Wechseldruckmatratze für das Pflegebett

Wechseldruckmatratzen für das Pflegebett können die perfekte Ergänzung sein.

Auf den Punkt

Zahlt die Kasse eine Wechseldruckmatratze?

Ja. Eine Wechseldruckmatratze (Antidekubitusmatratze) wird bei bestehendem Dekubitus oder erhöhtem Dekubitusrisiko auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen (§ 33 SGB V). Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 €).

Eine Wechseldruckmatratze beugt Wundliegen (Dekubitus) vor und unterstützt die Heilung. Hier erfahren Sie, wie sie wirkt und wann die Kasse zahlt.

Wie wirkt eine Wechseldruckmatratze?

Eine Pumpe füllt abwechselnd verschiedene Luftkammern. So wechselt der Druck auf die Haut ständig, die Durchblutung bleibt erhalten und das Risiko für Druckgeschwüre sinkt – besonders bei bettlägerigen Menschen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Bei bestehendem Dekubitus oder erhöhtem Risiko verordnet der Arzt die Matratze. Die Kasse übernimmt sie als Hilfsmittel; Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 €). Die Matratze wird meist leihweise gestellt.

Pflegebett beantragen Passend zur Antidekubitusmatratze: das Pflegebett von der Krankenkasse. Zum Pflegebett

Häufige Fragen zur Wechseldruckmatratze

Wann zahlt die Kasse eine Wechseldruckmatratze?
Bei bestehendem Dekubitus oder erhöhtem Dekubitusrisiko auf ärztliche Verordnung. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 €).

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