Krankenfahrten erstatten lassen: Wann die Kasse zahlt

Tagespflege und Nachtpflege

Auf den Punkt

Wann zahlt die Krankenkasse Krankenfahrten?

Fahrten zur stationären Behandlung übernimmt die Krankenkasse immer. Fahrten zur ambulanten Behandlung nur mit vorheriger Genehmigung – etwa bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie oder bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung (Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 3 bis 5). Sie zahlen 10 % Zuzahlung, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Fahrt.

Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus können teuer werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Hier erfahren Sie, wann das gilt und wie Sie die Erstattung erhalten.

Welche Fahrten werden übernommen?

  • Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung werden ohne Vorab-Genehmigung übernommen.
  • Ambulante Behandlung: nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse und bei zwingender medizinischer Notwendigkeit.

Wann zahlt die Kasse ambulante Fahrten?

Typische Fälle sind eine hochfrequente Behandlung wie Dialyse oder onkologische Chemo- und Strahlentherapie sowie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung – etwa mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H oder ab Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung.

So erhalten Sie die Erstattung

  1. Der Arzt stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) aus.
  2. Bei ambulanten Fahrten die Genehmigung der Kasse vor Fahrtantritt einholen.
  3. Belege einreichen; die Kasse erstattet abzüglich der Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 € je Fahrt).

Häufige Fragen zu Krankenfahrten

Brauche ich für jede Krankenfahrt eine Genehmigung?
Fahrten zur stationären Behandlung sind genehmigungsfrei. Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen vor Fahrtantritt von der Krankenkasse genehmigt werden.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Pro Fahrt zahlen Sie 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 €. Zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen nichts.

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