Pflegeversicherung: Leistungen, Beiträge und Antrag

Auf den Punkt

Was ist die Pflegeversicherung und welche Leistungen bietet sie?

Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die Pflegebedürftige finanziell unterstützt. Finanziert wird sie über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Je nach Pflegegrad zahlt sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und viele weitere Leistungen – sie deckt allerdings nur einen Teil der Pflegekosten.

Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung und für die meisten Menschen die wichtigste Geldquelle im Pflegefall. So ist sie aufgebaut und das leistet sie.

So funktioniert die Pflegeversicherung

Jeder Krankenversicherte ist automatisch auch pflegeversichert – gesetzlich Versicherte in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegeversicherung. Die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils gemeinsam; Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Wichtig: Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkasko“ – sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, ein Eigenanteil bleibt.

Welche Leistungen es gibt

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen:

Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €
  • Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Daneben gibt es Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, die Kombination aus beidem, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für den Wohnumbau. Einen vollständigen Überblick bietet unsere Übersicht der Pflegeleistungen.

Antrag und Begutachtung

Leistungen gibt es nur auf Antrag. Den stellen Sie formlos bei der Pflegekasse (sie ist an die Krankenkasse angegliedert). Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) den Hilfebedarf nach dem Pflegegrad-Begutachtungsverfahren und stuft in einen der fünf Pflegegrade ein.

Alle Pflegeleistungen im Überblick Geldleistungen, Zuschüsse und Hilfsmittel der Pflegekasse. Zur Übersicht

Häufige Fragen

Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
Alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten sind automatisch pflichtversichert – die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Deckt die Pflegeversicherung alle Pflegekosten?
Nein. Sie ist eine Teilleistung und übernimmt nur einen Teil der Kosten; ein Eigenanteil bleibt, besonders im Pflegeheim.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Geldleistungen?
Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält vor allem den Entlastungsbetrag, Beratung und Hilfsmittel.

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