Pflegeheim Kosten – Was kostet der Platz im Pflegeheim?

Der Umzug in ein Pflegeheim – ob für sich selbst oder für Angehörige – gehört zu den wohl schwierigsten Entscheidungen in einer Pflegesituation. Viele pflegebedürfitge Menschen bleiben lieber in Ihrer gewohnten Umgebung im eigenen Zu Hause. Aber auch der Umzug in eine stationäre Einrichtung kann sinnvoll sein. Dabei sollten jedoch die Pflegeheim Kosten beachten werden.

Pflegeheim Kosten

Wenn die vollstationäre Pflege dann akut wird, sind es gerade die unterschiedlichen Pflegeheim Preise, die Probleme verursachen können. Der Anteil, den die Heimbewohner selbst begleichen müssen, überschreitet bereits, je nach Bundesland und Region, die 2.000-Euro-Grenze. Er wird sicher weiter steigen, denn die Pflegekassen tragen nur die reinen Pflegekosten, gestaffelt nach dem jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad 1: 125 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Die restlichen Pflegeheim Kosten werden den Heimbewohnern in Rechnung gestellt. Sie setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  1. Pflege-Zusatzleistungen
  2. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), den jeder Heimbewohner unabhängig vom Pflegegrad zu zahlen hat und der für alle Heimbewohner gleich ist.
  3. Unterkunft und Verpflegung
  4. Investitionskosten

Nützliche Alltagshilfen


1. Die Pflege-Zusatzleistungen zu den generellen Pflegeheim Kosten

Bei den Pflege-Zusatzleistungen handelt es sich um solche pflegerischen Tätigkeiten, die nicht in den Versorgungsverträgen aufgeführt sind und somit nicht mit den Kostenträgern für Unterkunft, Verpflegung und Pflege vereinbart wurden.

Was im Einzelnen unter Zusatzleistungen fällt, lässt sich am besten bei den Pflege- und Sozialkassen erfragen. Die Mitarbeiter wissen, was zu den Regelleistungen gehört, und können somit Auskunft darüber geben, welche Leistungen dem Heimbewohner zusätzlich als Privatanteil in Rechnung gestellt werden dürfen.

Einige Beispiele:

  • Einlagerung von privaten Gegenständen
  • Telefon, Internet und Fernsehen
  • Wunschkost
  • Änderung und besondere Reinigung von Kleidung
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Anlässe

Bevor Sie einen Zusatzleistungsvertrag unterschreiben, können Sie sich erst einmal in Ruhe informieren und auswählen. Ohne ihre Unterschrift dürfen keine Zusatzleistungen berechnet werden.

2. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)

Seit dem 01.01.2017, mit Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II, gibt es einige Änderungen bei den Heimkosten. So auch bei dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Jetzt muss jeder Heimbewohner (betrifft die Pflegegrade 2 bis 5) den einheitlichen Eigenanteil zur Pflege zahlen, ganz gleich in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der Bundesdurchschnitt aus dem privaten Pflegekostenanteil aller Heimbewohner lag im Jahr 2018 bei 655 Euro/Monat.

Für Bewohner mit den Pflegegraden 2 oder 3, deren Verträge vor dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden und bei denen eventuell noch Bestandsschutz besteht, zahlen die Pflegekassen die Differenz zu dem früheren, günstigeren Eigenanteil.

3. Was Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim kosten können

Wer sich in einem Hotel oder einer Pension bei Vollpension einmietet, muss die gesamten Kosten der Unterkunft und Verpflegung tragen. Genauso ist es beim Pflegeheimplatz. Neben der Zimmermiete und dem Essen und Trinken, beinhaltet der hierfür aufzuwendende Betrag unter anderem die Kosten für das Küchenpersonal, die Reinigung des Zimmers, die Wäscheversorgung sowie Heizung, Wasser und Müllentsorgung, um nur einige aufzuführen. Der Bundesdurchschnitt lag 2018 bei 728 Euro/Monat.

4. Die nicht zu unterschätzenden Eigenanteil Pflegeheim Investitionskosten

Unter Investitionskosten versteht man den finanziellen Anteil der Heimbewohner für die Herstellung des Gebäudes, die Anschaffung von technischen Anlagen und sonstigen Maßnahmen, wie Erneuerung des Daches oder Unfallschutz-Maßnahmen. Dabei können diese Kosten Pflegeheim Bewohner und deren Angehörige mit mehreren Hundert Euro im Monat belasten. 2018 waren es im Bundesdurchschnitt 447 Euro.

Was kostet der Pflegeheim Platz?

Ein durchschnittlicher Gesamtbetrag kann nicht genannt werden, da die Preise von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich sind und die reinen Pflegekosten entsprechend der Pflegegrade steigen. Auch bei den Eigenanteilen sind nicht alle Kosten über Durchschnittspreise zu erfassen. Ganz grob gerechnet kann bei dem Pflegegrad 3 und auf der Basis der Bundesdurchschnitte aus 2018 von einem Gesamtbetrag in Höhe von ungefähr 3.092 Euro ausgegangen werden, wobei der Heimbewohner 1.830 Euro selbst zahlen müsste. Allerdings sind hierbei noch nicht die Pflege-Zusatzleistungen, die Ausbildungsumlage und die Preissteigerungen in 2019 berücksichtigt, was den durchschnittlichen Eigenanteil in den Bereich der 2.000 Euro bewegt.

Möglicherweise anteilige Pflegeheim Kosten für Angehörige (Kinder)

Verwandte in gerader Linie sind gemäß § 1601 BGB zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Dieser Fall kann eintreten, wenn die finanziellen Mittel des Elternteils für die Pflegeheim Kosten nicht ausreichen (Rente/Pension, Pflegeversicherung und/oder Vermögen). Ihm bleibt dann nur noch ein Taschengeld in Höhe von 109,08 Euro.

Ab welchem zur Verfügung stehenden Einkommen müssen Kinder Unterhalt für Ihre Eltern zahlen?

Niemand verlangt von den Kindern, für ihre Eltern zu zahlen und damit ihren eigenen Unterhalt zu gefährden. Zeitlich zuerst leistet das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“. Natürlich wird der Sozialhilfeträger diese Kosten von den Angehörigen zurückfordern. Doch diese brauchen nur dann anteilig oder ganz für den restlichen Eigenanteil der Pflegekosten aufkommen, wenn ihr zur Verfügung stehendes bereinigtes Nettoeinkommen über dem gesetzlich festgelegten Selbstbehalt liegt:

  • 1.800 Euro netto/Monat (für Alleinstehende, inkl. 480 Euro Warmmiete)
  • 1.440 Euro netto/Monat (zusätzlich für Ehepartner, inkl. 380 Euro Warmmiete)

Kosten für einen Platz im Pflegeheim

Hilfe zur Pflege

Wer Hilfe zur Pflege beantragt, muss dem Sozialamt genaue Angaben zu den elterlichen und eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen. Auf Basis der Angaben wird das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen errechnet. Dabei werden von der Summe der Einnahmen (beispielsweise Gehälter, Renten, ersparte Mietkosten bei Wohneigentum) die bestehenden finanziellen Belastungen abgezogen, wie zum Beispiel:

  • Steuern
  • Sozialabgaben
  • Beiträge zur eigenen Altersvorsorge
  • berufsbedingte Aufwendungen
  • Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • regelmäßige Verbindlichkeiten, wie Darlehensraten, die nachweislich nicht aufgenommen wurden, um den Elternunterhalt zu schmälern
  • Unterhaltsverpflichtungen an die eigenen Kinder oder den Ex-Ehepartner

Außerdem bleibt das sogenannte Schonvermögen unangetastet. Das kann unter anderem die selbstbewohnte Eigentumswohnung sein oder die private Altersvorsorge (BGH Az. XII ZR 98/04 – pauschal 5 % des monatlichen Bruttoeinkommens multipliziert mit den Berufsjahren.) Bei Lebensversicherungen hat das Versorgungsziel den Vorrang, weshalb sie nicht gekündigt werden müssen.

Liegt das errechnete, zur Verfügung stehende monatliche Netto-Einkommen über der Selbstbehalt-Bezugsgröße, werden von dem übersteigenden Betrag 50 % als Elternunterhalt eingefordert.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ein Lichtblick ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Das Inkrafttreten des Gesetzes wird zum 01.01.2020 erwartet. Es besagt, dass die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe ausgeschlossen ist, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von maximal 100.000 Euro haben. Jetzt müssen nur noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind! #pflegegehtunsallean

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Laura Urban
    13. Januar 2020 12:25

    Meine Schwiegermutter nimmt seit kurzem ambulante Pflege in Anspruch, weil sie Demenz hat. Wir sind aber unsicher, ob das ausreicht. Ins Heim will sie zwar aktuell nicht, aber für den Fall, dass es sich nicht vermeiden lässt, weiß ich jetzt zumindest, mit wie hohen Kosten ich zu rechnen habe. Und ich habe erfahren, dass Kinder ihren Eltern gegenüber ggf. sogar unterhaltspflichtig ist. Das werden wir berücksichtigen.
    https://www.pflegedienst-linsmeier.de/pflegeleitbild

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      18. Januar 2020 8:07

      Hallo Laura,

      vielen Dank für deine Nachricht und alles gute für die Schwiegermutter.

      Gruß DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Toller Artikel zum Thema Pflegeeinrichtungen. Auch meine Schwester hat kürzlich darüber gesprochen und mir empfohlen, mehr darüber zu lesen. Ich bin froh, dass ich Ihre Seite gefunden habe. https://www.pflegeheim-bode.de/hannover

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      18. Januar 2020 8:09

      Hallo Marcus,

      vielen Dank für deine Nachricht. Im Internet gibt es viele Möglichkeiten sich zu informieren. Aber auch z.B. in Pflegestützpunkten vor Ort.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Callum Palmer
    17. Januar 2020 0:12

    Bei den Kosten eines Pflegeheims gibt es viel zu berücksichtigen. Schließlich wollen Sie, dass Ihr geliebter Mensch gut versorgt ist. Deshalb ist es wichtig, die Kosten und das Budget so früh wie möglich zu ermitteln. https://www.st-antonius-haus.de/pflegeleistungen/pflege-fur-aeltere-menschen

    Antworten
  • Jade Labrentz
    24. September 2020 16:49

    Ich finde die Beiträge hier im Pflegefuchs sehr gut und informativ! Meinem Opa geht es schon seit fast einem Jahr ziemlich schlecht und meine Oma schafft es einfach nicht ihn alleine zu pflegen, auch wenn sie Gesundheitlich noch gut steht. Vor drei Monaten haben wir uns entschlossen sie zu entlasten und jetzt kümmert sich ein ambulanter Pflegedienst hier in Bad Staffelstein um ihn. Damit kann meine Oma für eine kurze Zeit am Tag ihre Sachen erledigen und ein wenig „atmen“. Ein Umzug in ein Pflegeheim gehört wirklich zu den schwierigsten Entscheidungen und er bleibt auf jeden Fall lieber in seiner gewohnten Umgebung und mit seiner Frau. Die Frage ist aber wie lange das noch möglich sein wird. Deswegen informiere ich mich auch über die Kosten für einen Platz im Pflegeheim. Neben dem Pflegeheim Platz gibt es noch viele Zusatzleistungen, die in die Summe kommen und am Ende ist diese sehr hoch. Da muss man sich gut überlegen was als nächstes gemacht wird. Danke und alles Gute.

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