Urlaub für pflegende Angehörige
In den letzten Jahren ist die Zahl derer, die im eigenen Zuhause von Angehörigen gepflegt werden, kontinuierlich gestiegen. Die Sicherheit und Vertrautheit, die das private Zuhause bietet, kann nur schwer von stationären Pflegeeinrichtungen erreicht werden. Die Unterbringung und Pflege in einer stationären Einrichtung ist zudem mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Deswegen nehmen zunehmend pflegende Angehörige, also Familienmitglieder, Freunde und Bekannte die Verantwortung und die anspruchsvollen Tätigkeiten der Betreuung auf sich.
Doch jeder braucht ab und an eine Pause und alle paar Monate auch eine etwas längere Auszeit. Die Pflege der Eltern, Geschwister, Großeltern, etc. ist eine große Aufgabe, die viel Energie, Organisationstalent und Hingabe erfordert. Nicht selten muss der Alltag vollkommen umstrukturiert werden, hinzu kommt die Verabreichung von Medikamenten, regelmäßige Arztbesuche, usw. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte über den Urlaub für pflegende Angehörige, zum Beispiel wie er beantragt wird, wie es mit Kuren aussieht und welche Kosten gegebenenfalls übernommen werden.
Kuraufenthalte und Rehabilitation für pflegende Angehörige
Im Rahmen der Entlastung von der dauerhaften Pflege eines Familienmitglieds bieten Krankenkassen und die jeweilige Rentenversicherung Kuren und Rehas an, um Erschöpfung und körperlicher Überbelastung entgegenzuwirken.
Hier wird unterschieden zwischen der Rehabilitation (Linderung bereits vorhandener körperlicher Einschränkungen) und Kur (vorbeugende Maßnahmen, damit es erst gar nicht zu Überlastungen kommt). Die folgenden Voraussetzungen dafür müssen jedoch erfüllt werden, da diese Maßnahmen nicht mit einem regulären Urlaub gleichzusetzen sind und medizinisch begründet werden müssen.
- Es liegt eine medizinische Notwendigkeit für die Reha oder die Kur vor (Bandscheibenvorfall, Arthrose, massive Rückenbeschwerden, …)
- Ein Kur- oder Reha-Aufenthalt kann Besserung und Linderung verschaffe, hat also eine positive Prognose
- Das Ziel der Maßnahmen, nämlich eine dauerhafte Verbesserung des Gesundheitszustandes, kann in einer realistischen Zeit erreicht werden (Durchschnittsdauer: 3 Wochen)
Damit die Kosten für den Aufenthalt von einem staatlichen Träger übernommen werden, muss folgendermaßen vorgegangen werden:
- Konsultation des Hausarztes
Ihr Hausarzt untersucht Sie und gibt den Bedarf für eine Kur oder eine Reha an auf einem medizinischen Zeugnis an. Dieses Zeugnis ist als Beweis der Notwendigkeit für den Träger gedacht. - Ausfüllen des Formulars
Nun muss der zugehörige Antrag ausgefüllt und mit dem Attest eingereicht werden. Empfänger ist hier meistens die Krankenkasse, das Formular kann über die Webseite der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen zum jeweiligen Kur- oder Reha-Aufenthalt bietet ebenfalls Ihre Krankenkasse per Flyer oder Telefon-Hotline an. - Examinierung des Antrags der oder des Pflegenden
Der Antrag sowie die ärztliche Bestätigung werden durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Dann erfolgt eine Bewilligung oder eine Ablehnung innerhalb der nächsten 5 Wochen, bei einer vorläufigen Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Nützliche Alltagshilfen
- Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat
- Zuschuss zum Hausnotruf bis zu 23 Euro pro Monat
- Gratis Pflegegrad-Beratung für einen Widerspruch oder Höherstufung des Pflegegrades
- Kostenlose Online Pflegekurse zu den wichtigsten Pflegethemen
- Kostenfreie Treppenlift Beratung um 4000 Euro Zuschuss zu erhalten
Erholungsurlaub für pflegende Angehörige
Auch wenn keine medizinische Notwendigkeit für eine Kur oder eine Reha vorliegt, können Familienmitglieder in der Pflege Hilfe von einem staatlichen Träger beantragen. Diese nennt sich dann „Zuschuss für die Verhinderungspflege/ Ersatzpflege“ und ist eine Leistung der Krankenkasse. Damit wird eine Ersatz-Pflegekraft finanziert, die während des Urlaubs eines Angehörigen den oder die Pflegebedürftige weiter betreut. Diese Verhinderungspflege wird für maximal 6 Wochen bzw. 42 Tage pro Jahr bewilligt (frei einteilbar).
Die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung des Erholungsurlaubs für einen pflegenden Angehörigen durch die Krankenkasse sind:
- Die pflegebedürftige Person wurde bereits ein halbes Jahr vor dem Antritt des Urlaubs zuhause gepflegt (Langzeitpflege)
- Es muss mindestens die Pflegestufe II vorliegen, damit die Verhinderungspflege bezahlt wird. Die Pflegestufe wird vom MDK in regelmäßigen Abständen neu bewertet
- Den vollen Satz in Höhe von 1.600,- € gibt es nur, wenn die Pflege von Nicht-Verwandten übernommen wird. Das sind Personen, die weder mit den pflegenden Angehörigen noch mit der zu betreuenden Person verwandt sind und auch nicht im selben Haushalt wohnen, z. B. Enkel, Schwager, Neffen und Nichten zweiten Grades, Schwiegerkinder, etc. Ist das nicht der Fall, wird der Zuschuss gekürzt. Die genaue Höhe richtet sich dann nach dem Pflegerad und der Dauer der Ersatzpflege (Höchstsatz: 1.350,- € bei Stufe VI und der maximalen Dauer von 6 Wochen).
Fazit
Sowohl während des Erholungsurlaubs als auch während einer Kur oder Reha wird das Pflegegeld weitergezahlt, im Falle des Erholungsurlaubs allerdings nur zur Hälfte. Die bewilligten Pflegesachleistungen (Apparate, Windeln, etc.) bleiben vollständig erhalten.
Die Ersatzpflege muss nicht wochen- oder tageweise in Anspruch genommen werden, das geht auch stundenweise. So können Sie Sport, Freizeit und ausgleichende Beschäftigungen trotzdem weiter wahrnehmen und so ein Gegengewicht zur anstrengenden Pflege bilden. Wenn allerdings ein mehrwöchiger Urlaub als Auszeit von der Pflege geplant ist, sollten Sie ihn rechtzeitig beantragen und einige Wochen als zeitlichen Puffer einplanen. Dann können Sie sich unbeschwert, ohne Hast und mit ruhigem Gewissen auf die Ferien freuen, da eine kompetente Ersatzpflege gesichert ist.
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