Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: kostenlose Pflegebox
Aktualisiert: 12.05.2025
Lesezeit:
1–2 Minuten
Auf den Punkt
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte für die häusliche Pflege – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die Pflegekasse übernimmt sie nach § 40 SGB XI mit bis zu 42 € pro Monat, kostenlos ab Pflegegrad 1. Viele Anbieter liefern sie als monatliche Pflegebox nach Hause.
Wer zu Hause pflegt, hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die sogenannte Pflegebox. Hier erfahren Sie, was enthalten ist, wer Anspruch hat und wie Sie die Box beantragen.
Was ist enthalten?
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen
Mundschutz und Schutzschürzen
Wer hat Anspruch?
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlich gepflegt wird. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat – für Sie kostenlos.
So bekommen Sie die Pflegebox
Sie stellen einen einmaligen Antrag bei der Pflegekasse. Spezialisierte Anbieter übernehmen den Antrag, die monatliche Lieferung und die Abrechnung mit der Pflegekasse – Sie wählen nur die gewünschten Produkte aus.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Ab welchem Pflegegrad gibt es die kostenlose Pflegebox?
Bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt.
Wie hoch ist der Anspruch?
Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit bis zu 42 € pro Monat nach § 40 SGB XI. Für Sie ist die Box kostenlos.
Ist das dasselbe wie Inkontinenzmaterial auf Rezept?
Nein. Inkontinenzmaterial wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Die Pflegebox umfasst andere Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Desinfektion und kommt von der Pflegekasse.
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