Auf den Punkt
Wie setze ich ein Testament richtig auf?
Ein Testament schafft Klarheit über den Nachlass und beugt Streit vor. Worauf es bei Form, Inhalt und Aufbewahrung ankommt, lesen Sie hier.
Handschriftliches oder notarielles Testament
Zwei Formen sind gültig:
- das eigenhändige Testament – vollständig von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift
- das notarielle Testament – mit Beratung durch den Notar; es ersetzt im Erbfall oft den Erbschein
Ein nur maschinell geschriebenes und unterschriebenes Testament ist ungültig.
Was Sie regeln können
Im Testament können Sie unter anderem bestimmen:
- wer Erbe wird und zu welchem Anteil
- einzelne Vermächtnisse (etwa ein bestimmter Gegenstand für eine Person)
- die Enterbung einzelner Personen – unter Beachtung des Pflichtteils
- einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass abwickelt
Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaftsgrad. Auch wer enterbt wird, hat als naher Angehöriger (etwa Kinder oder Ehepartner) meist einen Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld.
Sicher aufbewahren
Damit das Testament im Erbfall gefunden und beachtet wird, empfiehlt sich die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Sie wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, sodass das Nachlassgericht das Testament automatisch erhält.
Bestattungsvorsorge Die eigene Bestattung zu Lebzeiten regeln und finanzieren. Mehr erfahren