Testament: Nachlass richtig regeln und Streit vermeiden

Auf den Punkt

Wie setze ich ein Testament richtig auf?

Ein Testament regelt, wer Ihren Nachlass erbt. Sie können es handschriftlich – komplett eigenhändig mit Ort, Datum und Unterschrift – oder notariell errichten. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit klaren Formulierungen vermeiden Sie Streit unter den Erben.

Ein Testament schafft Klarheit über den Nachlass und beugt Streit vor. Worauf es bei Form, Inhalt und Aufbewahrung ankommt, lesen Sie hier.

Handschriftliches oder notarielles Testament

Zwei Formen sind gültig:

  • das eigenhändige Testament – vollständig von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift
  • das notarielle Testament – mit Beratung durch den Notar; es ersetzt im Erbfall oft den Erbschein

Ein nur maschinell geschriebenes und unterschriebenes Testament ist ungültig.

Was Sie regeln können

Im Testament können Sie unter anderem bestimmen:

  • wer Erbe wird und zu welchem Anteil
  • einzelne Vermächtnisse (etwa ein bestimmter Gegenstand für eine Person)
  • die Enterbung einzelner Personen – unter Beachtung des Pflichtteils
  • einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass abwickelt

Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaftsgrad. Auch wer enterbt wird, hat als naher Angehöriger (etwa Kinder oder Ehepartner) meist einen Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld.

Sicher aufbewahren

Damit das Testament im Erbfall gefunden und beachtet wird, empfiehlt sich die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Sie wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, sodass das Nachlassgericht das Testament automatisch erhält.

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Häufige Fragen

Ist ein handschriftliches Testament gültig?
Ja, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben ist und Ort, Datum sowie Unterschrift enthält.
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Dafür spart das notarielle Testament den Erben später oft den kostenpflichtigen Erbschein.

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