Auf den Punkt
Wann zahlt die Krankenkasse Krankenfahrten?
Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus können teuer werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Hier erfahren Sie, wann das gilt und wie Sie die Erstattung erhalten.
Welche Fahrten werden übernommen?
- Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung werden ohne Vorab-Genehmigung übernommen.
- Ambulante Behandlung: nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse und bei zwingender medizinischer Notwendigkeit.
Wann zahlt die Kasse ambulante Fahrten?
Typische Fälle sind eine hochfrequente Behandlung wie Dialyse oder onkologische Chemo- und Strahlentherapie sowie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung – etwa mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H oder ab Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung.
So erhalten Sie die Erstattung
- Der Arzt stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) aus.
- Bei ambulanten Fahrten die Genehmigung der Kasse vor Fahrtantritt einholen.
- Belege einreichen; die Kasse erstattet abzüglich der Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 € je Fahrt).
