So können Sie gratis die Pflegebox bestellen!
- Ist ein Pflegegrad vorhanden?
- Findet die Pflege zu Hause statt?
- Möchten Sie die Hygiene verbessern?
In Deutschland gibt es rund 2,8 Mio pflegebedürftige Menschen. Die meisten werden zu Hause gepflegt. Oft von pflegenden Angehörigen oder einem Pflegedienst. Die Pflege kostet nicht nur sehr viel Kraft und Zeit, sondern auch eine Menge Geld.
Haben Sie bereits einen Pflegegrad beantragt? Der Pflegegrad ist die Grundlage, damit die Pflegekasse finanziell unterstützt. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) besteht ein Anspruch auf monatliches Pflegegeld, oder Pflegesachleistungen.
Es gibt darüber hinaus jedoch noch weitere gesetzliche Ansprüche und Möglichkeiten der Unterstützung durch die Pflegekassen. Pflegende Angehörige können sich beispielsweise folgende Ansprüche:
Weitere nützliche Alltagshilfen
Sozialgesetzbuch (SGB) XI § 40 Abs. 1: „Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen […].„
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind insbesondere für den Einmalgebrauch geeignet. Sie sollen in erster Linie eine keimfreie und sichere Pflege ermöglichen und sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) festgelegt.
Haben Sie einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel? Dann kann man sie direkt vom einem Leistungserbringer beziehen. Die Leistungserbringen sind Homecare-Unternehmen (PflegeBox, Curabox, Hygibox, Curablu, usw.) Apotheken oder Sanitätshäuser.
Tipps: Haben Sie noch keinen anerkannten Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) beantrag? Dann lesen Sie unseren Beitrag >>Pflegegrad beantragen<<
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Jetzt besteht grundsätzlich der Anspruch auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Sie können eine Pflegebox direkt online beantragen:
In die Pflegebox können sechs unterschiedliche Produkte gepackt werden. Bei der Beantragung kann man sich eine Box-Variante ausählen, oder sogar eine individuelle Zusammenstellen angeben:
Anbieter der Pflegehilfsmittelbox bieten zunächst eine Auswahl an Varianten, um eine Orientierung zu geben. Sie können die Pflegebox jedoch auch trotzdem individuell zusammenstellen lassen. Die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen sind unterschiedlich. Nicht jeder benötigt alle Inhalte und nicht alle Pflegehilfsmittel werden jeden Monat gleich benötigt. Nach der Beantragung können Sie daher im Kontakt mit dem Anbieter die Pflegeboxen anpassen und nach ihren eigenen Vorstellungen anpassen.
In nur vier Schritten ist die online Beantragung abgeschlossen. Wir erklären Ihnen wir das abläuft:
Zusatzinfo: Es entstehen Ihnen keine Kosten! Die Anbieter der Pflegeboxen rechnen direkt mit der Kasse ab. Zudem besteht keine verbindliche Vertragslaufzeit. Eine einfache Information an die Anbieter genügt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bei allen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Dazu zählen alle Ersatzkassen und Knappschaften (BARMER; DAK; HEK, hkk; KKH; KNAPPSCHAFT und TK) sowie bei den Innungskrankenkassen (IKK) und Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Auch bei den Betriebskrankenkassen (BKK) und anderen gesetzlichen Krankenkassen können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen. Die jeweilige Pflegekasse wird Ihren Antrag prüfen und der Anbieter (Curabox) kümmert sich um die monatliche Belieferung.
Auch privat Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel. Die versicherte Person geht in diesem Fall in Vorleistung und lässt sich die Kosten im Anschluss bei der Pflegekasse erstatten.
Die Pflegebox von Pflege.de heißt Curabox und ist bekannt für Zuverlässigkeit, einen tollen Kundenservice und Schnelligkeit. Darüber hinaus werden nur qualitativ hochwertige Produkte von den bekanntest Herstellern, wie z.B. Hartmann.
Ja, weil nach dem § 78 Absatz 1 in der Verbindung mit dem § 40 Absatz 2 im Sozialgesetzbuch XI haben Versicherten einen Anspruch auf 40 Euro Pflegehilfsmittel pro Monat. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Den Anspruch haben also Versicherten, die zu Hause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad haben. Die Kosten für die Pflegebox rechnet die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Das wichtigste: Durch die Beantragung der Pflegebox gehen Sie keinen verindlichen Vertrag ein. Das bedeutet, dass sie die Pflegebox sehr einfach abbestellen können. Eine formale Kündigung ist gar nicht notwendig. Der Anbieter der Pflegehilfsmittelbox erhält lediglich eine Information, dass die monatlichen Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden.
Ja! Sollte Sie zeitweise genug Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, usw.) haben, können Sie sich auch für eine andere Zusammenstellung in der Pflegebox entscheiden, oder sogar zeitweise aussetzen. Geben Sie dem Team der Curabox einfach einen Hinweis.
Nein, es handelt sich bei der Pflegebox nicht um einen verbindlichen Vertrag. Durch den Antrag auf Pflegehilfsmittel wird lediglich die Dienstleistung und Belieferung geregelt. Sie können die Curabox jeder Zeit „abmelden“ und es besteht keine Mindestlaufzeit. Folglich entstehen keine Kosten.
Neben dem Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es einen zusätzlichen Anspruch der selten genutzt wird, aber umso sinnvoller ist. Sie können (je nach Pflegekasse) jährlich zwischen ein und drei waschbare Bettschutzeinlagen beantragen und kostenfrei erhalten. Achten Sie auf dem Antrag auf den Bereich waschbare Bettschutzeinlagen.