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Pflegekosten – Wer zahlt die Rechnung?

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von Yannick Kupferschmidt, Gründer von derPflegefuchs.de
Pflegekosten - Wer zahlt die Rechnung

Pflegekosten -Wer zahlt die Rechnung?

Die Pflege von Angehörigen und Versorgung im Alter kann zu einer finanziellen Belastung werden. Es hängt insbesondere davon ab, ob zu Hause oder in einem Seniorenheim gepflegt wird und welcher Pflegegrad vorliegt. Wir erklären Ihnen, wer in der Regel die Pflegekosten zahlt.

Was kostet die Pflege?

(Gute) Pflege ist teuer – stimmt das? Ein Platz in einem Seniorenheim in Deutschland kann zwischen 2.000 und 4.000 Euro monatlich kosten. Es beinhaltet die Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und pflegerische Versorgung. Für Seniorenresidenzen mit mehr Luxus entstehen noch höhere Kosten.

Bei der Pflege zu Hause muss im Bedarfsfall ein ambulanter Pflegedienst unterstützen. Dieser Pflegedienst erhält auch monatliche Beträge für die Betreuung und pflegerische Versorgung. Je nach Pflegesituation ist der Aufwand unterschiedlich.

Die Kosten für ein Pflegeheim oder den ambulanten Pflegedienst werden teilweise von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad kann man zwischen 125 Euro und 2005 Euro jeden Monat erhalten. Der Rest muss aus eigenen Mitteln finanziert werden. Auch indirekte Kosten, wie z.B. das geringere Gehalt durch Verkürzungen der Arbeitszeiten können die Pflege von Angehörigen finanziell beeinflussen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind klar geregelt. Hier wird je nach Pflegegrad (PG 1 bis 5) und nach Art der Leistungen unterschieden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Was sind Pflegeleistungen? Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationspflege

Geldleistungen

Unter Geldleistungen versteht man das sogenannte Pflegegeld. Die Überweisung des Pflegegeldes erfolgt durch die Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen, der über die finanziellen Mittel grundsätzlich frei verfügen kann. In den meisten Angelegenheiten wird das Pflegegeld als Anerkennung der Mühe oder Aufwandsentschädigung an die pflegende Person weitergegeben.

Sachleistungen (ambulant und stationär)

Mit Sachleistungen sind speziell Pflegesachleistungen gemeint, die entweder ambulant (zu Hause) oder stationär (in einer Senioreneinrichtung) durch Fachpersonal geleistet werden. Die Gelder für die Pflegesachleistungen werden von der Pflegekasse direkt an das Heim oder den ambulanten Pflegedienst ausgezahlt. Sie verwenden diese Gelder dann für die Erbringung der Pflegeleistungen und finanzieren damit die Ausgaben. Bei Pflegesachleistungen unterscheidet man vor allem in die sogenannte Grundpflege und Behandlungspflege. Die hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuungsleistungen können auch durch Pflegesachleistungen abgedeckt werden.

Kombinationsleistung

Auch eine Kombinationslösung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Hierbei findet eine prozentuale Verteilung statt. Wenn zum Beispiel nur 60 Prozent der zustehenden Leistungen in Pflegesachleistungen erbracht werden, kann der Rest in Pflegegeld aufgeteilt werden. Lassen Sie sich jeweils konkret von der Pflegekasse beraten.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung und entspricht in allen Pflegegraden 1 bis 5 je 125 Euro pro Monat. Der Entlastungsbetrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Tipp: Nicht genutze Entlastungsbeträge in einem Kalenderjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse beantragt werden.

Pflegekosten – Wer übernimmt was?

Pflegekosten Grundsatz 1: Rente, Vermögen, Pflegeleistungen, Versicherung

Wer zahlt die Pflegekosten? Im ersten Schritt geht es an „die eigene Tasche“ des Pflegebedürftigen. Die Leistungen für die Pflege müssen vom Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen getragen werden. Wenn diese Unterstützung nicht ausreicht, geht es an die Rente und das Vermögen des Pflegebedürftigen. Ist eine Pflegezusatzversicherung vorhanden? Dann können im Pflegefall auch diese Gelder genutzt werden.

Tipp: Wissen Sie, wie viel Rente Sie später erhalten werden? Nutzen Sie den Online-Rechner für die Ermittlung des Rentenbetrages am Ende dieses Beitrages.

Pflegekosten Grundsatz 2: Unterstützung durch das Sozialamt

Die Leistungen der Pflegeversicherungen decken in der Regel nicht alle Pflegekosten ab. Wenn die Rente, da Vermögen und z.B. eine Zusatzversicherung zur Bezahlung der restlichen Pflegekosten nicht ausreichen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. Bei diesem Antrag wird geprüft, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen nicht zur Finanzierung der Pflegekosten ausreicht. Bei dem Vermögen gibt es eine Schongrenze von rund 5.000 Euro. Im Zuge des Antrags müssen sämtliche Einkommensquellen und Vermögenswerte wie Sparbücher, Versicherungen usw. offengelegt werden.

Nach der Genehmigung des Antrags übernimmt das Sozialamt erstmal die Pflegekosten und je nach Situation die Kosten für die Pflegeinrichtung. Im zweiten Schritt kann es sein, dass sich das Amt die Pflegekosten von den Kindern des Pflegebedürftigen wiedergeholt. Es kann sein, dass dann auch die Angehörigen und Kinder alle Einkommensquellen und Vermögenswerte offenlegen müssen.

Pflegekosten Grundsatz 3: Elternunterhalt

Es ist gesetzlich geregelt, dass Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die pflegebedürftigen Eltern einen Unterhalt zu leisten haben. Kinder müssen als im Bedarfsfall die finanzielle „Lücke“ schließen. Die Unterhaltssumme berechnet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Grundsätzlich wird Elternunterhalt nur fällig, wenn das Nettoeinkommen bei Alleinstehenden über 1.800 Euro und bei verheirateten Personen über 3.240 Euro liegt.

Berechnung des Elternunterhalts: Die Hälfte des Nettokommens, welches über 1.800 Euro bzw. 3.240 Euro liegt.

Beispiel: Ihr Nettoeinkommen beträgt 2.200 Euro und Sie sind Alleinstehend. Dann berechnet sich der Elternunterhalt -> 2.200 Euro – 1.800 Euro = 400 Euro. Davon die Hälfte sind 200 Euro. Der Elternunterhalt beträgt in diesem Beispiel 200 Euro monatlich.

Auch das Vermögen kann mit beansprucht werden. Es gibt aber bei beim Vermögen Grenzen bzw. ein sogenanntes Schonvermögen der Kinder, welches im Einzelfall geprüft wird.

Private Pflegevorsorge

Eine Pflegevorsorge kann im Falle einer Pflegebedürftigkeit sinnvoll sein. Sie kann für eine zusätzliche finanzielle Absicherung sorgen und im Pflegefall unterstützen. Wenn Sie Interesse an einem Vergleich haben, können Sie diesen Link nutzen:

Pflegekosten sparen?

Wussten Sie, dass Sie bei einem anerkannten Pflegegrad und der Pflege zu Hause einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel und einen gratis Hausnotruf haben können? Diese beiden Angebote können für eine kleine Ersparnis der Pflegekosten sorgen und sind vor allem eine sinnvolle Untertsützung im Pflegealltag.

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

21 Antworten

  1. In welchem Zeitraum müssen eingereichte Rechnungen über Tagespflege Betreuung nach §43b von der Pflegeversicherung erstattet werden?
    Mit freundlichen Grüßen Karl Weber

  2. Die Informationen, die Sie hier zum Thema Pflegekosten mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag über die Pflegekosten beim Pflegedienst. Interessant, dass man auch Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von der Pflegekasse hat. Meine Oma benötigt bald Pflege und daher informieren wir uns gerade umfassend.

  4. Ich finde, dass es schon sehr teuer ist, Senioren pflegen zu lassen. Wir möchten einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, da wir ca. 3.000 Euro für einen Pflegeheimplatz nicht über haben. Auch, wenn die Pflegekosten teilweise erstattet werden.

  5. Danke für diesen Beitrag zum Thema Pflegekosten. Wir suchen gerade nach einem Pflegedienst für meine Oma. Die Tabelle hier auf der Seite bietet einen guten Überblick, danke dafür! Weitere Informationen habe ich auch hier gefunden:

  6. Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema Pflegedienst für Senioren interessiert.

  7. Es kann viele Kosten bei der Pflege aufkommen. Wir sind gerade dabei, die Pflege meiner Oma zu organisieren und wir informieren uns mehr über die Optionen. Das ist ein guter Tipp, die Rente auch für die Pflegekosten zu nutzen. Ich glaube, wir haben einen guten Ambulanter Pflegedienst für meine Oma gefunden.

  8. Wer kommt für die Investitionskosten im Pflegeheim auf ? Kann man die Kosten steuerlich geltend machen ? Oder beteiligt sich das Sozialamt, bei entsprechenden Einkommen, daran ?
    Danke

    1. Hallo Klaus Lehmann, Sie meinen mit Investitionkosten wahrscheinlich den Zuzahlungsbetrag? Ja, bei entsprechend geringem Einkommen, beteilt sich auch das Sozialamt an den Kosten für die stationäre Unterbringung.

  9. Das ist doch ein schweres Thema. Ich hoffe, dass alle das Geld, das sie brauchen zur Seniorenpflege, haben. Danke für diese Anleitung!

  10. Vielen Dank für den interessanten Beitrag über die Kosten des Pflegedienstes. Es fällt aus, dass der Entlastungsbetrag bei ambulante Krankenpflege bei jedem Pflegegrad gleich bleibt. Ich frage mich warum.

    1. Das liegt wohl daran, dass per Definition der Entlastungsbetrag „lediglich“ eine Hilfe für den Alltag bei der Pflege zu Hause ist, unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Abhängig vom Pflegegrad ist die Höhe der Pflegegeldes bzw. die Pflegeleistungen unterschiedlich.

      Viele Grüße an den Pflegedienst Linsmeier 🙂

      DerPflegefuchs.de

  11. Meine Familie denkt über einen Pflegedienst für die Oma nach, aber ich möchte mich besser darüber informieren. Ich wusste nicht, dass die Preise von Pflegedienst so unterschiedlich sein können. Vielleicht wäre es eine gute Idee Pflegeversicherung zu erwägen.

  12. Danke, dass Sie das Thema Elternunterhalt ansprechen. Ich arbeite als Pflegefachkraft in Berlin und mir ist es schon oft vorgekommen, dass mir Patienten sagen, wie unangenehm es ihnen ist, dass ihre Kinder für sie aufkommen müssen. Die gegenseitige Solidarität finde ich in den meisten Fällen richtig, aber es gibt Ausnahmen, z. B. wenn der Kontakt abgebrochen ist.

    1. Hallo und vielen Dank für den Kommentar.

      Es wird sicher nicht oft über das Thema Elternunterhalt gesprochen. Wenn es an das Portemonnaie geht, wird es oft kompliziert. Aber es gehört dazu …

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

  13. Ich erhalte heute als Selbstzahler Pflegerechnungen von meinem Pflegeinstitut
    Rechn. v. 16.04.2019 für die Zeit vom 01.04..2019 bis 30.04.2019
    eingegangen heute am Freitag, den 24.05.2019,
    abgebucht wird am 31.05.2019.
    Zur Erstattung kann ich erst ab 27.05.2019 beantragen. Ist die Zahlungsfrist von tasächlich
    5 Tagen nicht zu kurz?

    1. Hallo Hans,

      vielen Dank für deine Nachricht. Grundsätzlich: wir können und dürfen keine rechtlichliche Beratung geben.

      Persönliche Meinung: Eine Abrechnung für den April, die dann am 24. Mai eingeht und am 31. Mai abgebucht wird halte ich nicht für unüblich.

      Beste Grüße
      DerPflegefuchs.de

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