Seniorenheim und Pflegeheim: Kosten und Zuschüsse

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Auf den Punkt

Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse einen festen Leistungsbetrag je Pflegegrad: 2026 sind das 770 € (PG2), 1.262 € (PG3), 1.775 € (PG4) und 2.005 € (PG5). Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zahlen Bewohner selbst – abgemildert durch einen Leistungszuschlag, der mit der Heimdauer steigt.

Das Senioren- bzw. Pflegeheim bietet vollstationäre Rundumversorgung. Hier erfahren Sie, was die Pflegekasse zahlt und welcher Eigenanteil bleibt.

Leistungen der Pflegekasse

Leistungsbetrag der Pflegekasse im Pflegeheim pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 805 €
Pflegegrad 3 1.319 €
Pflegegrad 4 1.855 €
Pflegegrad 5 2.096 €
  • Zusätzlich Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %).
  • Pflegegrad 1 erhält 131 € als Zuschuss zur stationären Pflege.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Der Eigenanteil

Über den Leistungsbetrag hinaus zahlen Bewohner den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (für Pflege), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Ein Leistungszuschlag der Pflegekasse senkt den Pflege-Eigenanteil – je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschlag.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinder im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes herangezogen werden – erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 €.

Pflegeheim-Kosten im Detail Woraus sich der Heimplatz zusammensetzt – mit Beispielrechnung. Zu den Kosten

Häufige Fragen zum Pflegeheim

Wie viel zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Je Pflegegrad: 770 € (PG2), 1.262 € (PG3), 1.775 € (PG4) und 2.005 € (PG5) pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 €.
Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
Der für alle Bewohner einer Einrichtung gleiche Eigenanteil an den Pflegekosten. Ein Leistungszuschlag, der mit der Heimdauer steigt, senkt ihn.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46