Vorsorgevollmacht: Vertretung ohne Gericht regeln

Pflegetagebuch , Antrag auf Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel

Auf den Punkt

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wozu braucht man sie?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt, wenn Sie es krankheits- oder altersbedingt nicht mehr können – in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten. Sie verhindert, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wird, und muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Vorsorgedokument: Mit ihr behalten Sie die Kontrolle darüber, wer in Ihrem Namen handelt. So funktioniert sie und worauf Sie achten sollten.

Was die Vorsorgevollmacht regelt

Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, in den von Ihnen bestimmten Bereichen für Sie zu handeln:

  • Gesundheitssorge – Einwilligung in Behandlungen, Einsicht in Unterlagen
  • Aufenthalt und Wohnung – etwa ein Umzug ins Pflegeheim
  • Vermögens- und Bankangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten
  • Post- und Fernmeldeverkehr

Form und Gültigkeit

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich vorliegen, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. Für Geschäfte mit Immobilien, Krediten oder Bankvollmachten ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder zumindest dringend zu empfehlen. Sinnvoll ist die Formulierung „über den Tod hinaus“, damit die Vollmacht im Erbfall weiterwirkt. Die bevollmächtigte Person benötigt das Original, um sich auszuweisen.

Erstellen und hinterlegen

So gehen Sie sicher vor:

  • kostenlose Vordrucke des Bundesministeriums der Justiz verwenden
  • die Vertrauensperson namentlich benennen und Befugnisse klar abgrenzen
  • im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren
  • das Original der bevollmächtigten Person zugänglich machen
Die Patientenverfügung Legt fest, welche Behandlung Sie wünschen. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
Die Vorsorgevollmacht vermeidet ein gerichtliches Betreuungsverfahren, weil Sie direkt eine Vertretung bestimmen. Die Betreuungsverfügung greift nur, wenn doch ein Betreuer bestellt werden muss.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Privat schriftlich verfasst ist sie kostenlos. Eine notarielle Beurkundung richtet sich nach dem Geschäftswert und ist gebührenpflichtig.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen und das Original zurückfordern.

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