Auf den Punkt
Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei Pflegebedürftigkeit?
Pflege kostet Geld – aber niemand muss sie allein stemmen. Dieser Überblick zeigt alle wichtigen finanziellen Hilfen, von der Pflegekasse bis zu Sozialleistungen und Steuervorteilen.
Leistungen der Pflegekasse
Die erste und wichtigste Quelle ist die Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 2 zahlt sie Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Hinzu kommen Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 Euro) sowie ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau.
Wenn das Geld nicht reicht: Sozialleistungen
Decken Pflegekasse, Rente und Vermögen die Kosten nicht, springen weitere Leistungen ein:
- Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
- Grundsicherung im Alter bei geringer Rente
- Wohngeld als Zuschuss zur Miete
Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro für die Pflege ihrer Eltern aufkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Steuerliche Entlastungen
Auch das Finanzamt entlastet Pflegebedürftige und Pflegende:
- der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige (je nach Pflegegrad)
- Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
- der Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Pflegedienst, Haushaltshilfe)
- der Behinderten-Pauschbetrag
