Auf den Punkt
Was ist die Pflegeversicherung und welche Leistungen bietet sie?
Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung und für die meisten Menschen die wichtigste Geldquelle im Pflegefall. So ist sie aufgebaut und das leistet sie.
So funktioniert die Pflegeversicherung
Jeder Krankenversicherte ist automatisch auch pflegeversichert – gesetzlich Versicherte in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegeversicherung. Die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils gemeinsam; Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Wichtig: Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkasko“ – sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, ein Eigenanteil bleibt.
Welche Leistungen es gibt
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Daneben gibt es Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, die Kombination aus beidem, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für den Wohnumbau. Einen vollständigen Überblick bietet unsere Übersicht der Pflegeleistungen.
Antrag und Begutachtung
Leistungen gibt es nur auf Antrag. Den stellen Sie formlos bei der Pflegekasse (sie ist an die Krankenkasse angegliedert). Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) den Hilfebedarf nach dem Pflegegrad-Begutachtungsverfahren und stuft in einen der fünf Pflegegrade ein.
Alle Pflegeleistungen im Überblick Geldleistungen, Zuschüsse und Hilfsmittel der Pflegekasse. Zur Übersicht