Inkontinenzmaterial auf Rezept

Kombinationspflege

Auf den Punkt

Wie bekomme ich Inkontinenzmaterial auf Rezept?

Bei mindestens mittelschwerer Inkontinenz verordnet der Arzt Inkontinenzmaterial; die Krankenkasse zahlt dann eine monatliche Pauschale für Vorlagen, Pants oder Windeln. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 %, höchstens 10 € pro Monat.

Inkontinenzmaterial ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erfahren Sie, wann die Kasse zahlt, wie hoch die Zuzahlung ist und worin der Unterschied zur kostenlosen Pflegebox besteht.

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei ärztlich verordneter Inkontinenz übernimmt die Krankenkasse eine monatliche Pauschale für aufsaugende Hilfsmittel. Über einen Vertragspartner (Sanitätshaus oder Lieferdienst) erhalten Sie das passende Material regelmäßig nach Hause geliefert.

Voraussetzungen

  • eine ärztliche Verordnung (Haus- oder Facharzt)
  • eine mindestens mittelschwere Inkontinenz
  • das Material dient der Teilhabe oder der Vermeidung von Folgeschäden

Was kostet es?

Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten, maximal 10 € pro Monat. Reicht die Standardversorgung nicht aus, können Sie gegen Aufzahlung höherwertiges Material wählen.

Unterschied zur kostenlosen Pflegebox

Inkontinenzmaterial auf Rezept ist nicht dasselbe wie die kostenlose Pflegebox. Die Pflegebox umfasst Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI (etwa Handschuhe und Desinfektion) im Wert von bis zu 42 € pro Monat und steht jedem mit Pflegegrad zu – unabhängig vom Inkontinenz-Rezept.

Kostenlose Pflegebox (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) Bis zu 42 € pro Monat ab Pflegegrad 1 – so erhalten Sie die kostenlose Box. Zur Pflegebox

Häufige Fragen zu Inkontinenzmaterial

Wie hoch ist die Zuzahlung für Inkontinenzmaterial?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, höchstens 10 € pro Monat. Zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen nichts.
Ist Inkontinenzmaterial dasselbe wie die kostenlose Pflegebox?
Nein. Inkontinenzmaterial wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Die kostenlose Pflegebox (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI) steht jedem mit Pflegegrad zu und umfasst andere Produkte wie Handschuhe und Desinfektion.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46