Finanzielle Unterstützung in der Pflege

finanzielle Unterstützung Pflege von Angehörigen

Auf den Punkt

Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei Pflegebedürftigkeit?

Bei Pflegebedürftigkeit gibt es viele finanzielle Hilfen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Pflegekasse, den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumbau sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Reicht das nicht, helfen die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, Wohngeld und steuerliche Entlastungen.

Pflege kostet Geld – aber niemand muss sie allein stemmen. Dieser Überblick zeigt alle wichtigen finanziellen Hilfen, von der Pflegekasse bis zu Sozialleistungen und Steuervorteilen.

Leistungen der Pflegekasse

Die erste und wichtigste Quelle ist die Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 2 zahlt sie Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige:

Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €
  • Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Hinzu kommen Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 Euro) sowie ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau.

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialleistungen

Decken Pflegekasse, Rente und Vermögen die Kosten nicht, springen weitere Leistungen ein:

  • Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
  • Grundsicherung im Alter bei geringer Rente
  • Wohngeld als Zuschuss zur Miete

Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro für die Pflege ihrer Eltern aufkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Steuerliche Entlastungen

Auch das Finanzamt entlastet Pflegebedürftige und Pflegende:

  • der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige (je nach Pflegegrad)
  • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
  • der Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Pflegedienst, Haushaltshilfe)
  • der Behinderten-Pauschbetrag
Alle Pflegeleistungen im Überblick Jede Geldleistung der Pflegekasse einzeln erklärt. Zur Übersicht

Häufige Fragen

Was zahlt das Sozialamt bei Pflege?
Über die „Hilfe zur Pflege“ übernimmt das Sozialamt Pflegekosten, die nicht durch Pflegekasse, Einkommen und Vermögen gedeckt sind.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro pro Kind – seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020.
Welche Steuervorteile gibt es für Pflege?
Unter anderem den Pflege-Pauschbetrag, den Abzug außergewöhnlicher Belastungen und haushaltsnaher Dienstleistungen sowie den Behinderten-Pauschbetrag.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46