Auf den Punkt
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Das Senioren- bzw. Pflegeheim bietet vollstationäre Rundumversorgung. Hier erfahren Sie, was die Pflegekasse zahlt und welcher Eigenanteil bleibt.
Leistungen der Pflegekasse
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
- Zusätzlich Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %).
- Pflegegrad 1 erhält 131 € als Zuschuss zur stationären Pflege.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Der Eigenanteil
Über den Leistungsbetrag hinaus zahlen Bewohner den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (für Pflege), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Ein Leistungszuschlag der Pflegekasse senkt den Pflege-Eigenanteil – je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschlag.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinder im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes herangezogen werden – erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 €.
Pflegeheim-Kosten im Detail Woraus sich der Heimplatz zusammensetzt – mit Beispielrechnung. Zu den Kosten