Auf den Punkt
Was bedeutet Pflegegrad 3 und wie viel Geld gibt es?
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bezeichnet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen in vielen Bereichen des Alltags regelmäßig und umfangreich Unterstützung – beim Waschen, Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme oder bei der Bewältigung des Tagesablaufs. Die rechtliche Grundlage für die Einstufung bildet § 15 SGB XI.
Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad ergibt sich nicht aus einer bestimmten Diagnose, sondern aus dem tatsächlichen Hilfebedarf. Maßgeblich ist, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Pflegegrad 3 liegt zwischen der erheblichen Beeinträchtigung bei Pflegegrad 2 und der schwersten Beeinträchtigung bei Pflegegrad 4.
Fallbeispiele: Wer hat typischerweise Pflegegrad 3?
Beispiel 1 – körperliche Einschränkung: Frau M., 81 Jahre, hat nach einem Schlaganfall eine halbseitige Lähmung. Sie kann sich nur mit Rollator und Hilfe fortbewegen, benötigt beim Duschen, Anziehen und Toilettengang Unterstützung und kann ihre Medikamente nicht mehr selbst richten. Ihre Tochter übernimmt die Pflege, ein Pflegedienst kommt morgens. In der Begutachtung erreicht sie rund 55 Punkte – das entspricht Pflegegrad 3.
Beispiel 2 – Demenz: Herr K., 76 Jahre, lebt mit einer fortgeschrittenen Demenz. Körperlich ist er noch recht mobil, doch er erkennt vertraute Personen oft nicht mehr, vergisst Mahlzeiten, verlässt unbeaufsichtigt die Wohnung und ist nachts unruhig. Dieser hohe Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf führt – obwohl die körperlichen Fähigkeiten erhalten sind – ebenfalls häufig zu Pflegegrad 3.
Voraussetzungen: Ab wann gibt es Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn die Begutachtung einen Gesamtwert von 47,5 bis unter 70 Punkten ergibt. Diese Punkte stammen aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das den Grad der Selbstständigkeit misst. Zur Einordnung: Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 Punkten.
Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module:
- Mobilität – z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Gedächtnis, Verstehen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen
- Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Verbände, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Tagesstruktur, Kontakte pflegen
Die Module werden unterschiedlich gewichtet; besonders stark zählen die Selbstversorgung sowie die kognitiven Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Den Antrag prüft bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, schaut sich die Wohnsituation an und stellt Fragen zum Alltag. Es lohnt sich, dabei eine vertraute Person und ein Pflegetagebuch bereitzuhalten, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 eröffnet ein breites Leistungsspektrum der Pflegekasse. Sie können die einzelnen Leistungen kombinieren und flexibel an Ihre häusliche Situation anpassen.
Geldleistung: Pflegegeld
Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld nach § 37 SGB XI direkt an die pflegebedürftige Person:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Sachleistung: ambulanter Pflegedienst
Übernimmt ein zugelassener Pflegedienst die Versorgung, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab – das sind die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch anteilig als Kombinationsleistung nutzen.
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
- Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistung; nur den Entlastungsbetrag.
- Beträge werden direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Entlastungsbetrag
Zusätzlich steht Ihnen der zweckgebundene Entlastungsbetrag zu – etwa für Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder anerkannte Alltagshelfer:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € |
- Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen — nicht Bargeld.
- Nicht verbrauchte Beträge können bis zu 6 Monate in das Folgehalbjahr übertragen werden.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Entlastungsbudget)
Sind Sie als Pflegeperson krank oder im Urlaub, übernimmt die Verhinderungspflege die Vertretung. Reicht die häusliche Pflege vorübergehend nicht aus, springt die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ein. Beide Leistungen teilen sich seit der Reform ein gemeinsames Jahresbudget:
| Pflegegrad | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 3.539 € |
- Seit 1. Juli 2025: VHP und KZP sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt — flexibel zwischen beiden einsetzbar.
- Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Tagespflege entlastet pflegende Angehörige im Alltag und fördert die betreute Person in einer Gruppe. Dieses Budget besteht zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
- Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Tages-/Nachtpflege als Pflegekassenleistung.
- Wird zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung gewährt.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Vollstationäre Pflege
Ist eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Kosten im Heim:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
- Zusätzlich Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %).
- Pflegegrad 1 erhält 131 € als Zuschuss zur stationären Pflege.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Hilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erstattet die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 42 € pro Monat. Davon zu unterscheiden sind medizinische Hilfsmittel (etwa ein Pflegebett oder Rollstuhl): Diese laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V und nicht über die Pflegekasse. Hinzu kommen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa einen barrierefreien Badumbau.
Pflegegrad 3 bei Demenz
Demenz ist einer der häufigsten Gründe für Pflegegrad 3. Da das NBA nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern ausdrücklich auch kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen bewertet (Module 2 und 3), wirkt sich ein hoher Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf deutlich auf die Punktzahl aus. Menschen mit Demenz können körperlich noch fit sein und trotzdem Pflegegrad 3 erreichen, weil sie ständige Anleitung, Orientierungshilfe und Aufsicht brauchen.
Für die Begutachtung ist es hilfreich, typische Situationen konkret zu schildern: Weglauftendenz, nächtliche Unruhe, das Vergessen von Mahlzeiten oder aggressives Verhalten. Solche Beispiele machen den realen Aufwand sichtbar, der im Pflegealltag oft unterschätzt wird. Tages- und Verhinderungspflege sind gerade bei Demenz wichtige Bausteine, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegegrad 3 beantragen
Der Weg zum Pflegegrad führt immer über einen Antrag bei der Pflegekasse. So gehen Sie vor:
- Antrag stellen: Formlos telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse (sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse). Notieren Sie das Datum.
- Unterlagen vorbereiten: Arztberichte, Medikamentenplan und ein Pflegetagebuch zusammenstellen.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch. Bitten Sie eine vertraute Person, dabei zu sein.
- Bescheid: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit.
Zwei Dinge sollten Sie kennen: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – es lohnt sich also, früh zu beantragen. Und falls der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.
