Auf den Punkt
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegeld ist die wichtigste Geldleistung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Dieser Ratgeber erklärt die Höhe 2026 nach Pflegegrad, den Anspruch, die Auszahlung sowie Sonderfälle wie rückwirkende Zahlung und den Todesfall.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung der Pflegekasse an pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden. Es erkennt die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer finanziell an. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld und kann frei darüber verfügen.
Pflegegeld 2026: Höhe nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen steht Betroffenen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld gezahlt; die Höhe steigt mit jedem Pflegegrad.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
- Mindestens Pflegegrad 2
- die Pflege findet zu Hause statt
- die Versorgung wird durch Angehörige oder private Pflegepersonen sichergestellt
Wann und wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Nach der Antragstellung wird es rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt – auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet. Ab Pflegegrad 2 sind zudem regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend, damit die Zahlung weiterläuft.
Pflegegeld im Todesfall
Verstirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld für den vollen Sterbemonat gezahlt und nicht anteilig gekürzt. Ab dem Folgemonat endet die Zahlung. Eine kurze Mitteilung an die Pflegekasse ist erforderlich.
Kombination mit der Pflegesachleistung
Wird die Pflege teils von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, lässt sich Pflegegeld mit der Pflegesachleistung kombinieren. Für den ungenutzten Anteil der Sachleistung gibt es anteiliges Pflegegeld.
Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren Wann sich die Kombinationsleistung lohnt und wie der anteilige Anspruch berechnet wird. Zur Kombinationspflege