnt sich die Überprüfung auf einen höheren Pflegegrad?

Im Jahr 2017 wurden die ehemals bestehenden Pflegestufen in die aktuell fünf Pflegegrad geändert. Wer bereits eine anerkannte Pflegestufe hatte, wurde automatische in den entsprechenden Pflegegrad übergleitet. Die Herausforderung dabei: Bei der Beurteilung für Pflegestufen ging es vor allem um die Beurteilung der körperlichen Pflegebedürftigkeit. Im neuen Begutachtungsassessment (NBA) für Pflegegrade werden zusätzlich die mentalen Defizite (z.B. psychische Probleme bei Demenz) viel stärker mit berücksichtigt. Die Überleitung stand also vor gewissen Herausforderungen.

Der Gesetzgeber und die Kassen haben umfangreich getestet, welche Überleitung anhand der Pflegebedürftigkeit sinnvoll war. Daraus ergab sich, dass rund 60 Prozent eine exakte und gerechte Bewertung für den gerechten Pflegegrad erhalten haben. Die weiteren 40 Prozent wurden je zur Hälfte zu hoch oder zu niedrig eingestuft. Bei den Pflegebedürftigen, die einen zu hohen Pflegegrad erhalten haben, besteht glücklicherweise ein Bestandsschutz. Sie behalten den Pflegegrad, erhalten die jeweiligen Pflegeleistungen und müssen mit keiner Herabstufung rechnen. Die Betroffenen, die zu niedrig eingestuft wurden und dabei berechtigkte Zweifel haben, sollten selbst aktiv werden und einen höheren Pflegegrad beantragen oder einen Widerspruch zum Pflegegrad einlegen.

Eine Überprüfung für einen höheren Pflegegrad lohnt also insbesondere wenn sich die Pflegesituation etwas geändert hat und auch vor allem, wenn bereits eine leichte Demenz vorliegt. Denn im Rahmen der neuen Begutachtung zum Pflegegrad werden diese Fakten und weitere Fragen zur Selbstversorgung viel stärker beachtet. Die Folge kann sein, dass der Anspruch auf einen höheren Pflegegrad besteht.

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    Kein Risiko einer Herabstufung

    In der Vergangenheit kam es teilweise vor, dass das Ergebnis einer Überprüfung auf Höherstufung nicht ein höherer Pflegegrad war, sondern sogar die Herabstufung. Seit 2017 gibt es davor jedoch einen Bestandsschutz. Selbst wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass der aktuelle Pflegegrad angemessen oder sogar leicht zu hoch eingestuft ist, muss niemand mehr mit einer Herbatsufung rechnen.

    Sonderthema: Höheren Pflegegrad beantragen bei Kindern

    Ein Sonderthema ist die Beantragung eines höheren Pflegegrades bei Kindern. Gutachter des MDK bzw. Medicproof gehen bei pflegebedürftigen Kindern davon aus, dass sich die Pflegesituation im Laufe des Heranwachsens verbessert. Trotz Bestandsschutz ist hier das Risiko von unterschiedlichen Einschätzung bei regelmäßigen Begutachtungen höher. Es empfiehlt sich daher sich vorher professionell beraten zu lassen.

    Fazit – Chancen erkennen und Risiko einschätzen

    Einen höheren Pflegegrad beantragen und damit mehr Pflegeleistungen – und mehr Geld – zu erhalten kann sinnvoll sein. Besonders seit dem Übergang von Pflegestufen zu den neuen Pflegegrade wird der Grad der Selbstständigkeit bzw. die Pflegebedürftig etwas neu beurteilt. Risiken sollten aber möglichst im Vorfeld fachlich geklärt werden.

    Unser Tipp: Holen Sie sich Hilfe von Experten. Die Ablehnungquote für eine Höherstufung lag in der Vergangenheit bei rund 60 Prozent. Bei einer neutralen und persönlichen Begutachtung im häuslichen Umfeld kann relavtiv genau geklärt werden, ob die Aussicht auf einen höhren Pflegegrad positiv ist. Lassen Sie sich dabei nur von erfahrenen Pflegesachverständigen helfen!