Auf den Punkt
Wann zahlt die Krankenkasse medizinische Fußpflege?
Medizinische Fußpflege – die Podologie – ist bei bestimmten Erkrankungen eine Kassenleistung. Hier erfahren Sie, wann die Krankenkasse zahlt, welche Rolle der Pflegegrad spielt, wie Sie ein Rezept bekommen und was es kostet.
Was ist medizinische Fußpflege (Podologie)?
Die podologische Behandlung ist eine medizinische Fußbehandlung durch ausgebildete Podologinnen und Podologen. Sie behandelt krankhafte Veränderungen an Füßen und Nägeln und beugt Folgeschäden vor – anders als die rein kosmetische Fußpflege.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Die Kasse übernimmt die Podologie bei einer ärztlich festgestellten krankhaften Schädigung am Fuß. Typische Indikationen sind:
- diabetisches Fußsyndrom
- Neuropathien oder Durchblutungsstörungen
- vergleichbare Schädigungen, etwa nach einer Chemotherapie
Medizinische Fußpflege und Pflegegrad – was gilt?
Häufig wird nach „Fußpflege bei Pflegegrad 2“ oder „Pflegegrad 3“ gesucht. Wichtig: Der Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die medizinische Fußpflege auf Rezept – maßgeblich ist allein die ärztliche Indikation. Wer keinen medizinischen Grund hat, aber einen Pflegegrad besitzt, kann jedoch den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) nutzen, um eine reguläre (kosmetische) Fußpflege durch einen anerkannten Dienst zu bezahlen.
Welche Krankenkasse zahlt Podologie?
Die podologische Behandlung ist eine gesetzliche Leistung – alle Krankenkassen (AOK, TK, DAK, Barmer und weitere) übernehmen sie bei entsprechender Verordnung. Sie suchen sich eine Praxis mit Kassenzulassung und legen dort das Rezept vor.
So bekommen Sie ein Rezept
- Haus- oder Facharzt aufsuchen und die Fußproblematik schildern.
- Der Arzt stellt bei Indikation eine Heilmittelverordnung für Podologie aus.
- Termin in einer podologischen Praxis mit Kassenzulassung vereinbaren.
Was kostet die Behandlung?
Mit ärztlicher Verordnung trägt die Krankenkasse die Kosten. Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen nichts.
