Pflegegrad 3: Leistungen, Voraussetzungen & Pflegegeld

Auf den Punkt

Was bedeutet Pflegegrad 3 und wie viel Geld gibt es?

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Vergeben wird er, wenn die Begutachtung des Medizinischen Dienstes 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ergibt – maßgeblich ist also der Hilfebedarf, nicht die Diagnose. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld von 599 € (Stand 2026). Alternativ oder kombiniert gibt es Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst sowie 131 € Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege und stationäre Leistungen. So lässt sich die Versorgung flexibel an Ihre Situation anpassen.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 bezeichnet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen in vielen Bereichen des Alltags regelmäßig und umfangreich Unterstützung – beim Waschen, Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme oder bei der Bewältigung des Tagesablaufs. Die rechtliche Grundlage für die Einstufung bildet § 15 SGB XI.

Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad ergibt sich nicht aus einer bestimmten Diagnose, sondern aus dem tatsächlichen Hilfebedarf. Maßgeblich ist, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Pflegegrad 3 liegt zwischen der erheblichen Beeinträchtigung bei Pflegegrad 2 und der schwersten Beeinträchtigung bei Pflegegrad 4.

Fallbeispiele: Wer hat typischerweise Pflegegrad 3?

Beispiel 1 – körperliche Einschränkung: Frau M., 81 Jahre, hat nach einem Schlaganfall eine halbseitige Lähmung. Sie kann sich nur mit Rollator und Hilfe fortbewegen, benötigt beim Duschen, Anziehen und Toilettengang Unterstützung und kann ihre Medikamente nicht mehr selbst richten. Ihre Tochter übernimmt die Pflege, ein Pflegedienst kommt morgens. In der Begutachtung erreicht sie rund 55 Punkte – das entspricht Pflegegrad 3.

Beispiel 2 – Demenz: Herr K., 76 Jahre, lebt mit einer fortgeschrittenen Demenz. Körperlich ist er noch recht mobil, doch er erkennt vertraute Personen oft nicht mehr, vergisst Mahlzeiten, verlässt unbeaufsichtigt die Wohnung und ist nachts unruhig. Dieser hohe Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf führt – obwohl die körperlichen Fähigkeiten erhalten sind – ebenfalls häufig zu Pflegegrad 3.

Voraussetzungen: Ab wann gibt es Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn die Begutachtung einen Gesamtwert von 47,5 bis unter 70 Punkten ergibt. Diese Punkte stammen aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das den Grad der Selbstständigkeit misst. Zur Einordnung: Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 Punkten.

Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module:

  1. Mobilität – z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Gedächtnis, Verstehen
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen
  4. Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Verbände, Arztbesuche
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Tagesstruktur, Kontakte pflegen

Die Module werden unterschiedlich gewichtet; besonders stark zählen die Selbstversorgung sowie die kognitiven Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Den Antrag prüft bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, schaut sich die Wohnsituation an und stellt Fragen zum Alltag. Es lohnt sich, dabei eine vertraute Person und ein Pflegetagebuch bereitzuhalten, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 eröffnet ein breites Leistungsspektrum der Pflegekasse. Sie können die einzelnen Leistungen kombinieren und flexibel an Ihre häusliche Situation anpassen.

Geldleistung: Pflegegeld

Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld nach § 37 SGB XI direkt an die pflegebedürftige Person:

Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €
  • Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Sachleistung: ambulanter Pflegedienst

Übernimmt ein zugelassener Pflegedienst die Versorgung, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab – das sind die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch anteilig als Kombinationsleistung nutzen.

Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €
  • Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistung; nur den Entlastungsbetrag.
  • Beträge werden direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Entlastungsbetrag

Zusätzlich steht Ihnen der zweckgebundene Entlastungsbetrag zu – etwa für Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder anerkannte Alltagshelfer:

Entlastungsbetrag pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 131 €
Pflegegrad 3 131 €
Pflegegrad 4 131 €
Pflegegrad 5 131 €
  • Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen — nicht Bargeld.
  • Nicht verbrauchte Beträge können bis zu 6 Monate in das Folgehalbjahr übertragen werden.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Entlastungsbudget)

Sind Sie als Pflegeperson krank oder im Urlaub, übernimmt die Verhinderungspflege die Vertretung. Reicht die häusliche Pflege vorübergehend nicht aus, springt die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ein. Beide Leistungen teilen sich seit der Reform ein gemeinsames Jahresbudget:

Gemeinsames Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) pro Jahr
Pflegegrad Betrag pro Jahr
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 3.539 €
Pflegegrad 3 3.539 €
Pflegegrad 4 3.539 €
Pflegegrad 5 3.539 €
  • Seit 1. Juli 2025: VHP und KZP sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt — flexibel zwischen beiden einsetzbar.
  • Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Tages- und Nachtpflege

Die teilstationäre Tagespflege entlastet pflegende Angehörige im Alltag und fördert die betreute Person in einer Gruppe. Dieses Budget besteht zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung:

Tages- und Nachtpflege pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 721 €
Pflegegrad 3 1.357 €
Pflegegrad 4 1.685 €
Pflegegrad 5 2.085 €
  • Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Tages-/Nachtpflege als Pflegekassenleistung.
  • Wird zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung gewährt.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Vollstationäre Pflege

Ist eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Kosten im Heim:

Vollstationäre Pflege (Heim) pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 805 €
Pflegegrad 3 1.319 €
Pflegegrad 4 1.855 €
Pflegegrad 5 2.096 €
  • Zusätzlich Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer (15 % / 30 % / 50 % / 75 %).
  • Pflegegrad 1 erhält 131 € als Zuschuss zur stationären Pflege.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Hilfsmittel

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erstattet die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 42 € pro Monat. Davon zu unterscheiden sind medizinische Hilfsmittel (etwa ein Pflegebett oder Rollstuhl): Diese laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V und nicht über die Pflegekasse. Hinzu kommen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa einen barrierefreien Badumbau.

Pflegegrad 3 bei Demenz

Demenz ist einer der häufigsten Gründe für Pflegegrad 3. Da das NBA nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern ausdrücklich auch kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen bewertet (Module 2 und 3), wirkt sich ein hoher Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf deutlich auf die Punktzahl aus. Menschen mit Demenz können körperlich noch fit sein und trotzdem Pflegegrad 3 erreichen, weil sie ständige Anleitung, Orientierungshilfe und Aufsicht brauchen.

Für die Begutachtung ist es hilfreich, typische Situationen konkret zu schildern: Weglauftendenz, nächtliche Unruhe, das Vergessen von Mahlzeiten oder aggressives Verhalten. Solche Beispiele machen den realen Aufwand sichtbar, der im Pflegealltag oft unterschätzt wird. Tages- und Verhinderungspflege sind gerade bei Demenz wichtige Bausteine, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Pflegegrad 3 beantragen

Der Weg zum Pflegegrad führt immer über einen Antrag bei der Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag stellen: Formlos telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse (sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse). Notieren Sie das Datum.
  2. Unterlagen vorbereiten: Arztberichte, Medikamentenplan und ein Pflegetagebuch zusammenstellen.
  3. Begutachtung: Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch. Bitten Sie eine vertraute Person, dabei zu sein.
  4. Bescheid: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit.

Zwei Dinge sollten Sie kennen: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – es lohnt sich also, früh zu beantragen. Und falls der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 ein monatliches Pflegegeld von 599 € (Stand 2026). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
Was bedeutet Pflegegrad 3 genau?
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die betroffene Person braucht in vielen Alltagsbereichen regelmäßig umfangreiche Hilfe. Vergeben wird er bei 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in der Begutachtung des Medizinischen Dienstes – maßgeblich ist der Hilfebedarf, nicht die Diagnose.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
Für Pflegegrad 3 sind 47,5 bis unter 70 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nötig. Die Punkte ergeben sich aus sechs gewichteten Modulen – von Mobilität über Selbstversorgung bis hin zu kognitiven Fähigkeiten und Verhaltensweisen (Stand 2026).
Kann man mit Demenz Pflegegrad 3 bekommen?
Ja, Demenz führt häufig zu Pflegegrad 3. Das NBA bewertet ausdrücklich auch kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Ein hoher Bedarf an Aufsicht, Anleitung und Betreuung kann zu Pflegegrad 3 führen, selbst wenn die Person körperlich noch mobil ist.
Darf ich mit Pflegegrad 3 arbeiten?
Ein Pflegegrad schränkt die pflegebedürftige Person rechtlich nicht beim Arbeiten ein – er regelt nur Leistungen der Pflegekasse. Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger pflegen, können Sie weiterarbeiten; bei mindestens 10 Wochenstunden Pflege kann die Pflegekasse zudem Rentenbeiträge für Sie übernehmen.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 3 zu?
Bei Pflegegrad 3 gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Leistungen sowie Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich (Stand 2026). Die Leistungen lassen sich kombinieren.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche, Pflegegrad 3 für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 2 umfasst 27 bis unter 47,5 Punkte, Pflegegrad 3 reicht von 47,5 bis unter 70 Punkten. Entsprechend höher fallen bei Pflegegrad 3 alle Geld- und Sachleistungen aus.
Ab wann werden die Leistungen gezahlt?
Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet. Deshalb sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig als Kombinationsleistung beziehen. Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte der Sachleistung über einen Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich anteilig Pflegegeld. So lässt sich die Versorgung flexibel an Ihren Alltag anpassen.

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