Bei einer (plötzlichen) Pflegesituation müssen einige Dinge kurzfristig organisiert werden. Wie schafft man sich Zeit? Wie wird die Pflege finanziert?? Wo erhalte ich eine individuelle Beratung? Wie wird die rechtliche Vorsorge geregelt? Antworten auf diese wichtigen Fragen finden Sie hier:
Zeit schaffen
Die gute Nachricht: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine Auszeit im Job. Geld bekommen Sie trotzdem. Einen Anspruch auf 10 Tage bis zu 2 Jahre haben Arbeitnehmer*innen, Beamte, Richter*innen und Soldaten*innen ab einer bestimmten Betriebsgröße. In dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz sowie das Recht auf eine Rückkehr auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Darüber hinaus gibt es je nach Auszeit-Variante eine Lohnfortzahlung oder eine Ersatzleistung.
Für die akute Organisation der Pflege bietet sich zunächst die kurzfristige Arbeitsverhinderung an: 10 freie Arbeitstage. Diese Möglichkeit kann von heute auf morgen genutzt werden. Es genügt eine ein einfacher Antrag (Download) oder Information an den Chef. Die Voraussetzung ist eine kurzfristig zu organisierende Pflegesituation und ggf. eine ärztliche Bescheinigung zur voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen. Einige Unternehmen zahlen in dieser Zeit (je nach Betriebsvereinbarung) das normale Gehalt weiter. Ansonsten erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung) von der Pflegekasse in dem Sie einen Antrag stellen. In der Regel sind dies 90% des ausgefallenen Nettogehalts.
Sie können die kurzfristige Arbeitsverhinderung beispielsweise auch zwischen Ihrem Partner, den Geschwistern oder Kindern aufteilen. Allerdings sind die 10 Arbeitstage auf eine pflegebedürftige Person beschränkt. Informationen zu weiteren Möglichkeiten sich Zeit zu schaffen erhalten sie in der Rubrik: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Geld erhalten
Damit die Pflegekasse Geld zahlt, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben. Eine genaue Anleitung, wie der Pflegegrad beantrag wird finden Sie in unserem PflegeBlog-Beitrag (hier – Link folgt). Das Geld kann dann für verschiedene Angebote, z.B. für die Betreuung in einem Heim, oder für die Pflege zu hause genutzt werden.
Hintergrund: Die finanziellen Zuschüssen gibt es von der Pflegekasse. Insgesamt gibt es vier Haupttöpfe und zehn Nebentöpfe, deren Gelder je nach Pflegesituation teilweise kombiniert werden können. Diese Kombination hängt von der Art der Pflege, vom Pflegegrad, von der Wohnform und weiteren Faktoren ab. Grundsätzlich werden die stationäre Pflege (Außer-Haus-Pflege) und die ambulante Pflege (Zu-Hause) unterschieden. In der ambulanten Pflege wird unterschieden, ob ein Angehöriger oder ein Pflegedienst die Pflege übernimmt. Für die Pflege durch die stationäre Pflege oder durch einen Pflegedienst erhalten Sie monatliche Rechnungen bzw. lassen die Gelder direkt von der Pflegekasse überweisen. Die ambulanten Pflegegelder können auch miteinander kombiniert werden, wenn z.B. ein Pflegedienst zweimal pro Woche kommt und die restlichen Tage ein Angehöriger die Pflege übernimmt. Sie können zusätzlich einen Entlastungsbetrag für niedrigschwellige Leistungen erhalten, z.B. für Ehrenamtliche Hilfsdienste und Aktionsnachmittage bei Wohlfahrtsverbänden.
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung finden Sie hier!
Individuelle Beratung
Eine individuelle Beratung zur Pflegesituation ist sehr wichtig. Es gibt unterschiedliche Wege sich beraten zu lassen. Gibt es im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis Menschen, mit denen Sie reden können? Nutzen Sie diese Chance. Im Internet, wie z.B. auf unserem Infoportal DerPflegefuchs.de, findet man ebenfalls wichtige Informationen zum Thema Pflege von Angehörigen. Trotzdem raten wir dringend dazu örtliche, kostenfreie Fachberatungen aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Sie haben beispielsweise einen gesetzlichen Anspruch auf eine neutrale Beratung. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten haben Sie:
- Neben der Beratung durch die Pflegekassen, sind die Pflegestützpunkte der Länder anzumerken. Hier werden Sie kostenlos und individuell beraten und erhalten Hilfsangebote in Ihrer Region und Informationen zu Leistungen der Pflegekassen.
- Eine weitere Möglichkeit sind die Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, z.B. vom DRK, den AWO-Vereinen, den Johannitern, der Caritas.
- Nach einem Unfall oder einer Krankheit, können Sie sich direkt beim Sozialdienst im Krankenhaus beraten lassen. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, eine gute Entlassung zu organisieren.
- In vielen Regionen gibt es darüber hinaus sogenannte Pflegebegleiter. Diese Ehrenamtlichen haben in der Regel eine spezielle Fortbildung und helfen Angehörigen ebenfalls bei der Organisation der Pflege. Zudem stehen Pflegebegleiter auch noch nach längerer Zeit der Pflege den Angehörigen zur Seite und organisieren Auszeiten oder vermitteln bei Bedarf Gruppenangebote.
Rechtliche Vorsorge
Spätestens im Falle einer Pflegebedürftigkeit sollten die Themen der rechtlichen Vorsorge sowie die wichtigsten Verfügungen geklärt werden. Wenn ein Bedürftiger nicht mehr selbst in der Lage ist die Hilfe zu organisieren, benötigen Angehörige eine offizielle Erlaubnis in Form von Vollmachten oder Verfügungen. Damit die eigenen Wünsche und Vorstellungen bedacht werden, sollte sich bereits im vorsorglich um diese Dokumente gekümmert werden.
In der Vorsorgevollmacht werden an vertrauenswürdige Menschen die finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten geregelt. Sie ist eine die umfassendste Vollmacht. Es können auch Einzelvollmachten für unterschiedliche Lebensbereiche ausgestellt werden, z.B. für Wohnangelegenheiten und medizinische Versorgung, ausgestellt werden.
Eine Betreuungsverfügung ist eine Art abgespeckte Vorsorgevollmacht. Hier wird festgelegt, welche Person*en als Betreuer*in eingesetzt werden sollen, falls keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können, wie z.B. bei einer Demenz und Wünsche nicht mehr klar geäußert werden können. In dieser Verfügung können Kriterien zur künftigen Betreuung festgelegt werden und auch Personen ausgeschlossen werden. Die Betreuungsverfügung wird erst gültig, wenn ein Richter festlegt, dass es tatsächlich einen Bedarf gibt. Hierfür sind ein medizinisches und soziales Gutachten nötig. Der Betreuer steht anschließend unter der Kontrolle des Gerichtes.
In der Patientenverfügung werden persönliche Wünsche zu Behandlungen und Pflege geregelt. Diese Verfügung tritt in Kraft, wenn medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen, aber der Verfasser keine Äußerungen mehr tätigen kann. Die Wünsche sind für Betreuer und Ärzte bindend. Die Vorstellungen und Überzeugungen sollten daher möglichst klar und eindeutig formuliert sein. Bekannt sind Patientenverfügung z.B. aus Situationen des Komas und bei Demenz.