Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Krankenkasse muss Stromkosten für Hilfsmittel zahlen

Schon gewusst? Die Krankenkasse übernimmt für elektrische Hilfsmittel (Pflegehilfsmittel) die Stromkosten. Dazu zählen neben Geräten für die Beatmung auch Elektrorollstühle, Elektromobile und alle weiteren elektrischen Pflegehilfsmittel. Je mehr Geräte bei der Pflege von Angehörigen in Gebrauch sind, desto höher ist der Stromverbrauch und dementsprechend die Kosten für diesen Verbrauch. Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.

 

Gesetzlicher AnspruchStromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel

Der Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln ist im § 33 Abs. 1 S1 Sozialgesetzbuch 5 (SGB) geregelt. Dieser Anspruch umfasst also neben der Anschaffung und der Wartung von Hilfsmitteln auch die entstehenden Kosten zu deren Nutzung. Daher kann man sich auch die jeweiligen Stromkosten erstatten lassen. Nicht immer klären die Krankenkassen Ihre Kunden proaktiv zu diesem Thema aus. Es ist aber Ihr gutes Recht: Beantragen Sie daher die Kostenübernahme.

 


Nützliche Alltagshilfen


 

Welche Voraussetzung muss gelten?

Im Grunde gibt es nur eine Voraussetzung, damit die Stromkosten von der Krankenkasse übernommen werden: Für das jeweilige elektrische Hilfsmittel muss eine offizielle Verordnung von einem Arzt vorliegen. Bevor Sie sich also zum Beispiel ein Elektromobil auf eigene Rechnung kaufen, klären Sie, inwieweit Ihr Arzt das Hilfsmittel verordnen kann. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend die Stromkosten geltend machen.

 

Tipp: Rückerstattung

Sollten Sie erst jetzt von dem Anspruch erfahren, können Sie sogar die Stromkostenerstattung für bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen. Erst nach diesen 4 Jahren endet die Verjährungsfrist.

 

 

Für welche Hilfsmittel gibt es Stromkostenerstattungen?

Generell können die Stromkosten für alle Hilfsmittel die Strom benötigen erstattet werden. Zum Beispiel:

 

Antrag stellen bei der Krankenkasse

Die Beantragung ist bei jeder Krankenkasse individuell geregelt. Zum Teil reicht ein formloser Antrag, zum Teil wird ein entsprechendes Formular angeboten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Zudem ist die Art der Berechnung unterschiedlich. Einige Krankenkassen bezahlen eine Pauschale. Andere rechnen genau nach dem Verbrauch ab.

Die Stromkosten werden anhand folgender Kriterien berechnet:
  • Wie viele Stunden am Tag ist das Hilfsmittel in Betrieb?
  • Wie viele Tage im Jahr wird das Hilfsmittel genutzt?
  • Wie viel Watt verbraucht das Hilfsmittel pro Stunde?
  • Wie hoch sind die Kosten für ein Kilowatt Strom? (siehe Stromrechnung)

 

 

Ein Beispiel zum besseren Verständnis

Ein elektrisches Hilfsmittel wird 4 Stunden am Tag genutzt. In dieser Zeit benötigt das Gerät 300 Watt Strom. Es ist jeden Tag im Einsatz. Pro Kilowatt Strom zahlt der Nutzer in diesem Beispiel  0,25 Euro.

Wie hoch ist der Betrag insgesamt? 4 Stunden x 300 Watt x 365 Tage x 0,25 Euro/Kilowatt / 1000 = 109,50 Euro  pro Jahr (1000 Watt = 1 Kilowatt)

In diesem Beispiel muss die Krankenkasse jährlich 109,50 Euro für das elektrische Hilfsmittel erstatteen. Der Antrag kann sich also lohnen!

 

Antrag: Stromkostenerstattung für HilfsmittelPflegetagebuch , Antrag auf Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel

Wenn Ihre Krankenkasse kein eigenes Formular bereitstellt, genügt in der Regel ein formloses Anschreiben aus. Eine Kopie der Stromkostenabrechnung sollte sicherheitshalber zum Antrag beigefügt werden.

Es gibt normalerweise zwei unterschiedliche Varianten, wie die Kosten erstattet werden können. Erstens mit einem Pauschalbetrag, oder zweiten durch eine genaue Abrechnung der entstandenen Kosten. Sie können bei Bedarf folgende Anschreiben verwenden:

Erstattung durch einen Pauschalbetrag

(Absender)

(Adresse der Pflegekasse)

Betreff: Stromkostenerstattung für elektrisch betriebene Hilfsmittel für den Zeitraum von (Monat und Jahr) – bis (Monat und Jahr)

Abrechnung als Pauschale

Sehr geehrte Damen und Herren, 

von Ihrer Krankenkasse habe ich folgende elektrisch betriebene Hilfsmittel genehmigt und geliefert bekommen: 

  1. (Bezeichnung des Hilfsmittels)
  2. (Bezeichnung des Hilfsmittels) … 

Gemäß Urteil vom 06.02.1997, BSG, 3. Senat bzw. § 33 Abs. 1 S 1 SGB V, habe ich einen Erstattungsanspruch auf die erforderliche Energie für die o. g. Hilfsmittel.

Die aufgeführten Geräte werden von mir regelmäßig benutzt. Dadurch entsteht im Jahr ein durchschnittlicher Mehrbedarf an Strom von ca. (Verbrauchswert für Gerät eintragen ) KW/h. Ich bitte um Anerkennung eines Pauschalbetrages für den Strom-Mehrverbrauch.

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch Sie den Pauschalbetrag ansetzen. Ich bitte um rückwirkende Erstattung der Stromkosten und um Überweisung des Betrages auf mein Konto Nummer (Konto-Nummer eintragen) bei der (Name der Bank eintragen). IBAN Nummer (IBAN eintragen). 

Vielen Dank im Voraus. 

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift)

 


Online-Pflegekurse

Erstattung durch eine genaue Abrechnung der entstandenen Kosten

(Absender)

(Adresse der Pflegekasse)

Betreff: Stromkostenerstattung für elektrisch betriebene Hilfsmittel für den Zeitraum von (Monat und Jahr) – bis (Monat und Jahr)

Abrechnung als tatsächlich angefallene Stromkosten

Sehr geehrte Damen und Herren, 

von Ihrer Krankenkasse habe ich folgende elektrisch betriebene Hilfsmittel genehmigt und geliefert bekommen: 

  1. (Bezeichnung des Hilfsmittels)
  2. (Bezeichnung des Hilfsmittels) … 

Die aufgeführten Geräte werden von mir regelmäßig benutzt. Die genauen Benutzungszeiten können Sie aus der beiliegenden Aufstellung über den Stromverbrauch entnehmen.

Gemäß Urteil vom 06.02.1997, BSG, 3. Senat bzw. § 33 Abs. 1 S 1 SGB V, habe ich einen Erstattungsanspruch auf die erforderliche Energie für die o. g. Hilfsmittel. Eine detaillierte Auflistung über den Verbrauch und die entstandenen Kosten sowie eine Kopie meiner letzten Stromverbrauchsabrechnung lege ich diesem Schreiben bei.

Ich bitte um rückwirkende Erstattung der Stromkosten und um Überweisung von (errechneten Betrag einfügen) Euro auf mein Konto Nummer (Konto-Nummer eintragen) bei der (Name der Bank eintragen) zu überweisen. IBAN Nummer (IBAN eintragen). 

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift)

Anlagen: Stromabrechnung & Aufstellung Stromverbrauch

 


DerPflegefuchs.de – Newsletter


 

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • wie erfahre ich denn, welchen Stromverbrauch meine verordneten Hilfsmittel benötigen?
    Es handelt sich um einen Rollstuhl mit elektrischen Wheel-Driverädern und einen WC-Duschaufsatz von Geberith

    Antworten
  • Ist denn SGB V auch bei privater Krankenversicherung anwendbar ?
    Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Verjährungsfrist von 4 Jahren für die Geltenmachung von Stromkosten ?
    Darf die private KV die Verjährungsfrist durch Satzung/Vertrag kürzen auf 1 Jahr ?
    Ist ein Beatmungsgerät ein Hilfsmittel der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung ?

    Antworten
  • Heinen Günter
    4. August 2022 11:40

    Das Gerät für Schlafapnoe mit befeuchter kann ich nicht finden.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.