Auf den Punkt
Was bedeutet Pflegegrad 4 und welche Leistungen gibt es?
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 bezeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad sind im Alltag in hohem Maße auf Hilfe angewiesen und können viele grundlegende Verrichtungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen oder Mobilität kaum noch eigenständig bewältigen. Der Pflegegrad ist damit der zweithöchste von fünf Graden und liegt zwischen Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) und Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).
Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad ergibt sich nicht aus einer bestimmten Diagnose, sondern aus dem Punktwert der pflegefachlichen Begutachtung. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können also unterschiedliche Pflegegrade haben – entscheidend ist allein, wie stark die Selbstständigkeit im konkreten Alltag eingeschränkt ist. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 15 SGB XI.
Fallbeispiele: Wer hat typischerweise Pflegegrad 4?
Beispiel 1 – Fortgeschrittene Demenz: Frau M., 84, lebt mit einer fortgeschrittenen Demenz. Sie erkennt Angehörige nur noch selten, ist räumlich und zeitlich desorientiert und kann den Tagesablauf nicht mehr selbst strukturieren. Bei Körperpflege, Toilettengang und Essen benötigt sie durchgängig Anleitung und Übernahme. Nächtliche Unruhe und Weglauftendenzen erfordern eine nahezu lückenlose Beaufsichtigung. Solche umfassenden Einschränkungen in mehreren NBA-Modulen führen häufig zu einem Punktwert im Bereich des Pflegegrads 4.
Beispiel 2 – Nach schwerem Schlaganfall: Herr K., 71, ist nach einem schweren Schlaganfall halbseitig gelähmt. Er kann nicht mehr selbstständig gehen oder stehen, benötigt beim Transfer in den Rollstuhl Hilfe von zwei Personen und ist beim Waschen, Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme vollständig auf Unterstützung angewiesen. Auch die Kommunikation ist durch eine Sprachstörung erheblich erschwert. Diese schwersten Einschränkungen in Mobilität und Selbstversorgung sind typisch für Pflegegrad 4.
Voraussetzungen: ab wann gibt es Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 erhalten Sie, wenn die Begutachtung einen Gesamtpunktwert von 70 bis unter 90 Punkten (von maximal 100) ergibt. Diese Punkte werden im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Die Frage „ab wann Pflegegrad 4?“ beantwortet sich also über die Schwere der Beeinträchtigung in sechs Lebensbereichen – nicht über eine einzelne Erkrankung.
Die 6 Module der Begutachtung (Kriterien für Pflegegrad 4)
Die Gutachterinnen und Gutachter bewerten die Selbstständigkeit in sechs gewichteten Modulen:
- Mobilität – z. B. Positionswechsel im Bett, Fortbewegen, Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnern, Verstehen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression
- Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Verbände, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Tagesstruktur, Kontaktpflege
Aus den Modulen wird ein gewichteter Gesamtpunktwert berechnet. Bei einem Wert zwischen 70 und unter 90 Punkten wird Pflegegrad 4 festgestellt. Die Begutachtung übernimmt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Grundlage sind die Begutachtungsrichtlinien.
Beim Hausbesuch verschafft sich die begutachtende Person ein Bild von der Pflegesituation und befragt die pflegebedürftige Person sowie – wenn gewünscht – die Angehörigen. Es lohnt sich, vorab ein Pflegetagebuch zu führen und alle Befunde bereitzulegen, damit der tatsächliche Hilfebedarf vollständig erfasst wird.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zu. Sie lassen sich in Geldleistungen, Sachleistungen, Entlastungsleistungen sowie teil- und vollstationäre Angebote gliedern. Zu unterscheiden ist dabei stets die Pflegekasse (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastung) von der Krankenkasse (medizinische Hilfsmittel nach § 33 SGB V).
Geldleistung: Pflegegeld
Wenn Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren – etwa durch Angehörige –, erhalten Sie Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Bei Pflegegrad 4 beträgt es 800 € pro Monat und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügt.
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Sachleistung: ambulanter Pflegedienst
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet dieser Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 4 stehen dafür bis zu 1.859 € monatlich zur Verfügung. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch als Kombinationsleistung anteilig verbinden.
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
- Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistung; nur den Entlastungsbetrag.
- Beträge werden direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Entlastung und Verhinderungs-/Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht in allen Pflegegraden zur Verfügung und kann z. B. für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen eingesetzt werden.
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € |
- Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen — nicht Bargeld.
- Nicht verbrauchte Beträge können bis zu 6 Monate in das Folgehalbjahr übertragen werden.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Für Auszeiten der Pflegeperson gibt es das gemeinsame Entlastungsbudget aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 4 beträgt es 3.539 € pro Jahr und kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden.
| Pflegegrad | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 3.539 € |
- Seit 1. Juli 2025: VHP und KZP sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt — flexibel zwischen beiden einsetzbar.
- Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Teilstationär: Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise und fördert die soziale Teilhabe. Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse hierfür bis zu 1.685 € monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Sachleistung.
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
- Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Tages-/Nachtpflege als Pflegekassenleistung.
- Wird zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung gewährt.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Ist eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, beteiligt sich die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege im Heim mit einem festen Betrag. Bei Pflegegrad 4 sind das 1.855 € pro Monat (Stand 2026). Diesen Zuschuss zahlt die Pflegekasse direkt an die Einrichtung; den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil sowie Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst.
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
- Zusätzlich Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %).
- Pflegegrad 1 erhält 131 € als Zuschuss zur stationären Pflege.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Hinzu kommt seit einigen Jahren ein gestaffelter Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der mit der Verweildauer im Heim steigt und den Eigenanteil zusätzlich senkt. Lassen Sie sich vom Heim eine transparente Aufstellung geben.
Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) erstattet die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat. Medizinische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl trägt hingegen die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Ergänzend können Sie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad) von bis zu 4.180 € je Maßnahme beantragen.
Pflegegrad 4 beantragen
Der Weg zu Pflegegrad 4 führt über einen Antrag bei der Pflegekasse. So gehen Sie vor:
- Antrag stellen: Formlos telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse (sie ist Teil Ihrer Krankenkasse). Der Eingang des Antrags zählt – nicht das Datum der Begutachtung.
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über ein bis zwei Wochen den tatsächlichen Hilfebedarf in allen Lebensbereichen.
- Begutachtung: Der MD (oder Medicproof) vereinbart einen Hausbesuch und ermittelt den NBA-Punktwert.
- Bescheid prüfen: Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und ggf. dem Gutachten.
Zwei Dinge sollten Sie sich merken: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Und wenn Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Grad vergeben wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.
