Medizinische Fußpflege auf Rezept

Medizinische Fußpflege

Bei der Fußpflege werden zwei Bereiche unterschieden: kosmetische Fußpflege und medizinische Fußpflege. Bei der kosmetischen Fußpflege geht es rein um pflegerische und „dekorative“ Maßnahmen an einem gesunden Fuß.

Definition medizinische Fußpflege (Podologie)

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, ist die medizinische Fußpflege (Podologie) die vorsorgende, therapeutische und rehabilitative Ausübung von Maßnahmen an einem geschädigten Fuß oder einem gesunden Fuß, dem eine Schädigung droht. Podologen*innen führen also eigenständig pflegerische und medizinische Maßnahmen am Fuß durch.

Der Fachbegriff Podologie leitet sich dabei vom griechischen Wort für „Fuß“ ab und bezeichnet eine nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Medizinische Fußpflege auf Rezept

Da es sich bei der medizinischen Fußpflege um eine nichtärztliche Heilkunde handelt, werden die Kosten dafür in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Wer an Diabestes leidet kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Fußpflege auf Rezept erhalten. Die Kosten dafür können dann ganz oder teilweise von der Krankenkasse erstattet werden.

Es erkranken immer mehr Personen an der Stoffwechselstörung Diabetes. Eine Folgeerkrankung von Diabetes ist das diabetische Fußsyndrom. Im schlimmsten Fall kann es zur Amputation des Fußes oder einzelnen Zehen führen. Eine Vorsorgemaßnahme ist die regelmäßige und professionelle Fußbehandlung im Rahmen der medizinischen Fußpflege. Da de Fußpflege für Diabetiker*innen so wichtig ist, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten, auch ohnen einen anerkannten Pflegegrad. Erkundigen Sie sich daher im Einzelfall immer bei der Krankenkasse und holen sich direkte Informationen


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Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer medizinischen Fußpflege

Damit die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Fußpflege übernimmt, muss ein Arzt die Behandlung genehmigen. Für diese Genehmigung ist es widerum notwendig, dass ein diabetisches Fußsyndrom vorliegt. Sollten aufgrund des Fußsyndroms Folgenschäden, wie z.B. Entzündungen, zu erwarten sein, besteht die Möglichkeit, dass die Kasse die Kosten der Behanlung übernnimmt.

Wer darf die medizinische Fußpflege auf Rezept durchführen?

Die professionelle Fußpflege bei einem diabetischen Fußsyndrom muss in der Regel nur von der Krankenkasse anerkannten Podologen oder Podologinnen durchgeführt werden. Nicht jede medizinische Fußpflege ist automatisch auch von den Krankenassen zugelassen. Sie sollten sich daher im Vorfeld der Behandlung bei der Kasse informieren, in welcher Praxis die Behandlung anerkannt ist und damit die Kosten problemlos übernommen werden können.


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Welche Leistungen werden bei der medizinischen Fußpflege erbracht?

Es gibt unterschiedliche Leistungen, die im Rahmen der medizinischen Fußpflege erbracht werden können. Dazu zählen:

  • Abtragen von Hornhaut, um Hautschädigungen, Entzündungen und Risse zu vermeiden
  • Beseitigung von unnormalen Nagelbildungen durch Schneiden, Schleifen und Fräsen
  • komplette Untersuchung des Fußes auf Entzündungen, Verletzungen, Geschwüre, Druckstellen, Erkrankungen, Warzen, eingewachsenen Fußnägeln, etc.
  • Unterrichtung von Patienten in Fußpflege, Hautpflege und Nagelpflege
  • Prüfung des Schuhwerks auf gute Passform

 Leistungen die bei der medizinischen Fußpflege nicht erbracht werden

Folgende Behandlungen werden von einem Arzt und nicht von einer Podologin oder einem Podologen im Rahmen der medizinischen Fußpflege erbraucht:

  • Behandlung von offenen Wunden
  • eingewachsene Nägel

Was kostet eine medizinische Fußpflege normalerweise?

Die Preise für eine medizinische Fußpflege sind unterschiedlich. Sie richten sich nach der Dauer und dem Aufwand der Behandlung. und richten sich nach Dauer und Aufwand der Behandlung. Bei der Enternung von Hornhaut und Hühneraugen liegen die Preise in der regel zwischen 30 und 30 Euro. Bei kleineren Teilbehandlungen können die Preise darunter liegen.

Verordnung vom Arzt zur Kostenübernahme

Die Heilmittelverordnung vom Arzt sollte zwingend einige Punkte enthalten, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dazu zählen:

  • Diagnose: Diabetisches Fußsyndrom
  • eine Behandlungsform
    • Komplexbehandlung (Nagelbearbeitung und Hornhautabtragung)
    • Nagelbearbeitung
    • Hornhautabtragung
  • Erst-, Folge-, oder Langfristverordnung
  • Anzahl der verordneten Behandlungen
  • Behandlungsintervall
  • Eventuell Info zur Notwendigkeit eines Hausbesuches

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Zuzahlung oder komplette Kostenübernahme

Der Patient muss im Rahmen der Heilmittelverordnung eine prozentuale Zuzahlung zur Behandlung leisten. Wenn man als Patient von dieser Zuzahlung befreit ist, entfallen diese Kosten komplett.

Hausbesuche – Werden die Kosten dafür übernommen?

Wenn der Arzt aufgrund einer Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuch verordnet, dann kann die Krankenkasse auch die Kosten dafür übernehmen. Dabei muss es aus medizinischen Gründen keine Möglichkeit geben, dass die betroffene Person in die Praxis fahren kann. Außerdem muss die Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig sein.


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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Ich wusste nicht, dass es eine medizinische Fußpflege gibt. Interessant, dass die Kosten einer solchen Fußpflege nicht von dern Kasse übernommen wird. Meine Oma braucht ein solche Fußpflege, ich werde mich mal für sie erkundigen.

    Antworten
  • Horst Nießen
    9. März 2020 11:58

    Hallo.Bin 75 und muß mich wegen möglichem Diabetikerfuß/füssen endlich behandeln lassen.Ich bin Rentner,wohne in 56332 Burgen/Mosel,also im Raum Koblenz wäre Behandlunh machbar,habe KFZ.
    Sicherlich ist auch eine Kostenfrage sehr relevand,da ich vermute da nunmehr einiges zu behandeln sein wird.(bin seit 14.Lebensjahr in der DAK/Koblenz.)

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      22. März 2020 12:48

      Hallo Herr Nießen,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Bezüglich einer möglichen Behandlung melden Sie sich gerne bei einer podologischen Praxis in Ihrer Nähe. Dort kann Ihnen für Ihren konkreten Fall sicher auch eine Info zu Kosten gegeben werden. Auch die DAK Koblenz kann Ihnen sicher weiterhelfen.

      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Hallo, habe das von-willebrand-syndrom (bluter). Kann ich aufgrund dessen die medizinische fusspflege auf rezept erhalten?
    M.frdl.gruss
    Ch.b

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      22. März 2020 12:51

      Hallo Christiane,

      vielen Dank für deine Nachricht.

      Eine Einschätzung aus der Ferne ist immer schwierig. Erkundige dich doch gerne bei einem Podologen in der Nähe. Hier können dir sicher konkrete Infos zu Kosten und Übernahmemöglichkeiten (medizinische Fußpflege auf Rezept) gegeben werden.

      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • katrin wesnigk
    25. Mai 2020 13:49

    Ich habe Palma Plantaris Papulosa das ist ein Geendefekt,eine sogenannte verhornung der haut.Habe das an den Händen und Sehr stark an den füßen,muss regelmäßig zur fußpflege.war auch schon zur reha wo man mir schriftlich im bericht an den arzt nahe gelegt hat regelmäßige fußpflege.meine frage……übernimmt die krankenkasse in meinem fall die kosten für den podologen

    Antworten
  • Schrott Erwin
    16. März 2021 18:09

    Bin Erwerbsunfähigkeitsrentner mit einem Behinderungsgrad v. 60 % mit den Merkzeichen G. Habe bereits eine künstliche Hüfte bzw. hatte 1978 einen Unfall mit Schädelhirntrauma u. 4 Hüft-OPs. Bin bei der Bahn-BKK versichert. Reicht das für eine Kostenübernahme ?
    mfg

    Antworten
  • Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Ich interessiere mich sehr für die professionelle und medizinische Fußpflege. Gut zu wissen, was die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer solchen Fußpflege sind. Danke für die Infos!

    Antworten

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