Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zur Einstufung

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Auf den Punkt

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse (Teil der Krankenkasse) – per Telefon, Brief oder Online-Formular. Anschließend besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes Sie zu Hause und ermittelt den Pflegegrad nach dem Begutachtungsassessment. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.

Der Weg zum Pflegegrad ist einfacher, als viele denken. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und worauf es ankommt.

Wer kann den Pflegegrad beantragen?

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person (z. B. Angehörige). Versichert sein genügt – einen Mindestpflegebedarf müssen Sie vorab nicht nachweisen.

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

  1. Antrag stellen: formlos bei der Pflegekasse anrufen oder schreiben – das Datum sichert den Leistungsbeginn.
  2. Antragsformular ausfüllen, das die Pflegekasse zusendet.
  3. Begutachtung: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie zu Hause.
  4. Bescheid: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad mit; Leistungen gibt es rückwirkend ab Antragsmonat.

Tipps für den Antrag

Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch und legen Sie ärztliche Unterlagen bereit. So lässt sich der tatsächliche Hilfebedarf gut belegen.

Welchen Pflegegrad haben Sie? Schätzen Sie vorab mit dem kostenlosen Pflegegrad-Rechner Ihren möglichen Pflegegrad ein. Zum Pflegegrad-Rechner

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei Ihrer Pflegekasse, die Teil Ihrer Krankenkasse ist. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um den Antrag auszulösen.
Ab wann gibt es Leistungen?
Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46