Pflegegrad 4: Leistungen, Voraussetzungen & Pflegegeld

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Auf den Punkt

Was bedeutet Pflegegrad 4 und welche Leistungen gibt es?

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 70 und unter 90 von 100 möglichen Punkten ergibt. Ausschlaggebend ist also nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Mensch im Alltag noch ist. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 800 € Pflegegeld pro Monat (Stand 2026). Alternativ oder ergänzend stehen Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege sowie bei vollstationärer Pflege im Heim 1.855 € monatlich zur Verfügung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 bezeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad sind im Alltag in hohem Maße auf Hilfe angewiesen und können viele grundlegende Verrichtungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen oder Mobilität kaum noch eigenständig bewältigen. Der Pflegegrad ist damit der zweithöchste von fünf Graden und liegt zwischen Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) und Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).

Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad ergibt sich nicht aus einer bestimmten Diagnose, sondern aus dem Punktwert der pflegefachlichen Begutachtung. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können also unterschiedliche Pflegegrade haben – entscheidend ist allein, wie stark die Selbstständigkeit im konkreten Alltag eingeschränkt ist. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 15 SGB XI.

Fallbeispiele: Wer hat typischerweise Pflegegrad 4?

Beispiel 1 – Fortgeschrittene Demenz: Frau M., 84, lebt mit einer fortgeschrittenen Demenz. Sie erkennt Angehörige nur noch selten, ist räumlich und zeitlich desorientiert und kann den Tagesablauf nicht mehr selbst strukturieren. Bei Körperpflege, Toilettengang und Essen benötigt sie durchgängig Anleitung und Übernahme. Nächtliche Unruhe und Weglauftendenzen erfordern eine nahezu lückenlose Beaufsichtigung. Solche umfassenden Einschränkungen in mehreren NBA-Modulen führen häufig zu einem Punktwert im Bereich des Pflegegrads 4.

Beispiel 2 – Nach schwerem Schlaganfall: Herr K., 71, ist nach einem schweren Schlaganfall halbseitig gelähmt. Er kann nicht mehr selbstständig gehen oder stehen, benötigt beim Transfer in den Rollstuhl Hilfe von zwei Personen und ist beim Waschen, Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme vollständig auf Unterstützung angewiesen. Auch die Kommunikation ist durch eine Sprachstörung erheblich erschwert. Diese schwersten Einschränkungen in Mobilität und Selbstversorgung sind typisch für Pflegegrad 4.

Voraussetzungen: ab wann gibt es Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 erhalten Sie, wenn die Begutachtung einen Gesamtpunktwert von 70 bis unter 90 Punkten (von maximal 100) ergibt. Diese Punkte werden im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Die Frage „ab wann Pflegegrad 4?“ beantwortet sich also über die Schwere der Beeinträchtigung in sechs Lebensbereichen – nicht über eine einzelne Erkrankung.

Die 6 Module der Begutachtung (Kriterien für Pflegegrad 4)

Die Gutachterinnen und Gutachter bewerten die Selbstständigkeit in sechs gewichteten Modulen:

  1. Mobilität – z. B. Positionswechsel im Bett, Fortbewegen, Treppensteigen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnern, Verstehen
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression
  4. Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Verbände, Arztbesuche
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Tagesstruktur, Kontaktpflege

Aus den Modulen wird ein gewichteter Gesamtpunktwert berechnet. Bei einem Wert zwischen 70 und unter 90 Punkten wird Pflegegrad 4 festgestellt. Die Begutachtung übernimmt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Grundlage sind die Begutachtungsrichtlinien.

Beim Hausbesuch verschafft sich die begutachtende Person ein Bild von der Pflegesituation und befragt die pflegebedürftige Person sowie – wenn gewünscht – die Angehörigen. Es lohnt sich, vorab ein Pflegetagebuch zu führen und alle Befunde bereitzulegen, damit der tatsächliche Hilfebedarf vollständig erfasst wird.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zu. Sie lassen sich in Geldleistungen, Sachleistungen, Entlastungsleistungen sowie teil- und vollstationäre Angebote gliedern. Zu unterscheiden ist dabei stets die Pflegekasse (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastung) von der Krankenkasse (medizinische Hilfsmittel nach § 33 SGB V).

Geldleistung: Pflegegeld

Wenn Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren – etwa durch Angehörige –, erhalten Sie Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Bei Pflegegrad 4 beträgt es 800 € pro Monat und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügt.

Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €
  • Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Sachleistung: ambulanter Pflegedienst

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet dieser Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 4 stehen dafür bis zu 1.859 € monatlich zur Verfügung. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch als Kombinationsleistung anteilig verbinden.

Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €
  • Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistung; nur den Entlastungsbetrag.
  • Beträge werden direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Entlastung und Verhinderungs-/Kurzzeitpflege

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht in allen Pflegegraden zur Verfügung und kann z. B. für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen eingesetzt werden.

Entlastungsbetrag pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 131 €
Pflegegrad 3 131 €
Pflegegrad 4 131 €
Pflegegrad 5 131 €
  • Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen — nicht Bargeld.
  • Nicht verbrauchte Beträge können bis zu 6 Monate in das Folgehalbjahr übertragen werden.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Für Auszeiten der Pflegeperson gibt es das gemeinsame Entlastungsbudget aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 4 beträgt es 3.539 € pro Jahr und kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden.

Gemeinsames Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) pro Jahr
Pflegegrad Betrag pro Jahr
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 3.539 €
Pflegegrad 3 3.539 €
Pflegegrad 4 3.539 €
Pflegegrad 5 3.539 €
  • Seit 1. Juli 2025: VHP und KZP sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt — flexibel zwischen beiden einsetzbar.
  • Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Teilstationär: Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise und fördert die soziale Teilhabe. Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse hierfür bis zu 1.685 € monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Sachleistung.

Tages- und Nachtpflege pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 721 €
Pflegegrad 3 1.357 €
Pflegegrad 4 1.685 €
Pflegegrad 5 2.085 €
  • Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Tages-/Nachtpflege als Pflegekassenleistung.
  • Wird zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung gewährt.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Ist eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, beteiligt sich die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege im Heim mit einem festen Betrag. Bei Pflegegrad 4 sind das 1.855 € pro Monat (Stand 2026). Diesen Zuschuss zahlt die Pflegekasse direkt an die Einrichtung; den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil sowie Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst.

Vollstationäre Pflege (Heim) pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 805 €
Pflegegrad 3 1.319 €
Pflegegrad 4 1.855 €
Pflegegrad 5 2.096 €
  • Zusätzlich Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %).
  • Pflegegrad 1 erhält 131 € als Zuschuss zur stationären Pflege.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Hinzu kommt seit einigen Jahren ein gestaffelter Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der mit der Verweildauer im Heim steigt und den Eigenanteil zusätzlich senkt. Lassen Sie sich vom Heim eine transparente Aufstellung geben.

Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) erstattet die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat. Medizinische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl trägt hingegen die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Ergänzend können Sie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad) von bis zu 4.180 € je Maßnahme beantragen.

Pflegegrad 4 beantragen

Der Weg zu Pflegegrad 4 führt über einen Antrag bei der Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag stellen: Formlos telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse (sie ist Teil Ihrer Krankenkasse). Der Eingang des Antrags zählt – nicht das Datum der Begutachtung.
  2. Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über ein bis zwei Wochen den tatsächlichen Hilfebedarf in allen Lebensbereichen.
  3. Begutachtung: Der MD (oder Medicproof) vereinbart einen Hausbesuch und ermittelt den NBA-Punktwert.
  4. Bescheid prüfen: Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und ggf. dem Gutachten.

Zwei Dinge sollten Sie sich merken: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Und wenn Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Grad vergeben wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen

Ab wann bekommt man Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn die Begutachtung nach dem NBA einen Gesamtpunktwert von 70 bis unter 90 Punkten ergibt. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern der konkrete Hilfebedarf in den sechs Begutachtungsmodulen (Stand 2026).
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen in den meisten Lebensbereichen umfassende Unterstützung, etwa bei Körperpflege, Mobilität, Essen und Tagesstruktur. Er ist der zweithöchste der fünf Pflegegrade und liegt zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5 (Stand 2026).
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 4?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 ein Pflegegeld von 800 € pro Monat (Stand 2026). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Wird zusätzlich ein Pflegedienst genutzt, ist eine anteilige Kombination mit der Sachleistung möglich.
Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 u. a. 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung monatlich, 131 € Entlastungsbetrag, bis zu 1.685 € Tagespflege, 3.539 € Entlastungsbudget pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Stand 2026).
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 für vollstationäre Pflege?
Bei vollstationärer Pflege im Heim beteiligt sich die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 mit 1.855 € pro Monat (Stand 2026). Diesen Betrag zahlt sie direkt an die Einrichtung. Den pflegebedingten Eigenanteil sowie Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst – ein verweildauerabhängiger Leistungszuschlag senkt den Eigenanteil zusätzlich.
Welche Kriterien gelten für Pflegegrad 4?
Entscheidend ist der Punktwert aus den sechs NBA-Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags. Ergibt die gewichtete Bewertung 70 bis unter 90 Punkte, liegt Pflegegrad 4 vor (Stand 2026).
Kann man von Pflegegrad 3 in Pflegegrad 4 hochgestuft werden?
Ja. Verschlechtert sich die Pflegesituation, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen. Es folgt eine erneute Begutachtung. Wird ein Punktwert von mindestens 70 erreicht, wird Pflegegrad 4 festgestellt. Die höheren Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Was kann ich tun, wenn Pflegegrad 4 abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie es auf Lücken. Ein neu geführtes Pflegetagebuch und ärztliche Befunde stärken Ihren Widerspruch. Bei Bedarf hilft eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46